Aktuell Europa und Zentralasien 06. Juli 2015

Amnesty Report 2014/2015: Europa und Zentralasien

Überblick

Am 9. November 2014 jährte sich zum 25. Mal der Fall der Berliner Mauer, das Ende des Kalten Krieges und, wie es ein Kommentator formulierte, das "Ende der Geschichte". Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte bei den Jubiläumsfeierlichkeiten in Berlin: "Der Mauerfall hat uns gezeigt: Träume können wahr werden." Für viele Menschen im ehemals kommunistischen Europa wurden sie tatsächlich wahr. Für Millionen Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen Sowjetunion aber war der Traum von Freiheit ein Vierteljahrhundert später so fern wie eh und je, weil neue Eliten, die sich nahtlos an die alten anschlossen, die Menschen um die Chancen des Wandels brachten.

2014 war nicht einfach nur ein Jahr des Stillstands, es war ein Jahr des Rückschritts. Hatte der Fall der Berliner Mauer das Ende der Geschichte markiert, so signalisierten der Konflikt in der Ostukraine und die Annexion der Krim in aller Deutlichkeit die Rückkehr der Geschichte. Die Worte des ehemaligen sowjetischen Präsidenten Michail Gorbatschow, der am selben Tag wie Angela Merkel eine Rede hielt, ließen an Klarheit nichts zu wünschen übrig: "Die Welt steht an der Schwelle zu einem neuen Kalten Krieg. Manche sagen, er hat schon begonnen."

Die dramatischen Ereignisse in der Ukraine ließen die Gefahren und Mühen deutlich werden, die mit Träumen verbunden sind. Im Zuge der Proteste auf dem Maidan in Kiew, die im Februar 2014 blutig endeten, wurden mehr als 100 Menschen getötet. Mehr als 4000 Menschen starben bis zum Jahresende bei den Kämpfen in der Ostukraine, darunter zahlreiche Zivilpersonen. Ungeachtet einer Waffenstillstandsvereinbarung im September hielten die Kampfhandlungen an einigen Orten an, und Ende 2014 gab es wenig Aussicht auf eine rasche Lösung des Konflikts. Obwohl sich die Beweise dafür mehrten, dass Russland die Separatisten in der Ostukraine mit militärischer Ausrüstung und Soldaten unterstützte, bestritt die russische Regierung dies beharrlich.

Beide Seiten waren für Verstöße gegen internationale Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht verantwortlich, u.a. durch den wahllosen Beschuss von Wohngebieten, der Hunderten Zivilpersonen das Leben kostete. Entlang der Fronten und in den von Rebellen kontrollierten Gebieten war ein fortschreitender Zusammenbruch von Recht und Ordnung festzustellen. Es häuften sich Berichte über Entführungen, Tötungen, Folter und andere Misshandlungen sowohl durch Separatisten als auch durch Kiew nahestehende Kräfte. Keine der beiden Konfliktparteien zeigte ein ernsthaftes Interesse daran, diese Taten zu unterbinden oder entsprechende Untersuchungen einzuleiten.

Auf der Krim traten Verschlechterungen ein, die vorhersehbar waren. Die Eingliederung der Halbinsel in die Russische Föderation führte dazu, dass die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit durch Gesetze und andere Maßnahmen beschnitten wurden. Dies traf vor allem diejenigen, die sich den Veränderungen entgegenstellten. Pro-ukrainische Aktivisten und Krimtataren wurden schikaniert und inhaftiert, manche verschwanden spurlos. In Kiew stand die Regierung vor der gewaltigen Herausforderung, für mehr Rechtsstaatlichkeit zu sorgen, Missstände in der Strafjustiz abzustellen und die weitverbreitete Korruption zu bekämpfen. Die Bewältigung dieser Aufgaben wurde jedoch durch die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen verzögert und durch den anhaltenden Konflikt im Osten des Landes in den Hintergrund gedrängt. Die Ermittlungen zu den Tötungen von Demonstrierenden auf dem Maidan hatten Ende 2014 noch keine nennenswerten Fortschritte erzielt.

Für Russland hatte der Riss an der geopolitischen Sollbruchstelle in der Ukraine erhebliche Konsequenzen. Präsident Wladimir Putins Beliebtheit bei der russischen Bevölkerung nahm enorm zu, gleichzeitig begegnete der Kreml abweichenden Meinungen zunehmend mit Argwohn. Die aggressive Verbreitung antiwestlicher und antiukrainischer Propaganda in russischen Medien machte die dramatische Verschlechterung der Ost-West-Beziehungen deutlich. Gleichzeitig wurden die Freiräume für kritische Meinungsäußerungen immer enger, da die russische Regierung die Kontrolle der Medien und des Internets deutlich verschärfte, rücksichtlos gegen Protestierende vorging und unabhängige NGOs dämonisierte.

