Menschenrechtlerin freigelassen

Ghada Jamsheer

Ghada Jamsheer

Die Frauenrechtlerin Ghada Jamsheer ist am 12. Dezember aus medizinischen Gründen aus der Haft entlassen worden. Ein Gericht hat entschieden, dass sie die restlichen vier Monate ihrer zehnmonatigen Haftstrafe in Form gemeinnütziger Arbeit ableisten kann. Ihr drohen in anderen Fällen jedoch weitere Gefängnisstrafen.

Appell an

KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555, Rifa’a Palace
al-Manama, BAHRAIN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 1766 45 87

INNENMINISTER
Shaikh Rashid bin 'Abdullah Al Khalifa
Ministry of Interior
P.O. Box 13, al-Manama, BAHRAIN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 1723 26 61
E-Mail: info@interior.gov.bh

Sende eine Kopie an

MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khalid bin Ali bin Abdullah Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P.O. Box 450, al-Manama, BAHRAIN
Fax: (00 973) 1753 12 84
E-Mail: über die Webseite: http://www.moj.gov.bh/en/default76a7.html?action=category&ID=159
Twitter: @Khaled_Bin_Ali

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S. E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7, 10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 27. Januar 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, TWITTER-NACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lassen Sie alle gegen Ghada Jamsheer erhobenen Anklagen fallen und heben Sie alle bestehenden Verurteilungen gegen sie auf, die sich auf die friedliche Wahrnehmung ihrer Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit beziehen.

  • Ich bitte Sie eindringlich, alle Gesetze aufzuheben oder abzuändern, welche die Wahrnehmung des Rechts auf freie Meinungsäußerung unter Strafe stellen. Außerdem möchte ich Sie bitten, dass Diffamierung nicht als Straftatbestand, sondern als zivilrechtliche Angelegenheit behandelt wird.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Bahraini authorities to drop all charges and overturn any remaining sentences against Ghada Jamsheer that relate to the peaceful exercise of her right to freedom of expression and association.

  • Urging them to repeal or amend all legislation that criminalizes the exercise of the right to freedom of expression and ensure that defamation is treated only as a matter of civil litigation.

Sachlage

Am 12. Dezember wurde Ghada Jamsheer aus der Hafteinrichtung der Stadt Isa Town südlich der bahrainischen Hauptstadt Manama entlassen. Ein von ihr eingelegtes Rechtsmittel war erfolgreich gewesen. Sie hatte eine vorzeitige Haftentlassung aus medizinischen Gründen sowie das Ableisten ihrer verbleibenden Strafe als Sozialdienst beantragt. Sie leidet an rheumatoider Arthritis, einer Autoimmunkrankheit, die chronische Entzündungen der Gelenke und anderer Körperteile verursacht. Aufgrund der durch die schlechten Haftbedingungen verursachten Infektionsgefahr hatte sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert. Die Behörden haben ihr bisher noch nicht mitgeteilt, welche Art Sozialdienst sie leisten und wann sie damit beginnen muss.

Das Verfahren gegen Ghada Jamsheer läuft seit 2014. Ihr wird in zehn Fällen Verleumdung bzw. Diffamierung zur Last gelegt; alle Vorwürfe beziehen sich auf Postings auf ihrem Twitter-Account, in denen es um Korruptionsfälle in der King-Hamad-Universitätsklinik auf der Insel Muharraq nordöstlich von Manama geht. Im Dezember 2014 wurde sie gegen Kaution für die Dauer ihres Rechtsmittelverfahrens aus der Haft entlassen. Am 22. Juni 2016 bestätigte ein Berufungsgericht Haftstrafen in einer Gesamthöhe von zehn Monaten, die in vier separaten Verfahren gegen die Frauenrechtlerin verhängt worden waren. Drei Monate davon hatte sie bereits von September bis Dezember 2014 in Untersuchungshaft verbüßt. Ghada Jamsheer wurde am 15. August am Internationalen Flughafen von Bahrain festgenommen, um die restliche Haftzeit abzuleisten.

Am 22. Dezember muss Ghada Jamsheer in einem anderen Fall vor dem Berufungsgericht erscheinen. Sie hat Rechtsmittel gegen eine Verurteilung zu einer einmonatigen Haftstrafe eingelegt, die wegen "Beleidigung" einer Polizistin während ihrer Inhaftierung 2014 gegen sie verhängt wurde. Sie streitet die Vorwürfe ab. Amnesty International ist der Ansicht, dass diese Anklage konstruiert ist. Sollte Ghada Jamsheer nach dem Rechtsmittelverfahren erneut inhaftiert werden, wäre sie eine gewaltlose politische Gefangene.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Ghada Jamsheer ist Vorsitzende des Frauenpetitionsausschusses (Women’s Petition Committee), einem Netzwerk bahrainischer Frauenrechtlerinnen, das sich für die Kodifizierung des bahrainischen Familienrechts und eine Reform von Scharia-Familiengerichten einsetzt.

Ghada Jamsheer wird seit geraumer Zeit drangsaliert und eingeschüchtert, unter anderem mehrmals durch strafrechtliche Verfahren. Im Jahr 2005 musste sie sich in drei Fällen wegen Kritik an Familienrichter_innen verantworten. Im Februar 2005 hatte der Frauenpetitionsausschuss öffentlich die Entlassung des Generalstaatsanwalts von Bahrain gefordert, weil dieser früher Richter am Staatssicherheitsgericht gewesen war. Die Frauenrechtsorganisation forderte zudem eine Reform der Staatsanwaltschaft und der Familiengerichte sowie die Einführung eines Familienrechts und Rücknahme der Vorbehalte der bahrainischen Regierung gegen das UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Im April 2005 wurde Ghada Jamsheer im Zusammenhang mit mehreren Petitionen und Artikeln, die der Frauenpetitionsausschuss zwischen Oktober 2002 und Juni 2003 veröffentlicht hatte, wegen "Beleidigung der Justiz" unter Anklage gestellt. In den Artikeln hatte die Organisation vor allem eine Reform des Familiengerichtssystems und eine angemessene Ausbildung von Familienrichter_innen gefordert, aber auch Korruptionsvorwürfe gegen Bedienstete des Justizwesens erhoben. Im Juni 2005 wurden diese Anklagen fallengelassen.

Am 9. September 2014 wurde Ghada Jamsheer aufgefordert, am darauffolgenden Tag in Verbindung mit ihren Twitter-Postings vor der kriminalpolizeilichen Abteilung für die Bekämpfung von Internetkriminalität zum Verhör zu erscheinen. Am 15. September 2014 klagte die Staatsanwaltschaft sie wegen "Diffamierung auf Twitter" an und ordnete ihre Festnahme und Inhaftierung an. Ihr wurde in zehn Fällen Verleumdung bzw. Diffamierung zur Last gelegt; alle Vorwürfe bezogen sich auf Postings auf ihrem Twitter-Account, in denen es um Korruptionsfälle an der King-Hamad-Universitätsklinik auf der Insel Muharraq nordöstlich von Manama ging. Am 16. Dezember 2014 wurde Ghada Jamsheer für die Dauer ihres Rechtsmittelverfahrens gegen Kaution aus der Haft entlassen.