Prüfung von Todesurteilen vor dem Abschluss

Bahrain

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Das Hohe Berufungsgericht von Bahrain will im Fall von Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain und Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamed am 25. Dezember das Urteil sprechen. Nachdem das Kassationsgericht im Jahr 2015 das Todesurteil gegen die beiden Männer zunächst bestätigt hatte, hob es diese Entscheidung am 22. Oktober 2018 wieder auf und verwies den Fall für eine Wiederaufnahme des Verfahrens zurück an das Berufungsgericht. Grundlage für dieses Vorgehen waren neue Beweise.

Appell an

Shaikh Khalid bin Ali Al Khalifa

Ministry of Justice and Islamic Affairs

P.O. Box 450

al-Manama

BAHRAIN

 

Sende eine Kopie an

Botschaft des Königreichs Bahrain

S.E. Herrn Abdulla Abdullatif Abdulla

Klingelhöfer Str. 7

10785 Berlin

Fax: 030-8687 7788

E-Mail: info@bahrain-embassy.de

 

Amnesty fordert:

  • Bitte stellen Sie sicher, dass das Urteil gegen Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain und Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamed das Ergebnis eines Verfahrens ist, in dem die internationalen Standards für faire Verfahren Anwendung fanden, keine unter Folter erpressten "Geständnisse" vor Gericht zugelassen und keine Todesurteile verhängt wurden.
  • Sorgen Sie bitte außerdem dafür, dass alle für die Folter der beiden Männer Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden und die Betroffenen Entschädigung erhalten. Dazu gehören Ausgleich, Schadensersatz, Rehabilitierung und Genugtuung, einschließlich der Garantie, dass sich das Geschehene nicht wiederholen wird.
  • Wir erkennen die Pflicht der Behörden zur Verbrechensprävention und Strafverfolgung an, betonen jedoch, dass die entsprechenden Maßnahmen stets in Übereinstimmung mit Bahrains internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen ergriffen werden müssen. Wir fordern Bahrain nachdrücklich dazu auf, alle Todesurteile in Haftstrafen umzuwandeln und ein offizielles Hinrichtungsmoratorium, mit der Aussicht auf die völlige Abschaffung der Todesstrafe, einzurichten.

 

Sachlage

Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain und Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamed waren 2014 in einem unfairen Verfahren zum Tode verurteilt worden. Grundlage der Urteile waren unter Folter erzwungene "Geständnisse". Nachdem neue Beweise aufgetaucht  waren, die belegen, dass die beiden Männer gefoltert wurden, wurde das Verfahren 2018 zurück an das Berufungsgericht verwiesen. Dort wird der Fall momentan neu verhandelt, mit dem  Urteil ist am 25. Dezember zu rechnen.

Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain und Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamed waren am 29. Dezember 2014 wegen der Tötung eines Polizisten zum Tode verurteilt worden. Der Polizist war bei einem Bombenanschlag am 14. Februar 2014 im Dorf al-Deir nordöstlich von Manama getötet worden. Als Hauptbeweismittel gegen Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamad wurde ein "Geständnis" vorgelegt, das unter Folter erzwungen worden war. Dieses wurde auch herangezogen, um Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain zu belasten. Am 16. November 2015 bestätigte das Kassationsgericht die Todesurteile. Im März 2018 tauchten der Sonderermittlungseinheit SIU zufolge bislang unberücksichtigte Arztberichte von Mediziner_innen des Innenministeriums auf, die sich auf die mutmaßliche Folter der beiden Männer beziehen. Diese hatten dem Gericht vor der Urteilsverkündung nicht vorgelegen. Am 22. Oktober 2018 ordnete das Kassationsgericht schließlich an, dass die Fälle der beiden Männer vor dem Hohen Berufungsgericht für Strafsachen vor einem neuem Richtergremium neu verhandelt werden sollen.

