Zainab Al-Khawaja freigelassen

Khadija Sayed Habib Ebrahim Musawi (right) and her daughter Zainab al-Khawaja

Khadija Sayed Habib Ebrahim Musawi (right) and her daughter Zainab al-Khawaja

Die bahrainische Aktivistin Zainab Al-Khawaja und ihr 15 Monate alter Sohn sind am 31. Mai aus humanitären Gründen aus der Haft entlassen worden. Sie ist am 7. Juni nach Dänemark ausgereist, nachdem sie erfahren hatte, dass ihr weitere Anklagen drohen, falls sie in Bahrain bleibt.

Sachlage

Zainab Al-Khawaja, die sowohl die bahrainische als auch die dänische Staatsbürgerschaft besitzt, wurde am 31. Mai aus der Haftanstalt für Frauen in 'Issa Town entlassen, wo sie als gewaltlose politische Gefangene festgehalten worden war. Die Staatsanwaltschaft veröffentlichte am Tag der Freilassung von Zainab Al-Khawaja eine Stellungnahme, in der es hieß, die Haftstrafe der Aktivistin sei aus humanitären Gründen ausgesetzt worden.

Am 7. Juni reiste Zainab Al-Khawaja nach Dänemark aus, nachdem sie vom dänischen Konsulat erfahren hatte, dass ein bahrainischer Behördenvertreter Diplomat_innen gegenüber geäußert habe, Zainab Al-Khawaja werde erneut in Haft genommen und unter neue Anklagen gestellt, wenn sie in Bahrain bliebe. Der Aktivistin vorliegenden Informationen zufolge könnte sie zu einer längeren Haftstrafe verurteilt werden und werde diesmal von ihrem Sohn getrennt.

Auf einer Pressekonferenz mit US-Außenminister John Kerry am 7. April kündigte der bahrainische Außenminister an, Zainab Al-Khawaja werde aus der Haft entlassen. Am 9. Mai erklärte ein Sprecher des selben Ministerium, dass ausländische Staatsangehörige, wie Zainab Al-Khawaja und weitere weibliche Gefangene wegen ihrer Kinder, die zusammen mit ihnen inhaftiert sind, aus humanitären Gründen aus der Haft entlassen würden.

Zainab Al-Khawaja wurde am 14. März in ihrem Haus festgenommen, um eine Gesamthaftstrafe von drei Jahren und einem Monat anzutreten, die in verschiedenen Verfahren gegen sie verhängt worden waren. Sie war am 27. Januar zu je zwei Monaten Haft wegen "Zerstörung öffentlichen Eigentums" in zwei Fällen verurteilt. Grundlage für die Verurteilung war, dass sie am 4. und 6. Mai 2012, während sie auf einer Polizeistation in 'Issa Town südwestlich der Hauptstadt Manama festgehalten wurde, Bilder des Königs zerrissen hatte, die dem Innenministerium gehörten. Am 4. Dezember 2014 war sie außerdem wegen "Beleidigung des Königs" zu drei Jahren Haft verurteilt worden, weil sie im Oktober 2014 im Gerichtssaal ein Foto des Königs zerrissen hatte. Das Hohe Berufungsgericht für Strafsachen von Bahrain hat am 21. Oktober die gegen Zainab Al-Khawaja verhängte Haftstrafe auf ein Jahr und eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 Bahrainischen Dinar (ca. 7300 Euro) reduziert. Am 9. Dezember 2014 wurde sie zu einer einjährigen Haftstrafen wegen "Beleidigung einer Polizeibeamtin" verurteilt, nachdem sie am 22. Juni 2013 in der Haftanstalt für Frauen in 'Issa Town eine Mitgefangene verbal verteidigt hatte, als diese von einer Gefängniswärterin beleidigt und erniedrigt worden war. Am 2. Juni 2015 erging ein weiteres Urteil gegen Zainab Al-Khawaja: neun Monate Haft wegen "Beleidigung eines Beamten" und "Betretens eines Sperrbereichs". Die Anklagen standen im Zusammenhang mit ihren Bemühungen, ihren Vater im August 2014 im Jaw-Gefängnis in Manama zu besuchen, als dieser sich im Hungerstreik befand. Sie selbst war zu jenem Zeitpunkt im siebten Monat schwanger.

Zainab Al-Khawaja ist seit Dezember 2011 mehrere Male wegen verschiedener Anklagen festgenommen, inhaftiert und später wieder freigelassen worden. Unter anderem hatte man sie der "Zerstörung von Staatseigentum", der "Beleidigung einer Polizeibeamtin", der "illegalen Versammlung", des "Randalierens" sowie der "Anstachelung zum Hass gegen die Regierung" schuldig gesprochen.

Vielen Dank allen, die sich für Zainab Al-Khawaja eingesetzt haben. Weitere Appelle des Eilaktionsnetzes sind nicht erforderlich.