Gewaltloser politischer Gefangener gefoltert

Bahrain

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Der gewaltlose politische Gefangene Ahmad Mshaima' teilte seiner Familie mit, dass man ihn nach einem Gefängnisstreik am 10. März und in der ersten Woche im Mai misshandelt hatte. Es besteht die Gefahr, dass er erneut gefoltert und misshandelt werden könnte.

Appell an

KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555
Rifa’a Palace
al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 1766 4587

INNENMINISTER
Shaikh Rashid bin 'Abdullah Al Khalifa
Ministry of Interior
P. O. Box 13
al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 1723 2661
E-Mail: info@interior.gov.bh

Sende eine Kopie an

MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khalid bin Ali bin Abdullah Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P.O. Box 450
al-Manama
BAHRAIN
Fax: (00 973) 1753 1284
E-Mail: http://www.moj.gov.bh/en/default76a7.html?action=category&ID=159
Twitter: @Khaled_Bin_Ali

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S. E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7
10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de oder über die Website
http://www.bahrain-embassy.de/kontakt/

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 23. Juni 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte stellen Sie sicher, dass Ahmad Mshaima’ vor weiterer Folter und anderen Misshandlungen geschützt wird und leiten Sie bitte eine Untersuchungen der von ihm erhobenen Vorwürfe ein.

  • Ich bitte Sie außerdem, Ahmad Mshaima’ sofort und bedingungslos freizulassen. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener, der lediglich wegen der Wahrnehmung seines Rechts auf Meinungsfreiheit inhaftiert ist.

  • Veröffentlichen Sie bitte die Ergebnisse der Untersuchung der Vorwürfe von Folter und Misshandlung im Jaw-Gefängnis, die der Bürgerbeauftragte des Innenministeriums bereits eingeleitet haben soll.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the authorities to ensure Ahmad Mshaima’ is not subjected to further torture or other ill-treatment and to launch an investigation into his allegations.

  • Urging them to release him immediately and unconditionally, as he is a prisoner of conscience, jailed solely for his legitimate exercise of his right to freedom of expression.

  • Urging them to publish the results of an investigation said to have been launched by the Ombudsman of the Ministry of Interior into the allegations of torture and other ill-treatment of prisoners in Jaw Prison.

Sachlage

Ahmad Mshaima’ verbüßt derzeit eine einjährige Haftstrafe, weil er im Dezember 2014 ein Gedicht vorgelesen hatte, in dem er den bahrainischen Königs beleidigt haben soll. Nach einem Gefängnisstreik am 10. März im Jaw-Gefängnis wurde es seiner Familie erst am 5. Mai ermöglicht, Ahmad Mshaima’ im Gefängnis zu besuchen. Bei ihrem Besuch erzählte er seinen Angehörigen, dass man ihm zwei Tage zuvor die Augen verbunden hatte und er mit Schlägen auf den Rücken und die Beine misshandelt worden war. Ahmad Mshaima’ hatte andere Häftlinge vor einem Gefängniswärter gewarnt, der Gefangene bereits zuvor erniedrigt hatte. Ahmad Mshaima’ riet daher den Häftlingen, dass sie während seiner Dienstzeit nicht um Erlaubnis bitten sollen, die Toilette benutzen zu dürfen. Er teilte seiner Familie auch mit, dass er und andere Häftlinge am 10. März geschlagen wurden und sie drei Tage lang die Toilette nicht benutzen durften. Die Angehörigen von Ahmad Mshaima’ sagten auch, dass er unter Hörverlust auf einem Ohr leidet und Schmerzen am gesamten Körper hat. Seit dem 10. März schlafen Ahmad Mshaima’ und andere Gefangene in einem Zelt in einem der Innenhöfe des Gefängnisses.

Am 21. April schrieb Amnesty International einen Brief an den Bürgerbeauftragten des Innenministeriums. In diesem Brief zeigte sich Amnesty International besorgt über den mangelnden Kontakt zwischen Ahmad Mshaima’ und seiner Familie und erkundigte sich nach dem Gesundheitszustand von Ahmad Mshaima’. Zudem äußerte Amnesty International Bedenken über Berichte von Folter und anderen Misshandlungen von Insassen des Jaw-Gefängnisses und fragte nach, welche Schritte vom Bürgerbeauftragen bereits eingeleitet wurden, um diese Anschuldigungen zu untersuchen. Bis jetzt hat Amnesty International noch keine Rückmeldung erhalten.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Ahmad Mshaima’ wurde am 28. Dezember 2013 festgenommen und wegen "illegaler Versammlung mit dem Ziel, Verbrechen zu begehen und die öffentliche Sicherheit zu gefährden" angeklagt. Die Anklage steht im Zusammenhang mit Protesten anlässlich des zweiten Jahrestages des Beginns der Unruhen in Bahrain am 14. Februar 2013. Ahmad Mshaima’ wies alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück. Sein Gerichtsverfahren wurde dennoch am 13. März 2014 vor einem vorinstanzlichen Strafgericht in Manama aufgenommen und dauert immer noch an. Er wurde am 25. Juni 2014 gegen Kaution aus der Haft entlassen und am 13. November in Verbindung mit neuen Anschuldigungen wegen "öffentlicher Beleidigung des bahrainischen Königs" wieder festgenommen, weil er bei einer religiösen Zeremonie ein Gedicht vorgelesen hatte. Im Dezember 2014 wurde er zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr verurteilt. Das Urteil wurde in einem Rechtsmittelverfahren im Februar 2015 aufrechterhalten. Das bahrainische Gesetz sieht für Beleidigung des Königs eine Gefängnisstrafe von bis zu sieben Jahren vor.

Bei einem Besuch seiner Angehörigen gab er an, in den ersten Stunden seiner Untersuchungshaft gefoltert worden zu sein. Er wurde unter anderem geschlagen, gegen die Beine getreten und gezwungen, seinen Vater und seine Religion zu beleidigen. Zudem wurde er genötigt, belastende Dokumente zu unterschreiben.

Nach einem Gefängnisstreik am 10. März 2015 berichteten Häftlinge des Jaw-Gefängnisses von Folter und anderen Misshandlungen. Der Besuch von Angehörigen wurde bei vielen Häftlingen ausgesetzt. Andere Inhaftierte sagen aus, dass sie dazu gezwungen werden, in Zelten in einem Innenhof des Gefängnisses zu schlafen.