Operation benötigt

Karte des Iran

Karte des Iran

Der 77-jährige britisch-iranische Geschäftsmann Kamal Foroughi, der eine achtjährige Haftstrafe im Evin-Gefängnis in Teheran ableistet, leidet auf beiden Augen an Grauem Star. Ohne eine angemessene fachärztliche Behandlung, zu der auch eine Operation gehört, könnte er sein Augenlicht verlieren.

Appell an

RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
über
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S. E. Herrn Ali Majedi
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
über
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S. E. Herrn Ali Majedi
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de

Sende eine Kopie an

PRÄSIDENT
Hassan Rouhani
über
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S. E. Herrn Ali Majedi
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 25. Oktober 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte stellen Sie sicher, dass Kamal Foroughi jede erforderliche fachärztliche Versorgung außerhalb des Gefängnisses erhält. Ich möchte Sie daran erinnern, dass die Verweigerung benötigter medizinischer Behandlung Folter und anderweitiger Misshandlung gleichkommen kann.

  • Bitte sorgen Sie dafür, dass Paragraf 58 des islamischen Strafgesetzbuchs diskriminierungsfrei Anwendung findet, nach dem Gefangene, die zu einer Haftstrafe unter zehn Jahren verurteilt wurden, nach Ableisten eines Drittels ihrer Haftstrafe unter Auflagen freigelassen werden können.

  • Bitte stellen Sie sicher, dass Kamal Foroughi regelmäßigen Zugang zu einem Rechtsbeistand seiner Wahl und zu seiner Familie erhält, einschließlich der Möglichkeit, Angehörige im Ausland zu kontaktieren. Ermöglichen Sie es ihm bitte zudem, mit Vertreter_innen des britischen Konsulats zu kommunizieren.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Iranian authorities to ensure that Kamal Foroughi receives any specialized medical care he needs outside prison, and reminding them that depriving him of essential medical care could amount to torture or other ill-treatment.

  • Urging the authorities to apply, without discrimination, Article 58 of the Islamic Penal Code which allows for the conditional release of prisoners after serving one third of their sentence.

  • Urging them to ensure that he has regular access to a lawyer of his choice and to his family, including facilities to communicate with those living abroad; and requesting them to allow him access to British consular officials.

Sachlage

Kamal Foroughi leidet auf beiden Augen an Grauem Star. Um den 1. September herum wurde er in das Krankenhaus des Evin-Gefängnisses in Teheran gebracht. Dort untersuchte ihn ein Augenarzt, der extra in das Krankenhaus bestellt worden war. Der Arzt sagte ihm, dass er dringend in einem Krankenhaus außerhalb des Gefängnisses operiert werden müsse. Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge haben Kamal Foroughi und sein Rechtsbeistand die Genehmigung für einen Nachfolgetermin mit dem Augenspezialisten und einen Termin für die Operation beantragt. Kamal Foroughi leidet an zahlreichen weiteren gesundheitlichen Problemen und klagt seit seiner Inhaftierung über Gedächtnisverlust und Rückenschmerzen. Vor seiner Festnahme im Mai 2011 hatten seine Ärzt_innen ihm mitgeteilt, dass er ein erhöhtes Prostatakrebsrisiko habe und sich deshalb regelmäßigen medizinischen Untersuchungen wie solchen zur Krebsvorsorge unterziehen müsse. Dennoch wurde er nur ein Mal im November 2015 für eine allgemeine Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht. Weder ihm noch seiner Familie wurden die Ergebnisse dieser Untersuchung mitgeteilt. Im Dezember 2015 fand zudem ein Treffen zwischen Kamal Foroughi und der Iranischen Rechtsmedizinischen Organisation statt. Anschließend sagte man ihm, dass er gesund sei. Im Mai 2016 wurde er erneut einer allgemeinen Untersuchung unterzogen. Diesmal erhielten Kamal Foroughi und seine Familie Informationen hinsichtlich des Zwecks und der Ergebnisse der Tests, die anscheinend keine auffälligen Befunde zum Ergebnis hatten. Es wurden jedoch keine speziellen Untersuchungen zur Krebsvorsorge durchgeführt. Die Behörden haben bereits wiederholt Anträge auf eine Freilassung von Kamal Foroughi aus medizinischen Gründen abgelehnt.