Auch in anderen Nachfolgestaaten der Sowjetunion war von den Hoffnungen und Erwartungen, die der Fall der Berliner Mauer geweckt hatte, immer weniger zu spüren. In Kasachstan und stärker noch in Turkmenistan klammerten sich autoritäre Regime an die Macht. Wo diese zu bröckeln schien, wie etwa in Usbekistan, war dies eher auf Grabenkämpfe innerhalb der herrschenden Elite zurückzuführen als auf den weitverbreiteten Unmut in der Bevölkerung, der nach wie vor unterdrückt wurde. Aserbaidschan legte bei der Unterdrückung Andersdenkender eine besondere Härte an den Tag: Ende 2014 zählte Amnesty International 23 gewaltlose politische Gefangene, darunter Blogger, politische Aktivisten, führende Persönlichkeiten der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger.

Die Lage verbesserte sich auch nicht, als Aserbaidschan 2014 für ein halbes Jahr den Vorsitz des Europarats innehatte. Tatsächlich galt im Falle Aserbaidschans wie auch bezüglich anderer zentralasiatischer Länder, dass strategische Interessen stets Vorrang genossen vor grundsätzlicher Kritik von internationaler Seite und der Auseinandersetzung mit weitverbreiteten Menschenrechtsverletzungen. Auch in Bezug auf Russland war die internationale Kritik an der zunehmenden Aushöhlung der bürgerlichen und politischen Rechte seltsam verhalten.

Russland war zwar weiterhin führend, was einen populären "demokratischen" Autoritarismus anging, ein ähnlicher Trend zeigte sich jedoch auch andernorts. In der Türkei bewies Recep Tayyip Erdoğan seine Popularität, als er im August 2014 klar die Präsidentschaftswahl gewann, trotz einer Reihe aufsehenerregender Korruptionsskandale, die ihn und seine Familie direkt betrafen. Wie schon bei den Gezi-Park-Protesten im Jahr 2013 reagierte er auf die Vorwürfe kompromisslos: Hunderte Staatsanwälte, Polizeibeamte und Richter wurden kurzerhand versetzt, da man sie verdächtigte, Erdoğans ehemaligem politischen Weggefährten Fetullah Gülen nahezustehen. In Ungarn wurde nach dem erneuten Wahlsieg der Fidesz-Partei im April 2014 die Gewaltenteilung noch stärker aufgeweicht. Kritische NGOs sahen sich Angriffen ausgesetzt, weil sie angeblich im Interesse ausländischer Regierungen agierten – was an die Wortwahl erinnerte, mit der Russland gegen NGOs vorging. Ende des Jahres drohte mehreren NGOs in Ungarn ein Strafverfahren wegen angeblicher finanzieller Unregelmäßigkeiten.

In der gesamten Europäischen Union führten wirtschaftliche Probleme und eine zunehmende Politikverdrossenheit zum Erstarken populistischer Parteien an beiden Enden des politischen Spektrums. Der Einfluss nationalistischer Haltungen und kaum verhohlener Fremdenfeindlichkeit zeigte sich vor allem in einer zunehmend restriktiven Migrationspolitik, er führte aber auch zu einem wachsenden Misstrauen gegenüber europäischen Institutionen.

Dies betraf die EU an sich, aber auch die Europäische Menschenrechtskonvention. Wortführer waren dabei Großbritannien und die Schweiz, deren Regierungsparteien den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte offen angriffen und Überlegungen anstellten, die Konvention aufzukündigen.

Insgesamt lässt sich feststellen, dass in Europa und Zentralasien der Rückhalt für internationale Regelwerke zum Schutz von Menschenrechten 2014 so brüchig war wie in keinem anderen Jahr seit dem Fall der Berliner Mauer.

Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit

In zahlreichen Nachfolgestaaten der Sowjetunion konnten autokratische Regierungen ihre Macht 2014 behaupten oder sogar noch weiter ausbauen. In Russland wurden die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit seit der erneuten Übernahme des Präsidentenamts durch Wladimir Putin immer stärker beschnitten. Die Geldbußen für Verstöße gegen das Gesetz über öffentliche Veranstaltungen wurden deutlich erhöht und wiederholte Verstöße als Straftat definiert, die mit Freiheitsstrafen geahndet werden kann. Kleine spontane Protestveranstaltungen wurden 2014 regelmäßig aufgelöst, auch wenn sie völlig friedlich verliefen. Hunderte Menschen wurden festgenommen und mit Geldbußen belegt oder zu kurzen Haftstrafen verurteilt.

