Berufungsverfahren am 9. Januar

Demonstrationen in Bahrain: Unfaire Gerichtsverfahren

Demonstrationen in Bahrain: Unfaire Gerichtsverfahren

Das Berufungsverfahren vor einem zivilen Gericht gegen 20 Angehörige des Ärztepersonals wurde auf den 9. Januar verlegt. Sie waren zuvor von einem Militärgericht zu Freiheitsstrafen verurteilt worden.

Appell an

KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King, P.O. Box 555
Rifa’a Palace, al-Manama, BAHRAIN
(korrekte Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 1766 4587

MINISTERPRÄSIDENT
Prince Khalifa bin Salman Al Khalifa
Office of the Prime Minister
P.O. Box 1000, al-Manama, BAHRAIN
(korrekte Anrede: Your Highness / Hoheit)
Fax: (00 973) 175 33 033

MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khalid bin Ali bin Abdullah Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P.O. Box 13, al-Manama, BAHRAIN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 175 31 284

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S.E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7, 10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de oder über die Website http://www.bahrain-embassy.de/kontakt/

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 19. Januar 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie, sicherzustellen, dass das Berufungsverfahren den internationalen Standards für faire Prozesse in vollem Umfang gerecht wird.

  • Außerdem bin ich sehr besorgt darüber, dass die Gefangenen nur aufgrund der Ausübung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit inhaftiert wurden. In diesem Fall sind sie gewaltlose politische Gefangene.

  • Ich fordere Sie höflich auf, unverzüglich eine unabhängige Untersuchung der Vorwürfe über Folter und Misshandlungen an einigen der Angeklagten zu veranlassen, die Ermittlungsergebnisse zu veröffentlichen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urge the Bahraini authorities to ensure that the appeal complies with international standards for fair trial.

  • Express concern that if imprisoned, the defendants may be prisoners of conscience imprisoned solely on account of peacefully exercising their rights to freedom of expression and assembly.

  • Urge them to launch immediately an independent and impartial investigation into the alleged torture or other ill-treatment of some of the defendants, publish its results and bring anyone found responsible to justice.

Sachlage

Die 20 Angehörigen des Ärztepersonals waren am 29. September im Zusammenhang mit Protesten der Bevölkerung im Februar und März 2011 von einem Militärgericht zu Freiheitsstrafen zwischen fünf und 15 Jahren verurteilt worden. Am 28. November fand die zweite Anhörung ihres Berufungsverfahrens vor dem zuständigen Berufungsgericht (High Criminal Court of Appeal) statt. Auch Delegierte von Amnesty International sowie anderen Nichtregierungsorganisationen und ausländische JournalistInnen waren als BeobachterInnen im Gerichtssaal anwesend.

Zu den Anklagepunkten, die gegen sie erhoben wurden, zählen unter anderem der Besitz unerlaubter Waffen, der Versuch der gewalttätigen Einnahme eines Gebäudes - das Medizinische Zentrum von Salmaniya in der Hauptstadt Manama – sowie der Aufruf zum Regierungssturz. Am 28. November führte die Staatsanwaltschaft einige Waffen, darunter Messer, Fesseln, Schwerter, zwei Kalaschnikow-Gewehre sowie Munition, als Beweismaterial vor. Es wurde jedoch nicht erklärt, wie diese Waffen zum Einsatz gekommen sein sollen und inwiefern die Gefangenen mit ihnen in Verbindung gebracht werden. Während des Prozesses vor dem Nationalen Sicherheitsgericht (National Safety Court), einem Militärgericht, hatte die Militärstaatsanwaltschaft diese Waffen noch nicht als Beweismittel angeführt. Die Staatsanwaltschaft wollte vor Gericht eine DVD abspielen, auf der ZeugInnen die Angeklagten belasten. Die Verteidigung legte jedoch Einspruch ein mit der Begründung, dass sie ebenfalls über Dokumentationsmaterial verfüge, welches das Ärztepersonal entlastet und ebenfalls vor Gericht gezeigt werden muss. Das Gericht stimmte dem zu und vertagte die Verhandlung. Am 9. Januar sollen nun beide Seiten ihr Beweismaterial vor Gericht präsentieren dürfen. Die Rechtsbeistände der Angeklagten bemängelten außerdem, dass die von der Staatsanwaltschaft vorgeführten Waffen nirgendwo als Beweismittel aufgelistet worden seien und die Anzahl der vorgeführten Munition offenbar nicht der Anzahl entspreche, die die Staatsanwaltschaft zuvor angegeben hatte.

Der Gerichtstermin wurde auf den 9. Januar festgelegt, und die Rechtsbeistände der Verteidigung baten um die Aufhebung des Reiseverbots, das dem Großteil der ÄrztInnen auferlegt worden war; die Untersuchung der Foltervorwürfe an einigen der Angeklagten, die Wiederaufnahme der Arbeit durch das Ärztepersonal, die Erlaubnis sich vor Gericht auf den Bericht der unabhängigen Untersuchungskommission Bahrains (Bahrain Independent Commission of Inquiry – BICI) stützen zu dürfen sowie Aushändigung einer Liste, auf der alle als Beweismittel aufgeführten Waffen aufgelistet sind.

[EMPFOHLENE AKTIONEN]

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie, sicherzustellen, dass das Berufungsverfahren den internationalen Standards für faire Prozesse in vollem Umfang gerecht wird.

  • Außerdem bin ich sehr besorgt darüber, dass die Gefangenen nur aufgrund der Ausübung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit inhaftiert wurden. In diesem Fall sind sie gewaltlose politische Gefangene.

