Drohende Haftverlängerung

Während Demonstrationen im Dezember 2006 wird Studierenden der Zugang zur Universität in Teheran verweigert

Während Demonstrationen im Dezember 2006 wird Studierenden der Zugang zur Universität in Teheran verweigert

Der gewaltlosen politischen Gefangenen Maryam Akbari Monfared sind drei weitere Jahre Haft und die Verlegung in ein entlegenes Gefängnis angedroht worden. Hierbei handelt es sich um einen Vergeltungsakt für ihren offenen Brief, in dem sie wahrheitsgemäße Berichterstattung und Gerechtigkeit für ihre Geschwister fordert, die 1988 außergerichtlich hingerichtet wurden. Seit 2009 verbüßt sie im Teheraner Evin-Gefängnis eine fünfzehnjährige Haftstrafe.

Appell an

LEITER DER JUSTIZ Ayatollah Sadegh Larijani c/o Public Relations Office Number 4, Deadend of 1 Azizi Above Pasteur Intersection Vali Asr Street Tehran IRAN (Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

GENERALSTAATSANWALT VON TEHERAN Abbas Ja’fari Dolat Abadi Office of the General and Revolutionary Prosecutor Corner (Nabsh-e) of 15 Khordad Square Tehran IRAN (Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

Sende eine Kopie an

PRÄSIDENT Hassan Rouhani The Presidency Pasteur Street, Pasteur Square Tehran IRAN

 

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN S. E. Herrn Ali Majedi Podbielskiallee 65-67 14195 Berlin Fax: 030–8435 3535 E-Mail: info@iranbotschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 3. Juli 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, LUFTPOSTBRIEFE ODER FAXE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lassen Sie Maryam Akbari Monfared umgehend und bedingungslos frei, da ihre Verurteilung auf der willkürlichen Einmischung in ihre Privatsphäre, ihr Familienleben und ihre Korrespondenz basiert.

  • Gewähren Sie ihr bitte umgehend unbefristeten Zugang zu der nötigen medizinischen Versorgung außerhalb des Gefängnisses und schützen Sie sie vor Folter und anderweitiger Misshandlung. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Verweigerung medizinischer Versorgung Folter und anderer Misshandlung gleichkommen kann.

  • Unterlassen Sie bitte die Drangsalierung und Verfolgung von Familienangehörigen der 1988 hingerichteten politischen Gefangenen. Respektieren Sie das Recht der Familien auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung. Hierzu muss unter anderem eine umfassende, wirksame und unabhängige Untersuchung durchgeführt werden, und die Verantwortlichen müssen in fairen Verfahren ohne Rückgriff auf die Todesstrafe vor Gericht gestellt werden.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Iranian authorities to release Maryam Akbari Monfared immediately and unconditionally, as she is a prisoner of conscience whose conviction is based on an arbitrary interference with her privacy, family and correspondence.

  • Calling on them to provide her with immediate and continued access to the medical care she needs outside prison and protect her from torture and other ill-treatment, which the denial of medical care can amount to.

  • Urging them to stop the harassment and persecution of families of the victims of 1988 mass executions and respect their rights to truth, justice and reparation, including by conducting a thorough, effective and independent investigation and bringing to justice those responsible in fair proceedings without recourse to the death penalty.

Sachlage

Am 13. Mai ging Hassan Jafari Hatam, Ehemann von Maryam Akbari Monfared, zu einer Stelle des iranischen Geheimdienstministeriums (in Teheran, nachdem man ihn telefonisch zum Verhör vorgeladen hatte. Gründe für die Vorladung gab man ihm nicht an. Nach Angaben von Hassan Jafari Hatam wurde er von Geheimdienstmitarbeiter_innen beleidigt und man drohte ihm, dass seiner Frau noch drei zusätzliche Jahre Haft bevorstünden und dass man sie in ein weit entferntes Gefängnis in der Provinz Sistan und Belutschistan im äußersten Südosten des Irans bringen würde. Man sagte ihm, dass diese Drohungen in die Tat umgesetzt würden, wenn seine Frau nicht aufhöre, sich in Briefen an die Öffentlichkeit zu wenden. Maryam Akbari Monfared hatte im Oktober 2016 bei der Staatsanwaltschaft eine formelle Beschwerde eingereicht und danach zahlreiche Briefe geschrieben, in denen sie Informationen über Schicksal und Verbleib vieler Tausender politischer Gefangener fordert, darunter zwei ihrer Geschwister, die im Sommer 1988 außergerichtlich hingerichtet wurden. Sie verlangt eine offizielle Untersuchung des Massakers von 1988, die Herausgabe der Lage der Massengräber, in denen man die Leichen der Gefangenen verscharrt hatte und die Identität der Täter.