Nur einige wenige Großkundgebungen, wie z.B. die Antikriegsdemonstrationen im März und September, durften stattfinden. Medien und führende Politiker stellten unabhängige kritische NGOs durchweg als fünfte Kolonne im Dienste ruchloser ausländischer Mächte dar. Viele NGOs sahen sich Verleumdungskampagnen ausgesetzt und wurden mit Gerichtsverfahren überzogen, weil sie sich weigerten, sich als "ausländische Agenten" zu registrieren – eine Bezeichnung, die sich verheerend auf ihre politische Arbeit auswirkte. Fünf Organisationen beschlossen deshalb, sich aufzulösen.

In Belarus wandten die Behörden das äußerst restriktive Demonstrationsgesetz weiterhin so an, dass öffentliche Proteste de facto verboten waren. Die wenigen, die dennoch zu demonstrieren wagten, mussten kurze Haftstrafen erdulden. Im Vorfeld der Eishockey-Weltmeisterschaft im Mai 2014 wurden 16 zivilgesellschaftlich engagierte Bürger festgenommen und zu fünf bis 25 Tagen Verwaltungshaft verurteilt. Im Zusammenhang mit einem friedlichen Gedenkmarsch zur Erinnerung an die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl wurden acht Personen willkürlich festgenommen und wegen "Pöbelei" und "Missachtung polizeilicher Anordnungen" angeklagt. Acht weitere Personen, die alle für ihr politisches Engagement bekannt sind, wurden bereits in den Tagen vor dem Gedenkmarsch unter ähnlichen Vorwürfen inhaftiert.

In Aserbaidschan nahmen die Behörden zivilgesellschaftliche und politische Aktivisten gezielt ins Visier. Zehn bedeutende Menschenrechtsorganisationen sahen sich gezwungen, ihre Aktivitäten einzustellen. Mindestens sechs prominente Menschenrechtsverteidiger wurden wegen konstruierter Anklagen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit zu Gefängnisstrafen verurteilt. Blogger und Leiter oppositioneller Jugendverbände wurden in der Regel wegen angeblicher Drogendelikte angeklagt. Unabhängige Journalisten mussten weiterhin mit Schikanen, gewalttätigen Übergriffen und strafrechtlicher Verfolgung rechnen.

In den zentralasiatischen Staaten gab es keinerlei Anzeichen für eine Verbesserung der Situation. In Turkmenistan existierten nach wie vor keine unabhängigen Medien, NGOs oder politischen Parteien – trotz einiger halbherziger Gesetzesreformen in den Vorjahren, die ihre Entstehung fördern sollten. Der Zugang zum Internet und die Meinungsfreiheit im Netz waren weiterhin stark eingeschränkt. In Usbekistan trotzten einige wenige Aktivisten der ständigen Überwachung durch die Behörden und gingen dabei erhebliche persönliche Risiken ein. In beiden Ländern waren Proteste faktisch unmöglich.

In Kirgisistan konnten zivilgesellschaftliche Aktivisten zwar wesentlich ungehinderter agieren, sie waren jedoch immer wieder Schikanen ausgesetzt. Auch hier legte die Regierung einen Gesetzentwurf vor, der das Recht abschaffen würde, ohne offizielle Genehmigung eine Organisation zu gründen, und im Parlament wurden Stimmen laut, die ein Gesetz über "ausländische Agenten" wie in Russland forderten.

In Kasachstan wurde das Strafgesetzbuch um einige neue Straftaten erweitert, die dazu dienen könnten, die legitimen Aktivitäten von NGOs einzuschränken. Die Regierung zog außerdem schärfere Bestimmungen für die Auslandsfinanzierung von NGOs in Erwägung. Es gab zwar öffentliche Protestkundgebungen, die Demonstrierenden riskierten jedoch Geldbußen und Haftstrafen. Die Pressefreiheit nahm merklich ab, und die Kontrolle des Internets wurde noch weiter verschärft. Soziale Netzwerke und Blogs waren häufig Beschränkungen unterworfen, und Internetdienste wurden aufgrund von Gerichtsurteilen, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefällt wurden, blockiert.