  • Ich fordere Sie höflich auf, unverzüglich eine unabhängige Untersuchung der Vorwürfe über Folter und Misshandlungen an einigen der Angeklagten zu veranlassen, die Ermittlungsergebnisse zu veröffentlichen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen.

[APPELLE AN]

KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King, P.O. Box 555
Rifa’a Palace, al-Manama, BAHRAIN
(korrekte Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 1766 4587

MINISTERPRÄSIDENT
Prince Khalifa bin Salman Al Khalifa
Office of the Prime Minister
P.O. Box 1000, al-Manama, BAHRAIN
(korrekte Anrede: Your Highness / Hoheit)
Fax: (00 973) 175 33 033

MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khalid bin Ali bin Abdullah Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P.O. Box 13, al-Manama, BAHRAIN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 175 31 284

KOPIEN AN
BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S.E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7, 10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de oder über die Website http://www.bahrain-embassy.de/kontakt/

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 19. Januar 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die am 29. September verurteilten 20 Personen zählen zu einer Gruppe von 48 Angehörigen des Ärztepersonals im Medizinischen Zentrum von Salmaniya, die in den Monaten März und April 2011 festgenommen worden waren. Einige von ihnen hatten die Regierung in Interviews mit ausländischen Medien bezichtigt, mit brutaler Gewalt gegen Protestteilnehmende vorgegangen zu sein. Die 48 HeilberuflerInnen wurden über mehrere Wochen hinweg ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Ihre Familien blieben während des größten Teils dieser Zeit ohne jede Kenntnis über den Verbleib der Gefangenen und durften sie bis zur Prozesseröffnung am 6. Juni vor dem Nationalen Sicherheitsgericht erster Instanz nicht ein einziges Mal sehen. Am 13. Juni teilte man die Angeklagten in zwei Gruppen auf. Gegen die eine Gruppe erging Anklage wegen schwerer Straftaten, die übrigen Personen wurden minderschwerer Delikte angeklagt. Aus Protest gegen ihre anhaltende Inhaftierung und den gegen sie angestrengten Prozess trat ein Großteil der Gefangenen in den Hungerstreik, woraufhin sie in den Monaten August und September 2011 sukzessive aus der Haft entlassen wurden.

Die Verurteilung zu 15 Jahren Freiheitsentzug erging gegen 'Ali 'Esa Mansoor al-'Ekri, Nader Mohammed Hassan Dewani, Ahmed 'Abdulaziz Omran Hassan, Mahmood Asghar 'Abdulwahab, 'Abdulkhaleq 'Ali Hussain al-'Oraibi, Ghassan Ahmed 'Ali Dhaif, Bassim Ahmed 'Ali Dhaif, Ebrahim 'Abdullah Ebrahim, Sayed Marhoon Majid al-Wedaei, Roula Jassim Mohammed al-Saffar, Nada Sa’eed 'Abdelnabi Dhaif, 'Ali Hassan al-Sadadi und Qassim Mohammad 'Omran. Die Urteile gegen Hassan Mohammed Sa’eed Nasser und Sa’eed Mothaher Habib Al Samahiji lauteten auf zehn Jahre Haft, während Fatima Salman Hassan Haji, Dhia Ibrahim Ja’far , Najah Khalil Ibrahim Hassan, Zahra Mahdi al-Sammak und Mohammed Faeq 'Ali Al Shehab zu jeweils fünf Jahren Gefängnis verurteilt wurden. Sie wurden mittlerweile alle gegen Kaution freigelassen.

Am 29. Juni verfügte der König von Bahrain, alle Fälle im Zusammenhang mit den Protesten, die vor Militärgerichten anhängig waren, an zivile Strafgerichte zu übertragen. Am 18. August aber erließ er eine Verordnung, derzufolge das Gericht für Nationale Sicherheit erster Instanz weiter für schwere Straftaten und ordentliche Zivilgerichte lediglich für minderschwere Vergehen zuständig sind. Seit Anfang Oktober haben keine Prozesse mehr vor Militärgerichten stattgefunden. Alle Gerichtsverfahren fanden vor zivilen Gerichten statt.

Die unabhängige Untersuchungskommission Bahrains (BICI) wurde am 29. Juni im Auftrag des Königs ins Leben gerufen, um die Verstöße in Verbindung mit den Protesten vom Februar und März sowie in den darauffolgenden Monaten zu untersuchen. Der Bericht der Kommission wurde am 23. November veröffentlicht.

Hunderte Fälle wurden in diesem Bericht untersucht. Darunter waren auch Fälle, in denen Protestierende von Sicherheitskräften geschlagen wurden, Massenfestnahmen von AktivistInnen, die hauptsächlich der Opposition der Shi’a angehören; sowie Folter, die in fünf Fällen während der Haft zum Tode führte. Insgesamt sind mindestens 46 Personen in Verbindung mit den Protesten gestorben, unter ihnen auch fünf Angehörige des Sicherheitspersonals. In dem Bericht der BICI wurde die bahrainische Regierung außerdem aufgefordert, eine unabhängige Instanz bestehend aus VertreterInnenn der Zivilgesellschaft, der Opposition sowie der Regierung zu gründen. Diese soll die Umsetzung der Empfehlungen der BICI überwachen, Gesetzesreformen zur Einhaltung der internationalen Menschenrechtsstandards einleiten und die für Straftaten Verantwortlichen vor Gericht stellen.