Bahrain richtet wieder hin

Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain links, 2015

Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain links, 2015

Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain und Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamed droht unmittelbar die Hinrichtung, nachdem am 15. Januar drei Männer hingerichtet wurden. Die Todesurteile der beiden nun von der Hinrichtung bedrohten Männer waren am 16. November 2015 vom Kassationsgericht aufrechterhalten worden. Ihr Gerichtsverfahren war grob unfair und ließ unter Folter erpresste "Geständnisse" zu.

Appell an

KÖNIG Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa Office of His Majesty the King P.O. Box 555 Rifa’a Palace, al-Manama BAHRAIN (Anrede: Your Majesty / Majestät) Fax: (00 973) 1766 45 87

PREMIERMINISTER Prince Khalifa bin Salman Al Khalifa Office of the Prime Minister P.O. Box 1000, al-Manama, BAHRAIN (Anrede: Your Highness / Hoheit) Fax: (00 973) 1753 3033

MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN Shaikh Khalid bin Ali bin Abdullah Al Khalifa Ministry of Justice and Islamic Affairs P.O. Box 450, al-Manama, BAHRAIN Fax: (00 973) 1753 12 84 E-Mail: über die Webseite http://www.moj.gov.bh/en/default76a7.html?action=category&ID=159 Twitter: @Khaled_Bin_Ali

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN S. E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla Klingelhöfer Str. 7, 10785 Berlin Fax: 030-8687 7788 E-Mail: info@bahrain-embassy.de oder über: http://www.bahrain-embassy.de/kontakt

 

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 28. Februar 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, LUFTPOSTBRIEFE, TWITTER-NACHRICHTEN ODER FAXE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte wandeln Sie alle Todesurteile um und verfügen Sie ein offizielles Hinrichtungsmoratorium.

  • Bitte weisen Sie die Behörden an, die gegen Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain und Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamed verhängten Todesurteile aufzuheben und ein neues Verfahren einzuleiten, ohne unter Folter erpresste "Geständnisse" vor Gericht zuzulassen. Untersuchen Sie bitte auch umgehend, umfassend und zielführend die erhobenen Foltervorwürfe.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Bahraini authorities to commute all death sentences and establish an official moratorium on executions.

  • Urging them to order the full retrial of both men that fully complies with international fair trial standards which exclude the use of evidence obtained under torture, and promptly, adequately and effectively investigate their allegations of torture.

Sachlage

Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain und Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamed droht unmittelbar die Hinrichtung, nachdem am 15. Januar drei Männer hingerichtet wurden. Die Todesurteile der beiden nun von der Hinrichtung bedrohten Männer waren am 16. November 2015 vom Kassationsgericht aufrechterhalten worden. Ihr Gerichtsverfahren war grob unfair und ließ unter Folter erpresste "Geständnisse" zu. Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain und Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamed droht erneut unmittelbar die Hinrichtung. Nach einer fast sieben Jahre dauernden Unterbrechung hat Bahrain am 15. Januar mit der Vollstreckung von drei Todesurteilen die Hinrichtungen wieder aufgenommen. Die drei hingerichteten Männer waren in grob unfairen Verfahren zum Tode verurteilt worden. Ihre Urteile waren am 9. Januar vom Kassationsgericht bestätigt und dann zügig vom König ratifiziert worden.

Die Todesurteile gegen Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain und Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamed bestätigte das Kassationsgericht am 16. November 2015 und anschließend wurden sie an den König weitergereicht. Er kann sie ratifizieren, umwandeln oder auch eine Begnadigung gewähren. Die beiden Männer befinden sich im Jaw-Gefängnis südlich von Manama. Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain und Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamed wurden am 29. Dezember 2014 wegen der Tötung eines Polizisten zum Tode verurteilt. Der Polizist starb am 14. Februar 2014 bei einer Bombenexplosion in al-Deir, einem Dorf im Nordosten von Manama. Zehn weitere Personen wurden im selben Fall zu Haftstrafen zwischen sechs Jahren und lebenslänglich verurteilt. Auch diese Urteile wurden bestätigt.