In der Türkei bediente sich die Regierungspartei AKP vor allem ihrer guten Beziehungen zu öffentlichen und privaten Unternehmen, um ihren Einfluss auf die Medien auszuweiten. Wie in den Vorjahren wurden kritische und unabhängige Journalisten entlassen, weil Chefredakteure klein beigaben oder die Eigentümer von Medienunternehmen Beiträge missbilligten. Selbstzensur war weit verbreitet. Das Recht auf Versammlungsfreiheit, das 2013 während der Gezi-Park-Proteste brutal unterdrückt worden war, wurde weiterhin verletzt. Die Gesetzgebung bezüglich Demonstrationen war restriktiv, und friedliche Kundgebungen wurden sofort gewaltsam aufgelöst, wenn mit einer größeren Zahl von Demonstrierenden zu rechnen war oder wenn es um heikle Themen ging. Mehrere Journalisten, die über mutmaßliche Korruptionsfälle berichtet hatten, wurden im Dezember auf Grundlage der vage gefassten Antiterrorgesetze inhaftiert.

Rechte von Flüchtlingen und Migranten

Zum ersten Mal seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs waren weltweit mehr als 50 Mio. Menschen auf der Flucht. Die Reaktion der EU und ihrer Mitgliedstaaten war – bis auf wenige Ausnahmen – von dem Wunsch getrieben, diese Menschen vom eigenen Territorium fernzuhalten. Dies zeigte sich besonders in der beschämenden Haltung der EU gegenüber der Flüchtlingskatastrophe in Syrien. Von den mehr als 4 Mio. syrischen Flüchtlingen lebten Ende 2014 nur rund 150000 in der EU – ungefähr genauso viele Menschen flohen innerhalb von nur einer Woche in die Türkei, als die bewaffnete Gruppe Islamischer Staat (IS) auf die Stadt Kobane vorrückte. Die EU-Mitgliedstaaten verpflichteten sich lediglich zur Aufnahme von 36300 der insgesamt etwa 380000 Menschen, für die der UNHCR wegen besonderer Schutzbedürftigkeit nach Aufnahmeländern suchte. Deutschland sagte zu, 20000 von ihnen aufzunehmen. Großbritannien, Frankreich, Italien, Spanien und Polen, deren Bevölkerung zusammengenommen mehr als 275 Mio. Menschen beträgt, stellten nur etwas mehr als 2000 Plätze bereit, das entspricht 0,001% ihrer Einwohnerzahl.

Weil es für Flüchtlinge und Migranten keine sicheren legalen Wege gab, um nach Europa zu gelangen, und die EU entschlossen war, die Landgrenzen hermetisch abzuriegeln, versuchten 2014 so viele Menschen wie nie zuvor, Europa auf dem Seeweg zu erreichen. Die Zahl der Ertrunkenen erreichte einen neuen Höchststand. Nach Schätzungen des UNHCR verloren bis zum Jahresende mehr als 3400 Menschen ihr Leben im Mittelmeer – es war damit der gefährlichste Seeweg für Flüchtlinge weltweit.

Dass die Opferzahlen nicht noch höher lagen, war Italien zu verdanken, das im Alleingang die beeindruckende Marineoperation Mare Nostrum startete, die in den ersten zehn Monaten des Jahres mehr als 100000 Menschen rettete – mehr als die Hälfte von ihnen waren Flüchtlinge aus Ländern wie Syrien, Eritrea oder Somalia. Die Rettungsmission wurde allerdings am 31. Oktober beendet, nachdem andere EU-Länder erheblichen Druck auf Italien ausgeübt hatten. Sie wurde ersetzt durch die Operation Triton der EU-Grenzschutzagentur Frontex, deren Mandat jedoch weniger umfassend und deren Ressourcen deutlich geringer waren.

Wer es schaffte, die immer höheren und immer längeren Grenzzäune an den Außengrenzen der EU zu überwinden oder zu umgehen und nach Spanien, Griechenland oder Bulgarien zu gelangen, musste damit rechnen, nach Marokko bzw. in die Türkei zurückgeschoben zu werden. Ende 2014 legte die spanische Regierungspartei einen Änderungsvorschlag zum Entwurf über das Gesetz für öffentliche Sicherheit vor, das kollektive Ausweisungen aus den beiden Exklaven Ceuta und Melilla nach Marokko ermöglichen würde. Neben solchen Zurückschiebungen verstärkte die EU bei den Grenzkontrollen die Zusammenarbeit mit den angrenzenden Staaten und drängte diese, dafür zu sorgen, dass die Flüchtlinge gar nicht erst die Grenze erreichten.

