Haftstrafe wegen "Beleidigung des Königs"

Bahrain

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Im Bahrain wurde Ahmad Hassan Ali Mshaima' wegen "öffentlicher Beleidigung des bahrainischen Königs" zu einem Jahr Haft verurteilt. Gegen ihn ist noch ein weiteres Verfahren wegen "illegaler Versammlung" anhängig.

Appell an

KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555
Rifa’a Palace
al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 1766 4587

INNENMINISTER
Shaikh Rashid bin 'Abdullah Al Khalifa
Ministry of Interior
P. O. Box 13
al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 1723 2661
Twitter: @moi_Bahrain

Sende eine Kopie an

MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khalid bin Ali bin Abdullah Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P.O. Box 450
al-Manama
BAHRAIN
Fax: (00 973) 1753 1284
E-Mail: minister@justice.gov.bh
Twitter: @Khaled_Bin_Ali

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S. E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7
10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de oder über die Website
http://www.bahrain-embassy.de/kontakt/

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 22. Januar 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte heben Sie das Urteil gegen Ahmad Hassan Ali Mshaima' auf und lassen Sie ihn umgehend und bedingungslos frei, da er lediglich wegen der Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert ist.

  • Ich appelliere an Sie, alle noch ausstehenden Anklagen gegen Ahmad Hassan Ali Mshaima' fallenzulassen, sollte er nur deshalb angeklagt sein, weil er von seinem Recht auf Versammlungsfreiheit Gebrauch gemacht hat.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urge the authorities to quash the sentence imposed on Ahmad Hassan Ali Mshaima' and release him immediately and unconditionally, as he has been sentenced solely for exercising his right to freedom of expression.

  • Urging them to drop any pending charges against him, if he has been charged solely for exercising his right to freedom of assembly.

Sachlage

Ahmad Hassan Ali Mshaima' wurde am 9. Dezember von einem vorinstanzlichen Strafgericht wegen öffentlicher Beleidigung des Königs zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt. Die Verurteilung basiert auf Paragraf 214 des bahrainischen Strafgesetzbuchs, der die Beleidigung des Staatsoberhaupts unter Strafe stellt. Die Anklagen wurden erhoben, nachdem er am 1. November auf einer religiösen Veranstaltung im Rahmen des Aschura-Tags auf der Insel al-Muharraq ein Gedicht vorgetragen hat. In diesem Gedicht wird auf die zunehmende Ungerechtigkeit im Land Bezug genommen und der König als ungerechtes Staatsoberhaupt beschrieben, der Versprechen bricht und Blut vergießt.

Die Rechtsbeistände von Ahmad Hassan Ali Mshaima' beschwerten sich, dass sie dem Verhör am 14. November in den Räumlichkeiten der Staatsanwaltschaft nicht beiwohnen konnten, da ihnen gesagt wurde, Ahmad Hassan Ali Mshaima' sei nicht vor Ort. Ahmad Hassan Ali Mshaima' gab in dem Verhör zu, das Gedicht vorgetragen zu haben. Dieses "Geständnis" wurde als Hauptbeweismittel für seine Verurteilung verwendet. Er durfte bei seiner ersten Gerichtsverhandlung nicht anwesend zu sein. Die zweite Anhörung fand am 4. Dezember statt. Seinen Rechtsbeiständen wurde der Zugang zu einer CD verwehrt, die Informationen zu dem vollständigen Gedicht enthielt, das Ahmad Hassan Ali Mshaima' vorgetragen haben soll.

Ahmad Hassan Ali Mshaima' wurde auf der Grundlage eines Gesetzesparagrafen verurteilt, der die friedliche Wahrnehmung des Rechts auf freie Meinungsäußerung unter Strafe stellt. Es läuft noch ein weiteres Verfahren vom Dezember 2013 gegen ihn. Die Anklage in diesem Fall basiert auf seiner Teilnahme an einer öffentlichen Versammlung am 14. Februar 2013. Sie lautet auf "illegale Versammlung mit dem Ziel, Verbrechen zu begehen und die öffentliche Sicherheit zu gefährden". Das Urteil soll Ende Dezember gesprochen werden. Ahmad Hassan Ali Mshaima' befindet sich derzeit im Dry-Dock-Gefängnis in Manama, er soll aber in den nächsten Tagen ins Jaw-Gefängnis für verurteilte Häftlinge verlegt werden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Ahmad Hassan Ali Mshaima' ist der Sohn von Hassan Mshaima', der derzeit im Jaw-Gefängnis außerhalb von Manama eine lebenslange Gefängnisstrafe verbüßt. Er gehört zu einer Gruppe von 13 inhaftierten oppositionellen Aktivisten. 2013 wurden Hassan Mshaima' eine angemessene medizinische Versorgung sowie Familienbesuche verwehrt, weil er sich weigerte, die Gefängniskleidung zu tragen. Weitere Informationen dazu finden Sie in UA-139/2011 (http://www.amnesty.de/urgent-action/ua-139-2011/unfaires-verfahren-fuer-oppositionelle) und weiterführenden UAs zu dem Fall.

Ahmad Hassan Ali Mshaima' wurde am 28. Dezember 2013 festgenommen und wegen "illegaler Versammlung mit dem Ziel, Verbrechen zu begehen und die öffentliche Sicherheit zu gefährden" angeklagt. Die Anklage steht im Zusammenhang mit Protesten anlässlich des zweiten Jahrestages des Aufstandes in Bahrain am 14. Februar 2013. Sein Gerichtsverfahren wurde am 13. März 2014 vor einem vorinstanzlichen Strafgericht in Manama aufgenommen. Er hat alle Vorwürfe von sich gewiesen. Am 25. Juni 2014 kam er gegen Kaution frei, während sein Verfahren noch andauerte. Er wurde am 13. November aufgrund neuer gegen ihn erstatteter Strafanzeigen wieder festgenommen.

Bei einem Besuch seiner Angehörigen gab er ihnen gegenüber an, während einer Vernehmung in den ersten Stunden seiner Untersuchungshaft gefoltert worden zu sein. Er wurde unter anderem geschlagen, gegen die Beine getreten und gezwungen, seinen Vater und seine Religion zu beleidigen sowie gegen seinen Willen Dokumente zu unterzeichnen.