Aufenthaltsort unbekannt

Acht Studenten der Universität Holy Quran in der Stadt Omdurman wurden am 14. November vom sudanesischen Geheimdienst NISS (National Intelligence Security Service) festgenommen. Ihr Aufenthaltsort ist unbekannt. Amnesty International befürchtet, dass sie in Gefahr sind, gefoltert oder anderweitig misshandelt zu werden.

Appell an

PRÄSIDENT
HE Omar Hassan Ahmad al-Bashir
Office of the President
People’s Palace, PO Box 281
Khartoum
SUDAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info@presidency.gov.sd

JUSTIZMINISTER
Awad Al Hassan Alnour
Ministry of Justice
PO Box 302, Al Nil Avenue
Khartoum
SUDAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: moj@moj.gov.sd

Sende eine Kopie an

INNENMINISTER
Ismat Abdul-Rahman Zain Al-Abdin
Ministry of Interior
PO Box 873
Khartoum
SUDAN

BOTSCHAFT DER REPUBLIK SUDAN
S.E. Herrn Badreldin Abdalla Mohamed Ahmed A. Alla
Kurfürstendamm 151
10709 Berlin
Fax: 030-890 69 823
E-Mail: poststelle@botschaft-sudan.de oder sudaniberlin@hotmail.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 29. Dezember 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Acht Studenten der Universität Holy Quran, darunter vier Mitglieder des Vorstands der Studierendenvereinigung der Region Darfur, wurden am 14. November vom sudanesischen Geheimdienst in der Stadt Omdurman festgenommen. Bei den vier Mitgliedern der Studierendenvereinigung handelt es sich um Naser Aldeen Mukhtar Mohamed Abdalla, Student im zweiten Jahr und Vorsitzender der Vereinigung; Ahmed Abdel Lateef Al Syadi, Student im vierten Jahr und stellvertretender Vorsitzender; Mosaab Osman Al Amodi, Student im zweiten Jahr und Mitglied der Vereinigung, und Abdel Hakeem Abdalla Mahmoud Ishaq, Student im vierten Jahr und ebenfalls Mitglied. Bei den anderen vier festgenommenen Studenten handelt es sich um Mohamed Ali, Zyriab Mohamed, Al Tyeb Ibrahim und Nabeil Suliman.

Die acht Studenten gehörten zu einer Gruppe von Studierenden aus Darfur, die am 25. und 26. Oktober mit einem Sitzstreik in der Universität Holy Quran gegen eine Entscheidung der Universität protestierte. Es war entschieden worden, dass neue Studierende aus Darfur nicht länger von den Studiengebühren befreit werden sollen. Der Sitzstreik wurde von Angehörigen der Polizei und des Geheimdienstes aufgelöst. Dabei wurden die Sicherheitskräfte von Studierenden begleitet, welche die Regierungspartei National Congress Party (NCP) unterstützen. Einige der protestierenden Studierenden haben Verletzungen erlitten, als die Polizei Tränengas und Schlagstöcke gegen sie einsetzte.

Die acht Studenten sind nicht die ersten, die nach ihrer Teilnahme an dem Sitzstreik festgenommen wurden. Am 26. Oktober wurden neun Studierende, die an dem Protest teilgenommen hatten, von Angehörigen der Polizei festgenommen. Sie sind wegen Teilnahme an einem "Aufstand", "Störung des öffentlichen Friedens" und "Störung der öffentlichen Ordnung" unter den Paragrafen 68, 69 und 77 des Strafgesetzes von 1991 angeklagt worden. Nach drei Tagen in Haft wurden sie auf Kaution freigelassen. Das Verfahren gegen diese Gruppe von Studierenden aus Darfur hat am 1. November vor dem Strafgericht in Nord-Omdurman begonnen. Bei einem Schuldspruch würden ihnen Haft- und Körperstrafen drohen.

Seitdem die acht Studenten aus Darfur am 14. November von Angehörigen des sudanischen Sicherheitsdienstes festgenommen wurden, ist ihr Verbleib unbekannt. Sie sind in Gefahr, gefoltert oder anderweitig misshandelt zu werden.

[BITTE SCHREIBEN SIE]

E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte erteilen Sie sofort Auskunft über den Verbleib der acht Studenten.

  • Sollten sich die acht Studenten in staatlichem Gewahrsam befinden, stellen Sie bitte sicher, dass sie nicht gefoltert oder anderweitig misshandelt werden.

  • Sollten sich die acht Studenten in staatlichem Gewahrsam befinden, sorgen Sie bitte zudem dafür, dass die Studierenden entweder einer international als Straftat anerkannten Handlung angeklagt oder umgehend freigelassen werden.

  • Gewähren Sie ihnen bitte außerdem Zugang zu medizinischem Fachpersonal, medizinischer Versorgung und Rechtsbeiständen ihrer Wahl und erlauben Sie ihnen, Besuche von ihren Familien zu empfangen.

[APPELLE AN]

PRÄSIDENT
HE Omar Hassan Ahmad al-Bashir
Office of the President
People’s Palace, PO Box 281
Khartoum
SUDAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info@presidency.gov.sd

JUSTIZMINISTER
Awad Al Hassan Alnour
Ministry of Justice
PO Box 302, Al Nil Avenue
Khartoum
SUDAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: moj@moj.gov.sd

KOPIEN AN
INNENMINISTER
Ismat Abdul-Rahman Zain Al-Abdin
Ministry of Interior
PO Box 873
Khartoum
SUDAN

BOTSCHAFT DER REPUBLIK SUDAN
S.E. Herrn Badreldin Abdalla Mohamed Ahmed A. Alla
Kurfürstendamm 151
10709 Berlin
Fax: 030-890 69 823
E-Mail: poststelle@botschaft-sudan.de oder sudaniberlin@hotmail.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 29. Dezember 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Amnesty International hat zahlreiche Berichte erhalten, nach denen der Geheimdienst NISS und die Polizei verstärkt gegen Studierende in der Region Darfur vorgehen. Das Nationale Sicherheitsgesetz von 2010 garantiert dem sudanesischen Geheimdienst weiterhin umfassende Befugnisse zur Festnahme und Inhaftierung von Personen. Verdächtige können bis zu viereinhalb Monaten ohne gerichtliche Überprüfung festgehalten werden. Der sudanesische Geheimdienst nutzt diese Befugnisse oftmals zur willkürlichen Inhaftierung von Personen, um sie Folter und anderweitigen Misshandlungen auszusetzen. Das Nationale Sicherheitsgesetz schützt NISS-Beamt_innen zudem vor der strafrechtlichen Verfolgung für im Rahmen ihrer Arbeit begangene Taten. Dies führt zu einer verbreiteten Kultur der Straflosigkeit. Die jüngsten Verfassungsänderungen, die vom Parlament am 5. Januar 2015 verabschiedet wurden, haben die Situation nochmals verschlimmert. Durch die Änderungen erhielt der sudanesische Geheimdienst weitere Befugnisse, die ihm einen unbegrenzten Handlungsspielraum zum Eingreifen in politische, wirtschaftliche und soziale Belange erlauben.

In einem Präsidialdekret aus dem Jahr 2006, welches auf dem Darfur-Friedensvertrag (Darfur Peace Agreement) basiert, wird die "Befreiung von Studiengebühren auf allen Ebenen für neue Studierende, die aus Darfur stammen" festgelegt. Ähnliches besagt auch Artikel 14 des Doha-Dokuments für Frieden in Darfur (Doha Document for Peace in Darfur): "Alle Studierenden, die Nachkommen von Binnenvertriebenen oder Flüchtlingen aus den Bundesstaaten in der Region Darfur sind und über eine ordnungsgemäße Zulassung für eine nationale Universität verfügen, werden fünf Jahre lang von anfallenden Studiengebühren befreit."

Trotz der Regelungen in oben genannten Friedensabkommen entsteht an fast alle Universitäten im Sudan jährlich eine krisenhafte Situation, was die Studierenden aus Darfur und die Zahlung ihrer Studiengebühren betrifft. Häufig suspendieren die Universitäten Studierende aus Darfur, verweigern ihnen die Teilnahme an Prüfungen oder enthalten ihnen nach ihrem Abschluss ihre Zertifikate vor, weil sie keine Studiengebühren gezahlt haben. Die Studierendenvereinigung von Darfur protestiert gegen das Vorgehen der Universitäten mit der Organisation von friedlichen Sitzstreiks, Streikposten und öffentlichen Veranstaltung, um so auf die Krise aufmerksam zu machen. In enger Zusammenarbeit mit Regierungsanhänger_innen in den Universitäten schreiten der Geheimdienst NISS und die Polizei bei solchen friedlichen Aktionen oftmals gewaltsam ein. Die Regierung nutzt auf rechtswidrige Weise Regierungsanhänger_innen sowie Polizist_innen und andere Sicherheitskräfte, um die Studierenden während ihren friedlichen Protesten zu kontrollieren und anzugreifen. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit dar. In den vergangenen Jahren sind die betreffenden Studierenden immer wieder Opfer von willkürlichen Festnahmen, Folter und Schikane geworden.

Die Verwaltung der Universität Holy Quran und das Innenministerium gaben am 12. November Erklärungen ab, in denen Studierende aus Darfur beschuldigt wurden, am 11. November einen Brand gelegt zu haben, bei dem viele Büros im Verwaltungstrakt der Universität zerstört wurden. Am 15. November wies die Studienredenvereinigung von Darfur diese Anschuldigungen in einer Erklärung zurück und warf der Regierung vor, "Studierende aus Darfur systematisch ins Visier zu nehmen, um ihnen ihr legitimes Recht auf Bildung zu verweigern".