In den Haftzentren für Migranten – den Verliesen der Festung Europa – drängten sich nach wie vor viel mehr Menschen, als diese aufnehmen konnten. Asylsuchende und Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus, unter ihnen auch Familien und Kinder, wurden dort oft für längere Zeit und bisweilen unter menschenunwürdigen Bedingungen festgehalten.

Folter und andere Misshandlungen

Der im Dezember 2014 vom Geheimdienstausschuss des US-Senats veröffentlichte Bericht über das geheime Inhaftierungsprogramm der CIA enthielt nicht nur schockierende Details über die angewandten Foltermethoden, sondern machte auch die Mitwirkung europäischer Länder deutlich. Während Polen, Litauen und Rumänien auf ihrem Territorium Geheimgefängnisse bereitstellten, unterstützten weitere Länder, insbesondere Großbritannien, Schweden, Mazedonien und Italien, die US-Regierung in anderer Weise bei der rechtswidrigen Überstellung, dem Verschwindenlassen sowie der Folter und Misshandlung von Dutzenden Gefangenen. In keinem dieser Länder wurden nennenswerte Anstrengungen unternommen, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Die Aufarbeitung wurde durch Ausflüchte, Weigerungen und Verzögerungen verhindert, auch wenn es in Polen, Litauen und Großbritannien positive Entwicklungen im Hinblick auf Individualklagen von Opfern gab. So befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Juli 2014, dass die polnische Regierung mit der CIA zusammengearbeitet habe, um auf polnischem Territorium von 2002 bis 2005 ein Geheimgefängnis zu betreiben.

Im Juni veröffentlichte der irische Fernsehsender RTÉ erstmals Geheimdokumente der britischen Regierung über fünf Foltermethoden, die britische Sicherheitskräfte 1971/72 in Nordirland gegen willkürlich festgenommene Menschen angewandt hatten. Die Foltermethoden wiesen große Ähnlichkeit zu denen auf, die 30 Jahre später von der CIA eingesetzt wurden. In einer Klage Irlands gegen Großbritannien hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einst entschieden, dass diese Methoden als Misshandlung, nicht aber als Folter einzustufen seien. Im Dezember kündigte die irische Regierung an, sie werde den Gerichtshof in dieser Sache erneut anrufen.

In den Nachfolgestaaten der Sowjetunion waren Folter und andere Misshandlungen weiterhin an der Tagesordnung. Wer in Russland oder Zentralasien terroristischer Aktivitäten oder der Zugehörigkeit zu islamistischen Gruppen verdächtigt wurde, musste damit rechnen, von den Sicherheitskräften gefoltert zu werden. Korrupte und kaum kontrollierte Ordnungskräfte griffen häufig auf Folter und andere Formen der Misshandlung zurück, um Geständnisse zu erpressen oder Bestechungsgelder zu erhalten. Die allermeisten Täter gingen straflos aus, da in der Regel keine wirksamen und unabhängigen Ermittlungen eingeleitet wurden.

In der Türkei gingen zwar die Berichte über Folter in Haftzentren weiter zurück, die Polizei setzte jedoch regelmäßig exzessive Gewalt gegen Demonstrierende ein. Die juristische Aufarbeitung der Polizeieinsätze gegen die Gezi-Park-Proteste im Jahr 2013, bei denen mehrere Menschen getötet und Hunderte schwer verletzt worden waren, wurde weiterhin verschleppt oder völlig verweigert. In Griechenland und gelegentlich auch in Spanien gingen die Ordnungskräfte mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen Demonstrierende vor, weil sie nicht damit rechnen mussten, für dieses Vorgehen bestraft zu werden.

Zu den schlimmsten Verstößen gegen Protestierende kam es jedoch in der Ukraine, als die Maidan-Demonstrationen in Kiew blutig endeten. Mindestens 85 Demonstrierende und 18 Polizeibeamte starben an den Folgen der Gewalt; über die Zahl der Verletzten lagen keine genauen Angaben vor. Die Bereitschaftspolizei war erstmals am 30. November 2013 mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Proteste vorgegangen. Zu Beginn des Jahres 2014 setzten sich die Polizeiübergriffe und willkürlichen Festnahmen fort. Auch gab es immer wieder Versuche, Strafverfahren gegen Demonstrierende einzuleiten. Ende Februar wurde mit scharfer Munition geschossen, u.a. von Scharfschützen, es blieb jedoch unklar, wer ihren Einsatz befohlen hatte. Mehrere Dutzend Maidan-Aktivisten verschwanden spurlos. Einige von ihnen tauchten später wieder auf und berichteten, sie seien entführt und gefoltert worden. Das Schicksal von mehr als 20 Verschwundenen war Ende 2014 noch immer nicht aufgeklärt.

