Inhaftiert

Ergebnis dieser Urgent Action

Der gewaltlose politische Gefangene U Gambira ist am 1. Juli aus der Haft entlassen worden, nachdem alle gegen ihn erhobenen Anklagen fallengelassen wurden.

Der Filmemacher Min Htin Ko Ko Gyi wird von der Polizei abgeführt.

Der Filmemacher Min Htin Ko Ko Gyi

Der ehemalige buddhistische Mönch, Aktivist und gewaltlose politische Gefangene U Gambira ist festgenommen worden, nachdem er von Thailand nach Myanmar gereist war. Es wird angenommen dass seine Festnahme mit seiner früheren friedlichen Arbeit als Menschenrechtsaktivist in Zusammenhang steht. Er muss sofort und bedingungslos freigelassen werden.

Appell an

PRÄSIDENT
Thein Sein
President’s Office
Office No.18
Nay Pyi Taw, MYANMAR
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 95) 1 652 624

INNENMINISTER
Lt Gen. Ko Ko
Ministry of Home Affairs
Office No. 10
Nay Pyi Taw, MYANMAR
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 95) 67 412 439

Sende eine Kopie an

VORSITZENDER DER MENSCHENRECHTSKOMMISSION
U Win Mra
27 Pyay Road
Hline Township
Yangon, MYANMAR
Fax: (00 95) 1 659 668
E-Mail: chmyanmarnhrc@gmail.com

BOTSCHAFT DER UNION MYANMAR
I. E. Frau Yin Yin Myint
Thielallee 19
14195 Berlin
Fax: 030-2061 5720
E-Mail: info@botschaft-myanmar.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Birmanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 2. März 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

LUFTPOSTBRIEFE, E-MAILS ODER FAXE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lassen Sie U Gambira sofort und bedingungslos frei.

  • Bitte stellen Sie sicher, dass er bis zu seiner Freilassung vor Folter und anderweitiger Misshandlung geschützt ist, nicht in abgelegene Gefängnisse verlegt wird und regelmäßigen Zugang zu seinen Angehörigen und Rechtsbeiständen seiner Wahl sowie jegliche benötigte medizinische Versorgung erhält, zu der auch die erforderlichen Medikamente gehören.

  • Ich bitte Sie außerdem, alle gewaltlosen politischen Gefangenen in Myanmar sofort und bedingungslos freizulassen und alle Anklagen gegen Personen fallenzulassen, die nur aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihrer Menschenrechte inhaftiert sind.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Myanmar authorities to immediately and unconditionally release U Gambira.

  • Urging them to ensure that, pending his release, he is not tortured or otherwise ill-treated; is provided with any medical care, including medicines, which he requires; is not transferred to a remote prison; and has regular access to family members and lawyers of his choosing.

  • Demanding that they immediately and unconditionally release all prisoners of conscience in Myanmar, and drop charges against all those who have been arrested solely for the peaceful exercise of their human rights.

Sachlage

Am 19. Januar um 23 Uhr wurde U Gambira, der auch unter dem Namen Nyi Nyi Lwin bekannt ist, von etwa 20 Polizist_innen in seinem Hotelzimmer in Mandalay, der zweitgrößten Stadt Myanmars, festgenommen und auf die Polizeistation Nr. 9 der Stadt gebracht. Einen Haftbefehl legten die Polizeikräfte nicht vor. Am 20. Januar stellte man U Gambira dann vor das Gericht des Townships Maha Aung Myay, wo er unter Paragraf 13 (1) des Einwanderungsgesetzes von 1947 (Immigration (Emergency Provisions) Act) wegen "Einreise ohne Erlaubnis" angeklagt wurde. Bei einem Schuldspruch würden ihm bis zu fünf Jahre Haft drohen. Nach der Anhörung wurde U Gambira in das Oh-Bo-Gefängnis in Mandalay gebracht. Am 3. Februar findet sein nächster Gerichtstermin statt.

U Gambira war 2007 wegen seiner führenden Rolle bei regierungskritischen Massenprotesten im August und September desselben Jahres festgenommen worden. Amnesty International hatte ihn damals als gewaltlosen politischen Gefangenen betrachtet. Er leidet an schwerwiegenden körperlichen und psychischen Problemen. Unter anderem muss er aufgrund einer Schizophrenie-Erkrankung dreimal täglich Medikamente einnehmen. Es ist nicht bekannt, ob er derzeit die erforderliche medizinische Versorgung erhält.

U Gambira, der vor einiger Zeit nach Thailand gezogen ist, erreichte am 15. Januar Myanmar, wo er sich einen Reisepass ausstellen lassen wollte. Er reiste über einen offiziellen Übergang an der Grenze zwischen Thailand und Myanmar ein. Dabei kam es weder mit Beamt_innen der Einwanderungsbehörde in Thailand noch mit Vertreter_innen der Behörde in Myanmar zu Problemen. Laut einer ihm nahe stehenden Person war U Gambira von dem Moment seiner Einreise an von Beamt_innen der Sonderabteilung des Geheimdiensts verfolgt und observiert worden. Amnesty International ist der Ansicht, dass die gegen ihn erhobenen Anklagen konstruiert, willkürlich und politisch motiviert sind.

Hintergrundinformation

Hintergrund

U Gambira war am 4. November 2007 wegen seiner Rolle als eines der Gründungsmitglieder der Mönchsvereinigung "All-Burma Monks Alliance" festgenommen worden, welche hauptverantwortlich für die Organisation der größten regierungskritischen Demonstrationen war, die im August 2007 begannen und auch als "Safran-Revolution" bekannt wurden. Die Behörden hatten die Demonstrationen Ende September 2007 brutal niedergeschlagen. U Gambira wurde im November 2008 unter verschiedenen Gesetzen zu insgesamt 68-Jahren Haft verurteilt. Weitere Informationen zu seinem Fall finden Sie in UA-319/2011, online unter http://www.amnesty.de/urgent-action/ua-319-2011-1/behandlung-weiterhin-verweigert.

Am 13. Januar 2012 kam U Gambira im Rahmen einer Amnestie des Präsidenten wieder frei. Nach seiner Freilassung setzte er sich weiter für Menschenrechte ein und wurde zweimal für kurze Zeit von der Polizei in Myanmar inhaftiert. Im April 2012 entschied sich U Gambira dazu, aus der Mönchsgemeinde auszutreten. Später zog er dann nach Thailand, um die posttraumatische Belastungsstörung, unter der er seit seiner Zeit in Haft leidet, fachärztlich behandeln zu lassen.

Die Behörden in Myanmar nehmen im Rahmen eines anhaltenden harten Vorgehens gegen die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit auch weiterhin Aktivist_innen und Menschenrechtsverteidiger_innen aufgrund politisch motivierter Vorwürfe fest. Diese Rechte sind in Artikel 19 und 20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert.