Flüchtlinge freigelassen

Am 5. Oktober sind 106 syrische Flüchtlinge aus einem Lager in Düziçi in der türkischen Provinz Osmaniye freigelassen worden. Darunter befanden sich 85 Personen, die seit dem 17. September in dem Lager festgehalten wurden, nachdem sie am 15. September von einem sinkenden Boot gerettet worden waren. Den syrischen Flüchtlingen wurde mitgeteilt, dass sie die Türkei innerhalb von 16 Tagen verlassen müssen.

Appell an

INNENMINISTER Mr Selami Altınok İçişleri Bakanlığı Bakanlıklar Ankara, TÜRKEI (Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister) Fax: (00 90) 312 425 85 09 E-Mail: ozelkalem@icisleri.gov.tr

Sende eine Kopie an

GENERALDIREKTION FÜR MIGRATIONSSTEUERUNG Mr Atilla Toros Director General Lalegül Çamlıca Mahallesi 122. Sokak No:2/3 06370, Yenimahalle Ankara, TÜRKEI Fax: (00 90) 312 422 09 00 oder (00 90) 312 422 09 99 E-Mail: gocidaresi@goc.gov.tr

 

VORSITZENDER DER MENSCHENRECHTSINSTITUTION Dr. Hikmet Tülen Yüksel Caddesi No. 23, Kat 3, Yenişehir 06650 Ankara, TÜRKEI Fax: (00 90) 312 422 29 96

BOTSCHAFT DER REPUBLIK TÜRKEI S. E. Herrn Hüseyin Avni Karslioğlu Tiergartenstr. 19-21, 10785 Berlin Fax: 030-275 90 915 E-Mail: botschaft.berlin@mfa.gov.tr

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Türkisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 19. November 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Amnesty International wurde am 5. Oktober von einigen der Flüchtlinge und Asylsuchenden kontaktiert. Sie teilten mit, dass sie aus dem Lager freigelassen werden, sobald sie ein türkisches Dokument unterzeichneten, dessen Inhalt sie nicht verstehen konnten, da weder eine Übersetzung noch eine Kopie des Dokuments vorlag. Nach Unterzeichnung des Dokuments wurde ihnen mitgeteilt, dass sie die Türkei nun innerhalb von 16 Tagen verlassen müssen.

Es bleibt weiterhin unklar, ob die syrischen Flüchtlinge vorübergehenden Schutzstatus, der ihnen laut dem türkischen Ausländer- und Asylgesetz zusteht, beantragen können und ob die türkischen Behörden versuchen werden, ihre Forderung an die Flüchtlinge, das Land zu verlassen, durchzusetzen.

Nach Informationen eines weiterhin festgehaltenen syrischen Flüchtlings befinden sich noch 56 syrische Flüchtlinge in dem Lager, darunter hauptsächlich Frauen und Kinder. Sie sollen offenbar unter denselben Bedingungen freigelassen werden wie die 106 Flüchtlinge am 5. Oktober.

[SCHREIBEN SIE BITTE ]

E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte gewähren Sie den syrischen Flüchtlingen vorübergehenden Schutzstatus in Übereinstimmung mit dem Ausländer- und Asylgesetz der Türkei.

  • Bitte stoppen Sie umgehend die Rückführung von Flüchtlingen nach Syrien.

  • Bitte stellen Sie sicher, dass Personen nicht willkürlich in Lagern festgehalten werden und dass jede Maßnahme, die das Recht auf Freiheit für Flüchtlinge und Asylsuchende einschränkt, eine Ausnahme darstellt und auf einer Einzelfallprüfung beruht.

[APPELLE AN]

INNENMINISTER Mr Selami Altınok İçişleri Bakanlığı Bakanlıklar Ankara, TÜRKEI (Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister) Fax: (00 90) 312 425 85 09 E-Mail: ozelkalem@icisleri.gov.tr

KOPIEN AN GENERALDIREKTION FÜR MIGRATIONSSTEUERUNG Mr Atilla Toros Director General Lalegül Çamlıca Mahallesi 122. Sokak No:2/3 06370, Yenimahalle Ankara, TÜRKEI Fax: (00 90) 312 422 09 00 oder (00 90) 312 422 09 99 E-Mail: gocidaresi@goc.gov.tr

VORSITZENDER DER MENSCHENRECHTSINSTITUTION Dr. Hikmet Tülen Yüksel Caddesi No. 23, Kat 3, Yenişehir 06650 Ankara, TÜRKEI Fax: (00 90) 312 422 29 96

BOTSCHAFT DER REPUBLIK TÜRKEI S. E. Herrn Hüseyin Avni Karslioğlu Tiergartenstr. 19-21, 10785 Berlin Fax: 030-275 90 915 E-Mail: botschaft.berlin@mfa.gov.tr

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Türkisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 19. November 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

[HINTERGRUNDINFORMATIONEN ]

Etwa 150 syrische Flüchtlinge sind zwischen dem 17. September und 5. Oktober in einem Lager in der türkischen Provinz Osmaniye nahe der syrischen Grenze festgehalten worden. Es besteht die Gefahr, dass sie von den türkischen Behörden nach Syrien abgeschoben werden. Eine kleinere Gruppe irakischer Flüchtlinge wurde aus dem Lager freigelassen, unter der Bedingung, dass sie innerhalb eines Monats in den Irak zurückkehren. Die Flüchtlinge befanden sich in einem Boot auf dem Weg nach Griechenland, das am 15. September sank. Dabei sind mindestens 22 Menschen, darunter auch Kinder, ums Leben gekommen.

Die 150 syrischen Flüchtlinge waren Teil einer Gruppe von über 250 Flüchtlingen aus Syrien und dem Irak, die sich am 15. September in einem Boot auf dem Weg von Bodrum im Westen der Türkei zu der griechischen Insel Kos befand. Nach Angaben der Flüchtlinge feuerte die türkische Küstenwache mehrere Schüsse auf ihr Boot ab, das in der Folge sank. Die türkische Küstenwache hat bestätigt, dass 249 Flüchtlinge gerettet und die Leichname von 22 Personen, darunter auch Kinder, geborgen worden seien. Ein Großteil der Flüchtlinge wurde zunächst in Bodrum oder der umliegenden Gegend festgehalten. Anschließend wurden sie am 17. September in ein Lager in Düziçi in der Provinz Osmaniye verlegt. Dies geschah gegen ihren Willen und ohne ihnen mitzuteilen, wo sie hingebracht würden. Die türkischen Behörden sind aufgefordert worden, offizielle Angaben zu der Anzahl der schutzbedürftigen Personen, die im Lager in Düziçi festgehalten werden, zu machen. Bislang haben die Behörden jedoch keine Auskünfte dazu erteilt.

Berichten von Flüchtlingen zufolge, die in dem Lager festgehalten werden, haben die Behörden ihnen mitgeteilt, dass sie so lange dort bleiben müssten, bis sie einer Rückführung nach Syrien über die Grenzübergänge Bab al-Hawa oder Bab al-Salam zustimmen. Diese Grenzübergänge werden von bewaffneten Gruppen kontrolliert, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind. Zudem haben Menschen, die sich in dem Lager befinden, berichtet, dass die meisten der irakischen Flüchtlinge freigelassen worden seien, unter der Bedingung, innerhalb eines Monats in den Irak zurückzukehren. Die Flüchtlinge seien dazu gezwungen worden, Dokumente in türkischer Sprache zu unterzeichnen, deren Inhalt sie nicht verstehen konnten. Amnesty International hat mit einem irakischen Flüchtling gesprochen, der in den Irak zurückgekehrt ist und sich aus Angst um sein Leben derzeit versteckt hält.

Aufgrund der andauernden Konflikte sowohl in Syrien als auch im Irak sollten weder syrische noch irakische Flüchtlinge in diese Länder abgeschoben werden, da sie dort dem Risiko schwerer Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt wären. Dies ist als Grundsatz der Nichtzurückweisung (Non-Refoulement) bekannt. Der Grundsatz der Nichtzurückweisung gilt für Fälle allgemeiner Gewalttätigkeiten aufgrund bewaffneter Konflikte (so wie im Fall von Syrien und dem Irak) und ist bindend für alle Staaten. Es würde ebenfalls gegen diesen Grundsatz verstoßen, Flüchtlinge mit der Drohung zeitlich unbegrenzter Inhaftierung zur Rückkehr in ihr Heimatland zu zwingen (Refoulement).

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Minister of Interior to grant the Syrian refugees temporary protection status in line with Turkey’s Law on Foreigners and International Protection.

  • Calling on him to ensure that refugees are not forcibly returned to Syria.

  • Urging him to ensure that persons are not arbitrarily detained in camps and that any measure that restricts the right to liberty of refugees and asylum-seekers must be exceptional and based on a case-by-case assessment.