Nach dem Sturz des ukrainischen Präsidenten Wiktor Janukowitsch versprach die neue Regierung öffentlich, man werde die Vorgänge auf dem Maidan wirksam untersuchen und diejenigen zur Rechenschaft ziehen, die für Tötungen und andere Verstöße verantwortlich waren. Doch abgesehen von Anklagen gegen die ehemalige politische Führungsriege wurden so gut wie keine konkreten Schritte unternommen. Ende 2014 waren im Zusammenhang mit den Vorfällen auf dem Maidan nur einige wenige Urteile gegen einfache Ordnungskräfte ergangen.

Todesstrafe

Belarus war weiterhin das letzte Land in Europa und Zentralasien, das die Todesstrafe anwendete. 2014 wurden mindestens drei Männer hingerichtet, obwohl der UN-Menschenrechtsausschuss gefordert hatte, die Hinrichtungen auszusetzen, solange er die Fälle prüfe.

Juristische Aufarbeitung der Vergangenheit

Vor dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien, der nach und nach die wenigen noch verbliebenen Fälle abarbeitete, gingen 2014 die Verfahren gegen den ehemaligen Befehlshaber der bosnischen Serben, Radovan Karadžić, und gegen den ehemaligen General Ratko Mladić weiter. Auf nationaler Ebene kam die Bekämpfung der Straflosigkeit für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die während der Konflikte im ehemaligen Jugoslawien begangen worden waren, nur schleppend voran. Hochrangige Politiker griffen die für Kriegsverbrechen zuständigen Gerichte weiterhin an, es wurden kaum neue Anklagen erhoben, und die Verfahren zogen sich hin. Die personelle und finanzielle Ausstattung der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Ermittlungsabteilungen, die für Kriegsverbrechen zuständig waren, ließ nach wie vor zu wünschen übrig. Der politische Wille, die Vergangenheit aufzuarbeiten, geriet zunehmend ins Hintertreffen gegenüber dem Wunsch, die Vergangenheit hinter sich zu lassen.

Die Wiedergutmachung für Opfer sexueller Gewalt und andere zivile Kriegsopfer stand nach wie vor aus, da es in allen Staaten der Region an Gesetzen mangelte, um ihre Ansprüche festzustellen und ihre Rechte zu garantieren. Im August 2014 unterzeichneten Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Montenegro und Serbien eine gemeinsame Erklärung zu vermissten Personen. Darin verständigten sie sich darauf, das Schicksal Tausender Menschen, die seit dem Konflikt vermisst werden, zügiger als bisher aufzuklären und sterbliche Überreste "verschwundener" Personen den Angehörigen zu übergeben. In allen vier Ländern befanden sich die Angehörigen in einer schwierigen Situation und konnten ihre Rechte nicht durchsetzen, weil es keine Gesetze bezüglich der vermissten Personen gab.

In Nordirland war das Vorgehen der Gremien und Institutionen, die Menschenrechtsverletzungen während des Nordirland-Konflikts untersuchen sollten, nach wie vor unkoordiniert und häufig unbefriedigend. Das Historische Ermittlungsteam (Historical Enquiries Team), das 2006 eingesetzt worden war, um alle mutmaßlich mit dem Nordirland-Konflikt zusammenhängenden Todesfälle erneut zu untersuchen, wurde nach massiver Kritik aufgelöst. Pläne, einen Teil seiner Aufgaben an eine neugeschaffene Ermittlungseinheit innerhalb der nordirischen Polizeibehörde zu übertragen, ließen Zweifel daran aufkommen, ob künftige Untersuchungen unabhängig erfolgen würden. Bei den parteiübergreifenden Gesprächen über Maßnahmen zur Vergangenheitsbewältigung waren Ende 2014 keine Fortschritte zu verzeichnen. Dabei hatte der US-amerikanische Diplomat Richard Haass Ende 2013 angeregt, u.a. eine Historische Untersuchungseinheit (Historical Investigation Unit) und eine unabhängige Kommission zur Informationsbeschaffung (Independent Commission for Information Retrieval) ins Leben zu rufen.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Die europäischen und zentralasiatischen Regierungen hielten sich äußerst bedeckt, was die Überwachung internetbasierter Kommunikation betraf, obwohl einige von ihnen nach den Enthüllungen durch Edward Snowden im Jahr 2013 gegen das Ausmaß der US-amerikanischen Überwachung protestiert hatten. In Großbritannien scheiterten Amnesty International und andere NGOs mit einer Beschwerde gegen die Überwachungspraktiken der britischen Behörden. Die Organisationen haben beschlossen, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen, um die Vereinbarkeit der Überwachungsmethoden mit Menschenrechtsnormen prüfen zu lassen.

