Amnesty Report 03. Mai 2015

Burkina Faso 2015

 

Die Anwendung von Folter und anderen Misshandlungen sowie der Einsatz von unverhältnismäßiger Gewalt durch die Polizei und andere Sicherheitskräfte gaben nach wie vor Anlass zur Sorge. Die Müttersterblichkeit war weiterhin hoch.

Hintergrund

Im Oktober 2014 trat der damalige Präsident Blaise Compaoré zurück, nachdem es in weiten Teilen des Landes zu Demonstrationen gekommen war. Die Proteste richteten sich gegen eine geplante Verfassungsänderung, die es ihm ermöglicht hätte, 2015 erneut zu kandidieren. Die Verfassungsänderung wurde zurückgezogen und eine Übergangsregierung gebildet. Als Interimspräsident wurde im November 2014 Michel Kafando eingesetzt. Innerhalb eines Jahres sollen neue Parlaments- und Präsidentschaftswahlen stattfinden.

Folter und andere Misshandlungen

Im Oktober 2014 wurden nach Unruhen im Gefängnis Maison d’Arrêt et de Correction de Ouagadougou (MACO) mindestens elf Häftlinge wiederholt von Gefängniswärtern geschlagen und anderweitig misshandelt, weil man ihnen vorwarf, einen Ausbruchsversuch organisiert zu haben. Zwei Gefängnisinsassen kamen infolge der Unruhen ums Leben. Berichten zufolge starben sie in ihren Zellen während einer Einschließungsaktion an den Folgen von Flüssigkeitsmangel und ungenügender Frischluftzufuhr.

Mehr als 30 Gefangene gaben an, 2013 bzw. 2014 bei ihrer Festnahme und im Gewahrsam der Gendarmerie (Militärpolizei) oder der Polizei gefoltert oder anderweitig misshandelt worden zu sein. Ein Häftling beschrieb eine 17-tägige Folter auf der zentralen Polizeiwache von Ouagadougou: Seine Hände wurden mit Handschellen an seine Fußgelenke gekettet, dann wurde eine Eisenstange unter seinen Knien durchgeschoben, und man hängte ihn daran zwischen zwei Tischen auf. Andere Gefangene gaben an, durch Schläge gezwungen worden zu sein, Dokumente unbekannten Inhalts zu unterschreiben.

Exzessive Gewaltanwendung

Bei Protesten im Oktober und November 2014 setzten Angehörige der Sicherheitskräfte häufig unverhältnismäßige und manchmal tödliche Gewalt gegen friedliche Demonstrierende ein. Mindestens zehn Personen wurden getötet, Hunderte weitere verletzt.

Am 30. und 31. Oktober wendeten Gefängniswärter und Angehörige der Gendarmerie exzessive und tödliche Gewalt an, um eine Gefängnisrevolte samt Ausbruchsversuch im MACO-Gefängnis in Ouagadougou niederzuschlagen (siehe oben). Drei Insassen wurden dabei erschossen.

Recht auf Gesundheit – Müttersterblichkeit

Die hohe Müttersterblichkeitsrate gab nach wie vor Anlass zur Sorge. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt die Zahl der Frauen, die im Jahr 2013 während oder an den Folgen der Geburt ihres Kindes gestorben sind, auf 2800. Berichten der WHO zufolge herrschte zudem nach wie vor ein großer Mangel an Verhütungsmitteln sowie an Informationen und Dienstleistungen im Bereich Verhütung.

Mit Hilfe des Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) und anderer Institutionen hielt das Gesundheitsministerium 2013 zum ersten Mal eine Nationale Woche der Familienplanung ab. In diesem Kontext sollten Aufklärungsarbeit über Verhütungsfragen geleistet und Vorurteile gegenüber Frauen und Mädchen beseitigt werden, die Verhütungsmittel benutzen.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Der Afrikanische Gerichtshof für Menschenrechte und Rechte der Völker entschied im März 2014, der burkinische Staat habe durch sein Versäumnis, die Ermordung eines Journalisten sorgfältig zu untersuchen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, "Furcht und Sorge in Medienkreisen" verursacht und die Medien eingeschüchtert. Dies stelle eine Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung dar. Der Enthüllungsjournalist Norbert Zongo und drei seiner Begleiter waren 1998 tot in einem ausgebrannten Auto aufgefunden worden.

Im Dezember 2014 urteilte der Afrikanische Gerichtshof im Fall Konaté gegen Burkina Faso, dass eine Gefängnisstrafe wegen Verleumdung das Recht auf freie Meinungsäußerung verletze. Das Gericht wies zudem darauf hin, dass das Verleumdung betreffende Strafgesetz nur in äußerst beschränkten Fällen zur Anwendung kommen dürfe, und forderte Burkina Faso auf, seine Gesetze entsprechend abzuändern.

Weitere Artikel