Gesetzentwurf gefährdet Menschenrechte

Flüchtlingsboot nahe der kanarischen Inseln im Juni 2008

Flüchtlingsboot nahe der kanarischen Inseln im Juni 2008

Die spanische Regierung hat einen Änderungsvorschlag zum Einwanderungsgesetz vorgelegt, das die automatische und kollektive Ausweisung von Migrant_innen, Flüchtlingen und Asylsuchenden an den Grenzen der zwei spanischen Enklaven Ceuta und Melilla ermöglichen würde. Dies würde Flüchtlingen das Recht auf Asyl verwehren und sie schweren Menschenrechtsverletzungen aussetzen.

Appell an

INNENMINISTER
Jorge Fernández Díaz
Paseo de la Castellana 5, 28071 Madrid, SPANIEN
(Anrede: Sr. Ministro / Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 34) 91 537 14 83
E-Mail: secmin@interior.es

SPRECHER DER SPANISCHEN VOLKSPARTEI
Alfonso Alonso Aranegui
Florida Blanca s/n, 28071 Madrid, SPANIEN
(Anrede: Estimado Sr. Alonso Aranegui / Dear Mr. Alonso / Sehr geehrter Herr Alonso)
Fax: (00 34) 91 390 63 03
E-Mail: portavoz.gpp@gpp.congreso.es

Sende eine Kopie an

BERICHTERSTATTER ÜBER DAS GESETZ FÜR ÖFFENTLICHE SICHERHEIT
Conrado Escobar
Florida Blanca s/n
28071 Madrid
SPANIEN
Fax: (00 34) 91 390 63 03
E-Mail: conrado.escobar@congreso.es

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SPANIEN
S. E. Herrn Juan Pablo Garcia-Berdoy Cerezo
Lichtensteinallee 1
10787 Berlin
Fax: 030-2579 9557
E-Mail: emb.berlin.inf@maec.es

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 12. Dezember 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lehnen Sie die Änderung Nr. 191 des Entwurfs über das Gesetz für öffentliche Sicherheit, Antrag 121/105, ab, da sie die Rechte von Migrant_innen, Asylsuchenden und Flüchtlingen verletzen würde. Es wäre zudem ein Verstoß gegen die Pflichten Spaniens nach europäischen und internationalen Menschenrechtsstandards.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Spanish authorities to repeal amendment no 191 to the draft law on Public Security, Initiative 121/105, which would lead to violations of the rights of migrants, asylum-seekers and refugees and constitute a breach of Spain’s obligations under European and international human rights law.

Sachlage

Am 22. Oktober legte die amtierende spanische Volkspartei (Grupo Parlamentario Popular) einen Änderungsvorschlag zum Entwurf über das Gesetz für öffentliche Sicherheit (Ley Orgánica para la Protección de la Seguridad Ciudadana) vor, über das zurzeit im spanischen Kongress debattiert wird. Die Gesetzesänderung (Änderung Nr. 191 des Entwurfs über das Gesetz für öffentliche Sicherheit, Antrag 121/105) sieht eine Änderung von Gesetz 4/2000 über die Rechte und Freiheiten sowie die gesellschaftliche Eingliederung ausländischer Staatsangehöriger im spanischen Hoheitsgebiet vor: Migrant_innen, Flüchtlinge und Asylsuchende könnten dann an den Grenzen der zwei spanischen Enklaven in Nordafrika, Ceuta und Melilla, zurückgewiesen werden.

In dem Änderungsvorschlag heißt es: "Ausländische Staatsangehörige, die an der Grenzlinie von Ceuta und Melilla bei dem Versuch entdeckt werden, die Grenze illegal auf heimliche, dreiste oder gewalttätige Art zu übertreten, sind zurückzuweisen, um eine illegale Einreise nach Spanien zu verhindern." Auf welche Art diese "Grenzzurückweisung" erfolgen soll, wird jedoch nicht weiter ausgeführt. Darüber hinaus sind in dem Änderungsvorschlag offenbar keine menschenrechtlichen Schutzmechanismen vorgesehen. Dies würde Asylsuchenden den Zugang zu einem Asylverfahren in Spanien verwehren und könnte zu Verstößen gegen den Grundsatz der Nicht-Zurückweisung (non-refoulement) führen, da Migrant_innen, Flüchtlinge und Asylsuchende möglicherweise schweren Menschenrechtsverletzungen in Marokko ausgesetzt wären. Sollte der Änderungsvorschlag angenommen werden, wäre dies zudem ein Verstoß gegen das Verbot von Kollektivausweisungen und für Opfer von Menschenrechtsverletzungen eine Verletzung ihrer Rechte auf einen wirksamen Rechtsbehelf und Entschädigung.