Zahlreiche EU-Mitgliedstaaten beriefen sich weiterhin auf unzuverlässige diplomatische Zusicherungen, um Menschen, die sie als Sicherheitsrisiko betrachteten, in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter und andere Misshandlungen drohten. Auch in Russland setzte sich dieses Vorgehen immer stärker durch, weil sich auf diese Weise Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umgehen ließen. Der Gerichtshof hatte sich wiederholt dagegen ausgesprochen, dass Russland gesuchte Personen an zentralasiatische Staaten auslieferte. In allen Nachfolgestaaten der Sowjetunion war es üblich, Terrorverdächtige – sowohl auf legalem als auch auf heimlichem Wege – in Länder abzuschieben, in denen ihnen mit hoher Wahrscheinlichkeit Folter drohte.

Die Sicherheitslage in Russlands Nordkaukasusregion war nach wie vor instabil. Operationen der Sicherheitskräfte gingen häufig mit schweren Menschenrechtsverletzungen einher. Dies zeigte sich besonders drastisch nach einem Terroranschlag in Grosny im Dezember 2014, als Präsident Ramsan Kadyrow drohte, man werde gegen die Familien der Täter vorgehen, und tschetschenische Sicherheitskräfte daraufhin mehrere Häuser niederbrannten.

In der Türkei wurden die weitgefassten Antiterrorgesetze weiterhin dazu benutzt, um das Recht auf freie Meinungsäußerung auszuhöhlen. Neue Bestimmungen zur maximalen Länge der Untersuchungshaft führten hingegen dazu, dass viele Inhaftierte freikamen.

Diskriminierung

In den Ländern Europas und Zentralasiens litten nach wie vor Millionen Menschen unter Diskriminierung. Betroffen waren vor allem Bevölkerungsgruppen, die seit langem gegen Vorurteile zu kämpfen haben, wie Roma, Muslime und Migranten. Daneben waren antisemitische Tendenzen weit verbreitet, die gelegentlich zu gewaltsamen Angriffen führten. In Bezug auf die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen waren sowohl Fortschritte als auch Rückschläge zu verzeichnen.

Politische Absichtserklärungen, Aktionspläne und nationale Strategiepapiere hatten so gut wie keine Auswirkungen auf die Lebensumstände von Millionen marginalisierter Roma. Zum einen weil es am politischen Willen mangelte, sie umzusetzen, zum anderen weil darin die eigentlichen Ursachen für die soziale Ausgrenzung der Roma, nämlich Vorurteile und Rassismus, weder benannt noch angegangen wurden.

Roma wurden deshalb bei der Wohnungs- und Arbeitssuche sowie im Bildungsbereich weiterhin diskriminiert. Hunderttausende lebten nach wie vor in informellen Siedlungen und hatten kaum Chancen auf Sozialwohnungen, weil ihr dringender Bedarf weder erkannt noch ausreichend berücksichtigt wurde. In einigen Ländern gab es zwar Gesetzesinitiativen, die den Bewohnern informeller Siedlungen zu mehr Rechtssicherheit verhelfen sollten, sie wurden jedoch in keinem Land verabschiedet. Überall in Europa waren Bewohner informeller Siedlungen daher stets von rechtswidrigen Zwangsräumungen bedroht.

Die Segregation von Roma-Kindern im Bildungsbereich war vor allem in der Slowakei und in Tschechien, aber auch in vielen anderen mittel- und osteuropäischen Ländern nach wie vor üblich – trotz wiederholter Versprechen der nationalen Behörden, den seit langem bekannten Missstand zu beheben. Es war daher zu begrüßen, dass die Europäische Kommission gegen Tschechien ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstoßes gegen die Gleichbehandlungsrichtlinie einleitete, weil Roma-Kinder an öffentlichen Schulen in getrennten Klassen unterrichtet wurden. Außerdem untersuchte die EU-Kommission, ob Italien und einige weitere, nicht namentlich genannte Mitgliedstaaten Roma in einzelnen Bereichen diskriminierten und damit gegen die Gleichbehandlungsrichtlinie verstießen. Dies lässt sich vielleicht als ein Zeichen dafür deuten, dass die EU der vor mehr als einem Jahrzehnt erlassenen Richtlinie mehr Geltung verschaffen will.

