Aktuell Vereinigte Staaten von Amerika 22. Dezember 2011

Mohamedou Ould Slahi

Mohamedou Ould Slahi

Mohamedou Ould Slahi

Opfer von Folter und anderer Misshandlung in Guantánamo, in unbegrenzter Haft ohne Anklage oder Gerichtsverfahren.

Mohamedou Ould Slahi ist mauretanischer Staatsbürger und wurde im November 2001 in Mauretanien festgenommen. Nach einer Woche wurde er rechtswidrig nach Jordanien überstellt, wo er acht Monate lang festgehalten wurde. Im Juli 2002 brachte man ihn dann nach Bagram (Afghanistan) und danach am 4. August 2002 nach Guantánamo. Er wurde Opfer von Verschwindenlassen und darüber hinaus mutmaßlich Opfer von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung in Jordanien, Bagram und Guantánamo sowie während der Verlegungen.

In Guantánamo wurde er 2003 mutmaßlich 70 Tage in Folge Schlafentzug ausgesetzt sowie Scheinwerferlicht und anhaltender lauter Heavy Metal-Musik, Bedrohungen gegen ihn und seine Familie, Bedrohungen durch Hunde, kalten Temperaturen, Begießen mit kaltem Wasser, tätlichen Angriffen und Nahrungsentzug.

"Besonderer Verhörplan"

Im April 2010 stellte ein US-Bundesrichter fest, dass es "ausreichende Beweise" dafür gebe, dass Mohamedou Slahi "von Mitte Juni 2003 bis September 2003 in Guantánamo umfassenden und schweren Misshandlungen" ausgesetzt war. Dies war der Zeitraum, in dem der Gefangene durch das US-Militär einem "Besonderen Projektstatus" zugeordnet war und einem 90-tägigen "besonderen Verhörplan" unterzogen wurde, der von verschiedenen Beamten bis hin zum Verteidigungsminister genehmigt worden war. In seinen 2011 veröffentlichten Memoiren merkte Donald Rumsfeld an, dass er für Mohamedou Ould Slahi "Verhörmethoden genehmigte, die über das traditionelle Armeehandbuch hinausgehen", nachdem er "Verhören hartnäckig standhielt."

Im April 2010 ordnete ein US-Bundesrichter die Freilassung von Mohamedou Ould Slahi an. Der Richter kam zu dem Schluss, dass seine Inhaftierung rechtswidrig war. Er stellte fest, dass "ein Gericht nicht dulden kann, dass ein Mann nur aufgrund eines Verdachts unbegrenzt festgehalten wird, oder weil eine Regierung voraussagt, dass er in Zukunft rechtswidrige Akte begehen könnte..." Die US-Regierung unter Präsident Obama war anderer Meinung und legte Rechtsmittel gegen die Entscheidung ein.

Mehr als ein Jahrzehnt in Haft

Unter dem "Krieg gegen den Terror"-Rahmen argumentierte die US-Regierung, dass Mohamedou Slahis Inhaftierung rechtmäßig sei. Die Anwälte des US-Justizministeriums argumentierten, dass Slahi "persönlich an Kriegshandlungen beteiligt" gewesen sei, und dass es "unerheblich" sei, dass er "nicht in Afghanistan" an die USA übergeben wurde. Weiterhin sei die Haftbefugnis des Präsidenten "nicht auf Personen beschränkt, die in Afghanistan bei Kampfhandlungen gefangen genommen wurden", denn ansonsten würden "die Möglichkeiten des Präsidenten beschnitten, Al Qaida effektiv zu bekämpfen".

Im November 2010 annullierte das Berufungsgericht das Urteil des Bezirksgerichts und verwies den Fall für weitere Verhandlungen über die Frage zurück, ob Mohamedou Slahi zum Zeitpunkt seiner Inhaftierung "ein Teil von" Al-Qaida war obwohl er behauptete, damals bereits alle Verbindungen zu der Gruppe beendet zu haben. Möglicherweise findet 2012 eine neue Anhörung zur Haftprüfung vor dem Bezirksgericht statt. Zu dem Zeitpunkt wird sich Mohamedou Slahi bereits mehr als ein Jahrzehnt ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Haft befinden.

"Ein Teil von" Al-Quaida

Gemäß dem Bezirksgericht wurde Mohamedou Ould Slahi zuerst aufgrund des Verdachts festgenommen, an dem fehlgeschlagenen "Millenniumsanschlag" zur Bombardierung des Flughafens von Los Angeles beteiligt gewesen zu sein. Die Regierung beharrt auf ihrer Annahme, dass Slahi weiterhin "ein Teil von" Al-Qaida war, was der Angeklagte leugnet. Der Richter schreibt, "das Problem der Regierung ist, dass ihre Beweise für Slahis Unterstützung von Terroristen so schwach sind oder so durch Zwangsmaßnahmen und Misshandlung belastet sind oder so geheim, dass sie kein erfolgreiches strafrechtliches Verfahren anstrengen kann."

Wenn die USA echte Beweise gegen ihn haben, die einem formellen strafrechtlichen Verfahren vor einem ordentlichen Gericht standhalten, kann er in einem fairen Verfahren angeklagt und weiterhin festgehalten werden. Anderenfalls muss er gemäß rechtsstaatlichen Standards freigelassen werden. Dies gilt auch für andere Gefangene.

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