 

Hintergrundinformation

Hintergrund

Sicherheitskräfte nahmen den Hotelangestellten Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamed am 21. Februar 2014 fest; die Festnahme von Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain erfolgte am 20. März 2014 am Internationalen Flughafen von Bahrain, wo er im Sicherheitsbereich tätig war. Beide Männer wurden zur Kriminalpolizei gebracht, wo sie verhört und gefoltert wurden. Mohamed Ramadhan weigerte sich, ein "Geständnis" zu unterschreiben. Hussain 'Ali Moosa gab hingegen an, er sei gezwungen worden, sich zu der Tat zu bekennen und Mohamed Ramadhan zu belasten, nachdem er an den Gliedmaßen aufgehängt und über mehrere Tage hinweg geschlagen worden sei. Sein "Geständnis" wurde im folgenden Gerichtsverfahren als Hauptbeweismittel für die Schuld der beiden herangezogen.



Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain und Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamed wurden am 29. Dezember 2014 wegen der Tötung eines Polizisten zum Tode verurteilt. Sie legten im März 2015 beim Hohen Berufungsgericht Rechtsmittel gegen die Todesurteile ein, die vom Gericht jedoch bestätigt wurden. Am 16. November 2015 bestätigte auch das Kassationsgericht die Todesurteile. Zehn weitere Personen wurden im selben Fall zu Haftstrafen zwischen sechs Jahren und lebenslänglich verurteilt. Auch diese Urteile wurden bestätigt.



Obwohl das Büro der bahrainischen Ombudsperson 2014 Beschwerden von Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussains Frau und einer in den USA ansässigen NGO erhielt, nahm das Büro zwei Jahre lang keine Untersuchungen zu seinen Foltervorwürfen auf. Im April 2016 informierte die Ombudsperson die britische Regierung fälschlicherweise, dass sie zu Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain "keine Misshandlungs- oder Foltervorwürfe" erhalten habe. Erst nach internationalem Druck teilte die bahrainische Ombudsperson der britischen Regierung dann im Juli 2016 mit, dass sie sich verpflichtet habe, eine "umfassende und unabhängige Untersuchung" durchzuführen. Anschließend befragte sie die Frau und den Rechtsbeistand von Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain.

Am 28. März 2018 gab der Generalstaatsanwalt in einer Erklärung bekannt, dass er eine Stellungnahme der Sonderermittlungseinheit SIU erhalten habe. Gegenstand dieser Stellungnahme seien die Untersuchungen der SIU zu den von Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain und Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamed erhobenen Foltervorwürfen. Die SIU empfahl eine erneute Überprüfung der Fälle, die daraufhin an den Justizminister weitergeleitet wurden. Anfang Mai 2018 beantragte dieser beim Kassationsgericht eine erneute Überprüfung der Urteile. Der Sonderermittlungseinheit zufolge waren bislang unberücksichtigte Arztberichte von Mediziner_innen des Innenministeriums aufgetaucht, aus denen hervorgeht, dass die beiden Männer gefoltert worden waren. Diese hatten dem Gericht vor der Urteilsverkündung nicht vorgelegen. Am 22. Oktober 2018 kippte das Kassationsgericht die Todesurteile und ordnete an, dass die Fälle der beiden Männer vor dem Hohen Berufungsgericht für Strafsachen vor einem neuem Richtergremium neu verhandelt werden sollen. Diese Entscheidung fiel aufgrund der neuen Beweismittel.



Die beiden Männer werden im Jaw-Gefängnis südlich von Manama, der Hauptstadt Bahrains, gefangen gehalten.

Bahrain ist Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, welcher das Recht auf Leben und das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren anerkennt. Dazu gehört auch das Recht auf Nicht-Aussage, wenn man sich selbst belasten würde oder die eigene Schuld gestehen müsste. Der UN-Menschenrechtsausschuss vertritt den Standpunkt, dass die Verhängung der Todesstrafe nach einem Verfahren, das nicht den Regeln des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte entspricht, eine Verletzung von Artikel 6 des Paktes (Recht auf Leben) ist. In einem Bericht von 2012 betonte der damalige UN-Sonderberichterstatter über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen, dass es "willkürlich" sei, die Todesstrafe zu verhängen, wenn "das Gerichtsverfahren nicht an den höchsten Maßstäben für faire Gerichtsverfahren orientiert war".



Amnesty International lehnt die Todesstrafe grundsätzlich und ohne Ausnahme ab, ungeachtet der Art und Umstände des Verbrechens, der Schuld oder Unschuld der Person oder der Hinrichtungsmethode.