Das Verfahren gegen Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain und Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamed war unfair. Das unter Folter erpresste "Geständnis" von Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain wurde als Hauptbeweis gegen ihn verwendet. Das "Geständnis" wurde zudem benutzt, um Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamed zu belasten. Obwohl das Büro der Ombudsperson 2014 Beschwerden von Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussains Frau und einer in den USA ansässigen NGO erhielt, nahm das Büro zwei Jahre lang keine Untersuchungen zu seinen Foltervorwürfen auf. Im April 2016 informierte der Ombudsmann die britische Regierung fälschlicherweise, dass sie zu Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain "keine Misshandlungs- oder Foltervorwürfe" erhalten habe. Nach internationalem Druck teilte der Ombudsmann der britischen Regierung im Juli 2016 mit, dass er sich verpflichtet habe, eine "umfassende und unabhängige Untersuchung" durchzuführen. Anschließend befragte er die Frau und den Rechtsbeistand von Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain. Familie und Rechtsbeistand warten immer noch auf die Ergebnisse der Untersuchung des Ombudsmanns.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Bahrain hat am 15. Januar 2017 nach fast siebenjähriger Unterbrechung die Vollstreckung von Hinrichtungen wieder aufgenommen. Nach einem grob unfairen Verfahren wurden am 15. Januar drei Männer hingerichtet, nachdem das Kassationsgericht am 9. Januar ihre Urteile bestätigt hatte. Die Geschwindigkeit, mit der der König von Bahrain die Todesurteile bestätigte und die Urteile vollstreckt wurden, ist für Bahrain einzigartig. Nach bahrainischem Gesetz wird ein Todesurteil dem König vorgelegt, wenn es vom Kassationsgericht bestätigt wurde. Der König hat die Autorität, das Urteil zu bestätigen, umzuwandeln oder eine Begnadigung zu gewähren.

Vor dem 15. Januar 2017 war zuletzt im Jahr 2010 ein Todesurteil vollstreckt worden. Damals war der bangladeschische Staatsangehörige Jassim Abdulmanan hingerichtet worden. Bis heute haben 141 Länder die Todesstrafe im Gesetz oder in der Praxis abgeschafft. Das Recht auf Leben und das Recht auf Schutz vor grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe sind in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in anderen internationalen Menschenrechtsabkommen sowie in den Verfassungen vieler Staaten festgeschrieben. Amnesty International lehnt die Todesstrafe ausnahmslos ab, unabhängig von der Art oder den Umständen der Straftat, der Schuld, Unschuld oder anderen Eigenschaften der Straftäter_innen und der angewendeten Hinrichtungsart. Sie verstößt gegen das Recht auf Leben, das durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert wird, und stellt die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste Form von Strafe dar.

Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain und Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamed berichteten ihren Rechtsbeiständen, dass sie während der ersten Tage ihrer Haft im Februar und März 2014 gefoltert und anderweitig misshandelt wurden, als die Kriminalpolizei sie verhörte. Mohamed Ramadhan weigerte sich, in Abwesenheit seiner Rechtsbeistände ein Geständnis zu unterschreiben. Hussain 'Ali Moosa gab hingegen an, er sei gezwungen worden, sich zu der Tat zu bekennen und Mohamed Ramadhan zu belasten, nachdem er an den Gliedmaßen aufgehängt und über mehrere Tage hinweg geschlagen worden war. Sein "Geständnis" wurde im folgenden Gerichtsverfahren als Hauptbeweismittel für die Schuld der beiden herangezogen. Hussain 'Ali Moosa gab seinen Rechtsbeiständen gegenüber an, dem zuständigen Staatsanwalt von seinem erzwungenen Geständnis und der Folter berichtet zu haben. Dieser wies seine Anschuldigungen jedoch ab und ließ ihn zurück zur Kriminalpolizei überstellen, wo er zwei weitere Monate lang gefoltert worden sein soll. Mohamed Ramadhans Bericht beim zuständigen Staatsanwalt über seine erlittene Folter wurde seinen Angaben zufolge ebenfalls abgewiesen.

Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain und Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamed legten am 30. März 2015 beim Hohen Berufungsgericht für Strafsachen Rechtsmittel gegen die Todesurteile ein. Während des Berufungsverfahrens wurden keine neuen Beweise vorgelegt. Die Rechtsbeistände der beiden Männer erhielten erst in der ersten Sitzung des Berufungsverfahrens eine Kopie des ursprünglichen Urteils. In der zweiten Anhörung mussten sie die Genehmigung beantragen, in der nächsten Sitzung Zeug_innen vorladen zu können, da sie nicht genügend Zeit hatten, ihre Plädoyers vorzubereiten. Der Richter lehnte den Antrag ab und vertagte die Anhörung zur Urteilsverkündung auf den 26. Mai 2015, bevor die Rechtsbeistände ihre Schlussplädoyers halten konnten. Das Gericht bestätigte die Todesurteile an jenem Tag.

Weitere Informationen finden Sie in dem englischsprachigen Amnesty-Bericht vom November 2016 Window-dressing or pioneers of change? An assessment of Bahrain’s human rights oversight bodies (https://www.amnesty.org/en/documents/mde11/5080/2016/en).