Bis heute haben die Behörden ihre Beschwerde nicht bearbeitet. Stattdessen griff man auf verschiedenste Bestrafungstaktiken zurück. So wurden ihr die Arzttermine außerhalb des Gefängnisses zur adäquaten Behandlung ihrer rheumatischen Arthritis und ihrer Schilddrüsenerkrankung verweigert. Infolgedessen leidet sie unter starken Schmerzen in den Beinen. Auch drohte man ihr wiederholt mit der Unterbindung ihrer Familienbesuche. Im November 2016 schrieb Maryam Akbari Monfared in einem aus dem Gefängnis geschmuggelten offenen Brief: "Wie könnt Ihr glauben, dass Ihr jemanden in meiner Position einschüchtern und zum Schweigen bringen könnt? Was glaubt Ihr gibt es überhaupt noch, das Ihr mir drohen könntet, wegzunehmen? Schämt Ihr Euch nicht, einer Mutter zu drohen, ihr den Besuch ihrer Familie zu untersagen?"

Maryam Akbari Monfared wurde im Dezember 2009 festgenommen und sitzt eine 15-jährige Haftstrafe wegen "Feindschaft zu Gott" (moharebeh) ab. Das gegen sie verhängte Urteil basierte ausschließlich auf der Tatsache, dass sie mit Verwandten telefoniert hatte, die Mitglieder des Volksmudschaheddin, einer verbotenen Oppositionsgruppe (People’s Mojahedin Organization of Iran – PMOI) waren, und sie einmal im Irak besucht hatte.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Maryam Akbari Monfared wurde am 31. Dezember 2009 festgenommen. Fünf Monate lang wusste ihre Familie nichts über ihr Schicksal und ihren Verbleib. In den ersten 43 Tagen nach ihrer Festnahme wurde sie in Einzelhaft gehalten und während der ausgedehnten Verhöre wurde ihr der Zugang zu einem Rechtsbeistand verwehrt. Erst bei ihrer ersten Anhörung, die sehr kurz ausfiel, lernte sie ihren staatlichen Rechtsbeistand kennen. Im Mai 2010 wurde sie wegen "Feindschaft zu Gott" (moharebeh) von einem Teheraner Revolutionsgericht zu 15 Jahren Haft verurteilt. Das Gericht verurteilte sie ohne jegliche Beweise dafür, dass sie sich an bewaffneten Konflikten beteiligt hätte.

Nach den Informationen, die Amnesty International vorliegen, erhielt Maryam Akbari Monfared kein schriftliches Urteil, aus dem die Beweismittel oder die rechtliche Begründung für ihre Verurteilung hervorgehen. Laut Angaben ihres Ehemannes sagte der Richter während des Verfahrens zu ihr, dass sie "für die Aktivitäten ihrer Verwandten bei den Volksmudschaheddin bezahle". Die verbotene Oppositionsgruppe befürwortet den Umsturz der iranischen Regierung. Die Abteilung 33 des Obersten Gerichtshofs erhielt das Urteil im August 2010 aufrecht.

