Neue Haftstrafe für Aktivistin

Khadija Sayed Habib Ebrahim Musawi (right) and her daughter Zainab al-Khawaja

Khadija Sayed Habib Ebrahim Musawi (right) and her daughter Zainab al-Khawaja

Die bahrainische Aktivistin Zainab Al-Khawaja wurde am 9. Dezember wegen "Zerstörung von Staatseigentum" und "Beleidigung einer Beamtin" zu 16 Monaten Haft verurteilt. Wenige Tage zuvor war sie bereits zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Appell an

KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555
Rifa'a Palace
al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 176 64 587

INNENMINISTER
Shaikh Rashid bin 'Abdullah Al Khalifa
Ministry of Interior
P.O. Box 13
al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 172 32 661
Twitter: @moi_Bahrain

Sende eine Kopie an

MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khalid bin Ali bin Abdullah Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P.O. Box 450
al-Manama
BAHRAIN
Fax: (00 973) 175 31 284
Twitter: @Khaled_Bin_Ali

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S. E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7
10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de oder über http://www.bahrain-embassy.de/kontakt/

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 22. Januar 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Sollte Zainab Al-Khawaja inhaftiert werden, so wäre sie als gewaltlose politische Gefangene zu betrachten, die sich nur aufgrund der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung in Haft befindet. Ich bitte Sie daher, die gegen sie erlassenen Urteile aufzuheben und alle noch anhängigen Anklagen gegen sie fallenzulassen.

  • Bitte heben Sie alle Gesetze auf, die die Wahrnehmung des Rechts auf Meinungsfreiheit unter Strafe stellen. Außerdem möchte ich Sie bitten, das Recht auf Meinungsfreiheit zu achten und zu schützen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the authorities to quash Zainab Al-Khawaja’s convictions and drop all outstanding charges against her, as they would make her a prisoner of conscience, held solely for peacefully exercising her right to freedom of expression.

  • Urging them to repeal all legislation that criminalizes the right to freedom of expression and respect and protect the right to freedom of expression.

Sachlage

Zainab Al-Khawaja wurde am 9. Dezember von einem vorinstanzlichen Strafgericht in der bahrainischen Hauptstadt Manama zu 16 Monaten Haft verurteilt. Das Gericht verurteilte sie wegen "Beleidigung einer Polizeibeamtin" zu zwölf Monaten Gefängnis und bestätigte zwei bereits verhängte Haftstrafen von je zwei Monaten wegen "Zerstörung von Staatseigentum". Sie kann vor einem Berufungsgericht Rechtsmittel einlegen, ihr droht jedoch nach wie vor die erneute Inhaftierung.

Zainab Al-Khawaja hatte sich während eines früheren Gerichtsverfahrens geweigert, vor Gericht zu erscheinen, und war am 27. Januar 2014 in Abwesenheit zu insgesamt vier Monaten Haft verurteilt worden. Grundlage für die Verurteilung war, dass sie am 4. und 6. Mai 2012 Bilder des Königs zerrissen hatte, die dem Innenministerium gehörten. Die Verurteilung wegen "Beleidigung einer Polizeibeamtin" beruhte darauf, dass sie am 22. Juni 2013 in der Haftanstalt für Frauen in 'Issa Town südlich von Manama eine Mitgefangene verbal verteidigt hatte, als diese von einer Gefängniswärterin erniedrigt worden war. Das Verfahren gegen Zainab Al-Khawaja begann am 5. Februar 2014.

Am 10. Dezember teilte man Zainab Al-Khawaja mit, dass sie erneut vor Gericht gestellt werde, diesmal in Verbindung mit einem Vorfall vom 28. August dieses Jahres. Damals hatte sie ihren Vater Abdulhadi Al-Khawaja im Jaw-Gefängnis besucht, der sich gerade im Hungerstreik befand.

Am 8. Dezember legte Zainab Al-Khawaja Rechtsmittel gegen die dreijährige Haftstrafe ein, zu der sie am 4. Dezember verurteilt worden war. Sie zahlte eine Kaution von 100 bahrainischen Dinar (etwa 200 Euro), um zu erreichen, dass sie ihre Strafe nicht antreten muss, bevor nicht das Berufungsgericht den Fall untersucht hat. Die erste Anhörung im Berufungsverfahren ist für den 15. Juni 2015 angesetzt.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Im Februar 2014 haben die bahrainischen Behörden die Strafen, die in Fällen von "Beleidigungen des Königs" verhängt werden können, verschärft. Bei einem Schuldspruch drohen nun bis zu sieben Jahre Haft und Geldstrafen von bis zu 10.000 bahrainischen Dinar (etwa 21.500 Euro). Ist der König während der Beleidigung anwesend, so können sogar noch höhere Strafen verhängt werden. Unter Artikel 214 des bahrainischen Strafgesetzbuchs heißt es: "Jede Person, die den Emir des Landes [den König], die Nationalflagge oder das Nationalwappen beleidigt, ist mit Haft zu bestrafen." Der Paragraf stellt eine Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung dar.

Zainab Al-Khawaja wurde seit Dezember 2011 mehrere Male festgenommen und später wieder freigelassen. Nachdem sie am 27. Februar 2013 festgenommen worden war, verbrachte sie wegen verschiedener Anklagen und mehreren daraus resultierenden kürzeren Haftstrafen insgesamt knapp ein Jahr in Haft. Unter anderem hatte man sie der "Zerstörung von Staatseigentum", der "Beleidigung einer Polizeibeamtin", der "illegalen Versammlung und" sowie der "Anstachelung zum Hass gegen die Regierung" schuldig gesprochen. Zuletzt war sie am 14. Oktober 2014 festgenommen worden, weil sie während einer Verhandlung über zwei unterschiedliche Fälle vor einem Berufungsgericht ein Bild des Königs zerrissen hatte. Augenzeug_innen zufolge soll sie während ihrer Anhörung Folgendes gesagt haben: "Ich bin die Tochter eines freien und stolzen Mannes. Meine Mutter hat mich frei zur Welt gebracht und auch ich werde einen freien Jungen zur Welt bringen – wenn es sein muss, auch in einem unserer Gefängnisse. Als freier Mensch ist es mein Recht und meine Verantwortung, gegen Unterdrückung und Unterdrücker zu protestieren." Sie holte während ihrer Anhörung ein Bild des Königs aus ihrer Handtasche, zerriss es und gab es dem Richter, der daraufhin ihre Festnahme anordnete. Am 19. November wurde sie dann auf eine gerichtliche Anordnung hin freigelassen (siehe UA-117/2012, UA-232/2012 und UA-259/2014).