Vorerst keine Vertreibung

Angehörige der Guarani-Kaiowá demonstrieren für ihre Landrechte

Angehörige der Guarani-Kaiowá demonstrieren für ihre Landrechte

Die indigene Gemeinschaft der Guarani-Kaiowá in Laranjeira Ñanderu kann auf dem Land ihrer Vorfahren bleiben, bis über die von ihnen eingelegten Rechtsmittel gegen einen Räumungsbefehl entschieden worden ist.

Appell an

JUSTIZMINISTER
Exmo. Sr. José Eduardo Martins Cardozo
Esplanada dos Ministérios
Bloco "T", 4º andar, 70712-902 - Brasília/DF
BRASILIEN
(korrekte Anrede: Exmo. Sr. Ministro / Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 55) 61 2025 7803

MINISTERIN FÜR MENSCHENRECHTE
Exma Sra. Ministra Maria do Rosário Nunes
Setor Comercial Sul-B, Quadra 9, Lote C
Edificio Parque Cidade Corporate, Torre "A", 10 º andar
70308-200 - Brasília/DF
BRASILIEN
(korrekte Anrede: Exma. Sra. Ministra / Dear Secretary / Sehr geehrte Frau Ministerin)
Fax: (00 55) 61 2025 9414

Sende eine Kopie an

MENSCHENRECHTSORGANISATION
Conselho Indigenista Missionário (CIMI)
CIMI Regional Mato Grosso do Sul
Av. Afonso Pena, 1557 Sala 208 Bl.B
79002-070 Campo Grande/MS
BRASILIEN

BOTSCHAFT DER FÖDERATIVEN REPUBLIK BRASILIEN
S.E. Herrn Everton Vieira Vargas
Wallstraße 57
10179 Berlin
Fax: 030–7262 83-20 oder -21
E-Mail: brasil@brasemberlim.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Portugiesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 27. März 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass der Bericht der FUNAI über den genauen Umfang der angestammten Gebiete der Laranjeira Ñanderu unverzüglich fertiggestellt wird.

  • Veranlassen Sie bitte auch, dass die Gemeinschaft angemessenen Zugang zu Grundversorgung erhält, einschließlich Nahrungsmittel, Wasser und Gesundheitsversorgung. Untersuchen Sie außerdem alle Vorwürfe über gegen die Gemeinschaft gerichtete Drohungen.

  • Ich fordere Sie auf, Ihrer Verpflichtung aus dem Übereinkommen Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation, der UN-Erklärung über die Rechte der indigenen Völker und der brasilianischen Verfassung nachzukommen, indem Sie alle ausstehenden Landrechtsfragen abschließen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Call for the immediate completion of FUNAI’s report defining the extent of Laranjeira Ñanderu ancestral lands.

  • Call on the authorities to ensure the community has adequate access to basic services, including food, water and healthcare, and investigate any allegations of threats against them.

  • Urge them to fulfil their obligations under the International Labour Organization’s Convention 169, the UN Declaration on the Rights of Indigenous Peoples and the Brazilian constitution by completing all outstanding land demarcations.

Sachlage

Am 6. Februar befasste sich das Bundesgericht Tribunal Regional Federal da 3ª Região (TRF3) in São Paulo mit einem Einspruch der Guarani-Kaiowá gegen einen Räumungsbefehl, der gegen sie ausgestellt worden war. Die RichterInnen setzten den Räumungsbefehl bis zum Abschluss weiterer Beratungen aus, für die sie allerdings noch keinen Termin anberaumten. Die Guarani-Kaiowá können nun zumindest bis zum Abschluss des Verfahrens auf dem Land wohnen bleiben.

Der Indigenensprecher Faride kommentierte die Entscheidung der RichterInnen mit den Worten: "Ein großartiges Votum, doch die Situation ist nicht abschließend geklärt." Er rief FUNAI, die Regierungsbehörde für indigene Angelegenheiten in Brasilien, auf, eine anthropologische Studie zum Abschluss zu bringen, die die Rechtsansprüche der indigenen Gemeinschaften auf das Land ihrer Vorfahren klären soll.

Unsere Partnerorganisationen vor Ort haben Amnesty International gebeten, weiterhin aktiv zu werden, da der Räumungsbefehl wieder Geltung erlangen kann, sollte das Gericht den Einspruch der Guarani-Kaiowá abweisen.

[EMPFOHLENE AKTIONEN]

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass der Bericht der FUNAI über den genauen Umfang der angestammten Gebiete der Laranjeira Ñanderu unverzüglich fertiggestellt wird.

  • Veranlassen Sie bitte auch, dass die Gemeinschaft angemessenen Zugang zu Grundversorgung erhält, einschließlich Nahrungsmittel, Wasser und Gesundheitsversorgung. Untersuchen Sie außerdem alle Vorwürfe über gegen die Gemeinschaft gerichtete Drohungen.