Anfang 2016 reichte Maryam Akbari Monfared beim Obersten Gerichtshof einen Antrag auf ein Wiederaufnahmeverfahren ein (e’adeh dadresi). Sie berief sich dabei auf Artikel 279 des Islamischen Strafgesetzbuches von 2013, der den Geltungsbereich der Straftat "Feindschaft zu Gott" auf Situationen begrenzt, in denen Einzelpersonen auf Waffengebrauch zurückgreifen. Bevor das Islamische Strafgesetzbuch im Jahr 2013 verabschiedet wurde, wurde jedes Mitglied und jede/r Unterstützer_in einer Organisation, die für den Umsturz der Islamischen Republik plädierte, als "Gottesfeind" (mohareb) erachtet, auch wenn sie nicht selbst an den bewaffneten Aktivitäten der Gruppe teilnahmen.

Der Oberste Gerichtshof lehnte das Wiederaufnahmeverfahren im April 2016 ab und entschied, dass jede Anfrage auf eine Erleichterung der Strafe, wenn sie sich auf die Veränderungen des Islamischen Strafgesetzbuches im Jahr 2013 beruft, bei jenem Gericht gestellt werden muss, das erstmals das Todesurteil gesprochen hatte. Der Oberste Gerichtshof nahm damit Bezug auf eine Bemerkung zum Artikel 10 des Islamischen Strafgesetzbuches von 2013, die vorsieht, dass ein erstinstanzliches Gericht ein bisheriges Urteil reduzieren oder das Strafmaß herabsetzen kann, wenn ein neues Gesetz in Kraft tritt, das eine geringere Strafe vorsieht. Maryam Akbari Monfareds Fall wurde also zur Abteilung 15 des Revolutionsgerichts in Teheran zurückverwiesen und das Gericht behielt das ursprüngliche Urteil bei.

Maryam Akbari Monfareds Schwester Roghayeh und ihr Bruder Abdolreza befanden sich unter den mehreren Tausend politischen Gefangenen, die im Juli 1988 ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert und anschließend im Geheimen und ohne Gerichtsverfahren hingerichtet wurden. Die Getöteten wurden in anonymen Massengräbern verscharrt. Die meisten der Hingerichteten waren politische Gefangene – einige von ihnen gewaltlose politische Gefangene –, die sich bereits seit mehreren Jahren im Gefängnis befanden, weil sie ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wahrgenommen hatten. Zu ihren Aktivitäten gehörten die Verteilung von Zeitungen und Flugblättern, die Teilnahme an friedlichen Demonstrationen gegen die Regierung und tatsächliche oder vermeintliche Verbindungen zu verschiedenen Oppositionsparteien. Einige von ihnen hatten bereits ihre volle Haftstrafe verbüßt, wurden jedoch nicht freigelassen, da sie sich weigerten, ihre Reue zu bekunden.

Im Oktober 2016 schrieb Maryam Akbari Monfared in einem aus dem Gefängnis geschmuggelten offenen Brief: "Drei meiner Brüder und eine meiner Schwestern wurden in den 1980er-Jahren hingerichtet ... Mein jüngster Bruder Abdolreza war 17 Jahre alt, als er wegen des Verteilens von PMOI-Material festgenommen und zu drei Jahren Haft verurteilt wurde. Auch Jahre nach Verbüßung seiner Haftstrafe weigerten sich die Behörden ihn freizulassen, und 1988 wurde er hingerichtet ... Mein anderer Bruder, Alireza, wurde am 8. September 1981 festgenommen, vor Gericht gestellt und zehn Tage später hingerichtet ... Am siebten Trauertag um Alireza durchsuchten Sicherheitskräfte unser Haus und nahmen zahlreiche Gäste sowie meine Mutter und meine Schwester Roghieh fest. Meine Mutter wurde fünf Monate später wieder freigelassen, doch meine Schwester wurde zu acht Jahren Gefängnis verurteilt.

Sie wurde im August 1988 hingerichtet, ein Jahr vor Ableisten ihrer Haftstrafe." Der zuständige Staatsanwalt des Evin-Gefängnisses reagierte gegenüber der Familie von Maryam Akbari Monfared folgendermaßen auf ihre Beschwerde: "Solche Beschwerden bringen nichts. Sie führen nur zu schwierigeren Haftbedingungen und Problemen bei ihrer Freilassung".