Kamal Foroughi wurde am 5. Mai 2011 von Männern in Zivilkleidung festgenommen, die weder einen Haftbefehl vorlegten, noch die Gründe für seine Festnahme mitteilten. Kamal Foroughi wurde in das Teheraner Evin-Gefängnis gebracht, wo er die ersten 18 Monate in Einzelhaft festgehalten wurde. Erst Anfang 2013, am Tag vor seiner ersten Anhörung vor Gericht, durfte er sich mit seinen Rechtsbeiständen treffen. Im April 2013 teilte man ihm mit, er sei wegen "Spionage" zu sieben Jahren Haft und wegen des "Besitzes von alkoholischen Getränken" zu einem weiteren Jahr Gefängnis verurteilt worden. Kamal Foroughi hat nur sehr eingeschränkten Zugang zu seinem Rechtsbeistand, und ihm wurde zu keinem Zeitpunkt britischer konsularischer Beistand gewährt.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Zum Zeitpunkt seiner Festnahme war Kamal Foroughi bei Petronas angestellt, einem malaysischen Öl- und Gasunternehmen. Sein Gerichtsverfahren entsprach nicht den internationalen Standards für faire Verfahren. Kamal Foroughi wurde erst ein Jahr nach seiner Festnahme und Inhaftierung angeklagt, und selbst dann wurden ihm die Gründe für die Inhaftierung und Anklageerhebung nicht mitgeteilt. Erst am Tag vor seinem Verfahren vor der Abteilung 15 des Teheraner Revolutionsgerichts Anfang 2013 durfte er sich mit seinem Rechtsbeistand treffen. Seine im Ausland lebenden Verwandten durfte er erstmals im August 2014 telefonisch kontaktieren. Von Oktober 2013 bis Anfang Mai 2014 wurde Kamal Foroughi offenbar ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten. Zwar darf er nun regelmäßig Telefonate tätigen, dabei muss er jedoch Persisch sprechen, was die Kommunikation mit seinen Angehörigen sehr erschwert. Kamal Foroughi hat den Vorwurf der Spionage stets abgestritten. Seine Familie geht davon aus, dass die Behörden ihn ins Visier genommen haben, weil er mit einem ehemaligen britischen Botschafter in Teheran befreundet ist.

Paragraf 58 des islamischen Strafgesetzbuchs sieht vor, dass Häftlinge nach einer bestimmten Zeit unter Auflagen freigelassen werden können, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt sind, beispielsweise gute Führung seitens des Häftlings und eine niedrige Rückfallwahrscheinlichkeit. Das Gericht kann eine solche vorzeitige bedingte Freilassung anordnen, wenn die Staatsanwaltschaft oder ein zuständiger Richter dies empfiehlt. Personen, die zu einer Haftstrafe von mehr als zehn Jahren verurteilt wurden, können nach Verbüßen der Hälfte ihrer Gefängnisstrafe gegen Auflagen freigelassen werden. Bei Personen mit einer Haftstrafe von unter zehn Jahren ist dies nach einem Drittel der Haftstrafe möglich.

Die iranischen Behörden bringen Inhaftierte, die eine medizinische Behandlung benötigen, regelmäßig ins Krankenhaus. Nach Informationen von Amnesty International wird den Häftlingen allerdings nicht immer die notwendige medizinische Behandlung gewährt, sondern sie werden einfach wieder zurück ins Gefängnis verlegt. Der Iran verstößt gegen seine internationalen Menschenrechtsverpflichtungen, wenn Inhaftierten keine angemessene medizinische Versorgung gewährt wird. Als Vertragsstaat des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ist der Iran rechtlich dazu verpflichtet, "das Recht eines jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit" zu respektieren, zu schützen und zu wahren. In Regel 24 der UN-Mindestgrundsätze für die Behandlung von Gefangenen (Nelson-Mandela-Regeln) heißt es, die "gesundheitliche Versorgung von Gefangenen ist Aufgabe des Staates". Zudem besagt Regel 24, dass Gefangene "den gleichen Standard der Gesundheitsversorgung" erhalten müssen, "der in der Gesellschaft verfügbar ist" und zwar ohne Diskriminierung. Die Mandela-Regeln besagen weiterhin, dass Gefängnisinsass_innen, die eine fachärztliche Behandlung benötigen, in spezialisierten Vollzugseinrichtungen oder öffentliche Krankenhäuser verlegt werden müssen, wenn eine angemessene Behandlung im Gefängnis nicht möglich ist (Regel 27). Wenn einem Gefangenen die medizinische Versorgung vorenthalten wird und er infolgedessen ernsthafte Schmerzen oder Leid erfährt, und dies absichtlich geschieht, um ihn zu bestrafen, einzuschüchtern oder ein "Geständnis" zu erpressen, kommt dies Folter gleich. Dies stellt einen Verstoß gegen das absolute Folterverbot dar, das in Artikel 7 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte festgeschrieben ist, zu dessen Vertragsstaaten der Iran gehört. Weitere Informationen finden Sie in dem englischsprachigen Bericht Health taken hostage: Cruel denial of medical care in Iran’s prisons unter https://www.amnesty.org/en/documents/mde13/4196/2016/en/.