  • Ich fordere Sie auf, Ihrer Verpflichtung aus dem Übereinkommen Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation, der UN-Erklärung über die Rechte der indigenen Völker und der brasilianischen Verfassung nachzukommen, indem Sie alle ausstehenden Landrechtsfragen abschließen.

[APPELLE AN]

JUSTIZMINISTER
Exmo. Sr. José Eduardo Martins Cardozo
Esplanada dos Ministérios
Bloco "T", 4º andar, 70712-902 - Brasília/DF
BRASILIEN
(korrekte Anrede: Exmo. Sr. Ministro / Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 55) 61 2025 7803

MINISTERIN FÜR MENSCHENRECHTE
Exma Sra. Ministra Maria do Rosário Nunes
Setor Comercial Sul-B, Quadra 9, Lote C
Edificio Parque Cidade Corporate, Torre "A", 10 º andar
70308-200 - Brasília/DF
BRASILIEN
(korrekte Anrede: Exma. Sra. Ministra / Dear Secretary / Sehr geehrte Frau Ministerin)
Fax: (00 55) 61 2025 9414

KOPIEN AN
MENSCHENRECHTSORGANISATION
Conselho Indigenista Missionário (CIMI)
CIMI Regional Mato Grosso do Sul
Av. Afonso Pena, 1557 Sala 208 Bl.B
79002-070 Campo Grande/MS
BRASILIEN

BOTSCHAFT DER FÖDERATIVEN REPUBLIK BRASILIEN
S.E. Herrn Everton Vieira Vargas
Wallstraße 57
10179 Berlin
Fax: 030–7262 83-20 oder -21
E-Mail: brasil@brasemberlim.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Portugiesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 27. März 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Der Bundesstaat Mato Grosso do Sul umfasst einige der kleinsten, ärmsten und am dichtest besiedelten indigenen Regionen Brasiliens: ländliche und verarmte Gebiete, umgeben von großen Soja- und Zuckerrohrplantagen sowie Viehfarmen, in denen das Leben von Krankheit und schlechten Lebensbedingungen gekennzeichnet ist. Rund 60.000 Guarani-Kaiowá leben in prekären Verhältnissen. Der Zusammenbruch des sozialen Systems hat Gewalt und hohe Selbstmordraten hervorgebracht und zu Unterernährung geführt. Die nur schleppend verlaufende Demarkierung des Landes hat bei den Guarani-Kaiowá große Enttäuschung ausgelöst und sie dazu veranlasst, ihrerseits mit der Besetzung angestammter Ländereien zu beginnen. Daraufhin wurden sie eingeschüchtert und mit Gewalt von dem Land vertrieben, das sie besetzt hatten.
Im November 2007 unterzeichneten der Justizminister, der Generalbundesanwalt, FUNAI-VertreterInnen und 23 SprecherInnen indigener Gemeinschaften ein Abkommen (Termo de Adjustamento de Conduta – TAC). In dem Abkommen verpflichtet sich FUNAI, bis April 2010 insgesamt 36 Ländereien der Guarani-Kaiowá, einschließlich des Gebiets der Laranjeira Ñhanderu, zu demarkieren und an die Gemeinschaft zurückzugeben. Mangelnde Ressourcen und anhängige Gerichtsverfahren haben dazu geführt, dass der Demarkierungsprozess noch nicht abgeschlossen ist. FUNAI hat aber jüngst angekündigt, im März 2012 einige anthropologische Studien veröffentlichen zu wollen.

Da die Klärung von Landkonflikten immer wieder scheitert, müssen mittlerweile mehrere Gemeinschaften der Guarani-Kaiowá am Rand von Schnellstraßen leben. Sie werden von MitarbeiterInnen der Sicherheitsdienste bedroht, welche die Guarani-Kaiowá an der Wiederbesetzung von Ländereien hindern sollen. Außerdem leiden die Guarani-Kaiowá unter gesundheitlichen Problemen, die auf die schlechten Bedingungen in den Notunterkünften und auf mangelnde medizinische Versorgung zurückzuführen sind. Zahlreiche Guarani-Kaiowá sind außerdem bei Verkehrsunfällen verletzt oder sogar getötet worden.

Sowohl die UN-Erklärung über die Rechte der indigenen Völker, die Brasilien im Jahr 2007 unterzeichnet hat, als auch das von der brasilianischen Regierung ratifizierte Übereinkommen Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation garantieren indigenen Völkern das Recht auf Land, das traditionell ihnen gehört. Außerdem werden darin die Staaten aufgefordert, Mechanismen zu entwickeln, mit deren Hilfe diese Rechte zugesprochen und anerkannt werden können. Nicht zuletzt bekräftigt die brasilianische Verfassung von 1988 die Rechte der indigenen Völker Brasiliens auf ihr Land. Die Verfassung verpflichtet den Staat, das Land der indigenen Bevölkerung zu demarkieren.