Im Juli 2014 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, das französische Gesetz, das eine Vollverschleierung des Gesichts im öffentlichen Bereich verbietet, verstoße nicht gegen die in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegten Grundrechte. Dabei richtet sich das Verbot klar gegen die Vollverschleierung muslimischer Frauen und beschneidet damit ihre Rechte auf Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit und Nichtdiskriminierung. Der Gerichtshof begründete sein nur schwer nachvollziehbares Urteil, das beunruhigende Folgen für die Meinungsfreiheit haben könnte, indem er auf nicht näher definierte Erfordernisse verwies, die für das Zusammenleben notwendig seien.

In vielen Ländern Europas und Zentralasiens wurden Roma, Muslime, Juden, Migranten und Angehörige sexueller Minderheiten Opfer von Hassverbrechen. In mehreren Ländern, darunter auch EU-Mitgliedstaaten, wurden die sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität als mögliche Motive für Hasskriminalität im Strafgesetzbuch nicht explizit erwähnt. Insgesamt war die Dunkelziffer bei Hassverbrechen sehr hoch und die Aufklärungsquote sehr gering. Die Möglichkeit, Hassverbrechen als eigenen Straftatbestand zu ahnden und diskriminierende Motive strafverschärfend zu werten, wurde oft nicht genutzt, weil die Ermittlungsbehörden es versäumten, mögliche diskriminierende Motive aufzudecken, und die Staatsanwaltschaften entweder keine entsprechende Anklage erhoben oder keine diesbezüglichen Beweise vorlegten.

In immer mehr Ländern wurden gleichgeschlechtliche Paare rechtlich gleichgestellt, auch wenn ihnen das Recht auf Adoption nur selten zuerkannt wurde. Die EU hatte ein Auge darauf, dass in Serbien und Montenegro erstmals "Gay Pride"-Paraden stattfinden konnten, die nicht tätlich angegriffen wurden. Dennoch war Homophobie nach wie vor weit verbreitet, und die steigende Toleranz im Westen traf weiter im Osten keineswegs auf Zustimmung, sondern musste ganz im Gegenteil sogar dafür herhalten, die Meinungs- und Ausdrucksfreiheit von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen immer weiter einzuschränken. In Russland wurden Aktivisten regelmäßig daran gehindert, öffentliche Veranstaltungen abzuhalten. Dabei stützten sich die Behörden häufig auf gesetzliche Bestimmungen, die "Propaganda" für Homosexualität gegenüber Minderjährigen verboten. Aus ähnlichen Gründen wurde in Litauen ein Märchenbuch verboten, das auch Geschichten von gleichgeschlechtlichen Paaren enthielt. In Kirgisistan debattierte das Parlament über ein Verbot der "Propaganda für nicht-traditionelle sexuelle Beziehungen". Tätliche Angriffe auf Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle sowie auf ihre Organisationen und von ihnen organisierte Veranstaltungen waren in vielen Ländern Osteuropas und des Balkans an der Tagesordnung und wurden nur selten angemessen strafrechtlich verfolgt.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt gegen Frauen war in den Ländern Europas und Zentralasiens nach wie vor gang und gäbe. Im März 2014 veröffentlichte die EU-Grundrechteagentur einen Bericht, dem zufolge ein Drittel aller Frauen in der Europäischen Union seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt erlebt hat. Im August 2014 trat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Kraft, bis zum Jahresende hatten allerdings erst 15 Länder die Konvention ratifiziert.

Ungeachtet dessen gab es für die Opfer sexueller und familiärer Gewalt in Europa und Zentralasien nach wie vor kaum Unterstützung vonseiten der Strafverfolgungsbehörden und viel zu wenig Schutzangebote. So mangelte es noch immer an Frauenhäusern und anderen Unterkünften für Opfer häuslicher Gewalt. Ein weiteres großes Problem bestand darin, dass Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen in Fällen mutmaßlicher sexueller Gewalt sehr häufig eingestellt wurden.

Sexuelle und reproduktive Rechte

In Malta waren Schwangerschaftsabbrüche weiterhin ohne jede Ausnahme verboten. Irland und Polen hatten die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus den Jahren 2010 und 2012, wonach Frauen Schwangerschaftsabbrüche unter bestimmten Umständen erlaubt werden müssen, noch immer nicht vollständig umgesetzt. Dennoch beschloss das Ministerkomitee des Europarats, die Umsetzung des Urteils in Irland künftig nicht mehr zu überwachen.

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