Baha'is drohen hohe Strafen

Angehörige der Baha'i

Angehörige der Baha'i

Die sieben oben genannten Angehörigen der religiösen Minderheit der Baha’i werden in Kürze ihr Verfahren wegen "Spionage für Israel, Beleidigung religiöser Heiligtümer und Propaganda gegen das System" haben. Amnesty International betrachtet die Anklagen als politisch motiviert und die Festgehaltenen für gewaltlose politische Gefangene, die allein wegen ihrer religiösen Überzeugung und ihres friedlichen Engagements für die Gemeinschaft der Baha’i inhaftiert sind. Falls sie verurteilt werden, drohen ihnen lange Gefängnisstrafen oder sogar die Todesstrafe.

Appell an

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Mahmoud Hashemi Shahroudi,
Howzeh Riyasat-e Qoveh Qazaiyeh/
Office of the Head of the Judiciary
Pasteur St., Vali Asr Ave., south of Serah-e Jomhouri
Tehran 1316814737, IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: info@dadgostary-tehran.ir
(Betreff: FAO Ayatollah Shahroudi)

RELIGIONSFÜHRER
His Excellency Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader, Islamic Republic Street - Shahid Keshvar Doust Street, Tehran, IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: info@leader.ir

Sende eine Kopie an

PRÄSIDENT
His Excellency Mahmoud Ahmadinejad
The Presidency, Palestine Avenue, Azerbaijan Intersection, Tehran, IRAN
Fax: (00 98) 21 6 649 5880
E-Mail: über die Website: www.president.ir/email

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 24. März 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE WEITERE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE

  • die umgehende und bedingungslose Freilassung von Fariba Kamalabadi Taefi, Jamaloddin Khanjani, Afif Naeimi, Saeid Rezaie, Behrouz Tavakkoli, Vahid Tizfahm und Mahvash Sabet fordern;

  • Ihre Besorgnis darüber äußern, dass die Anklagen gegen die sieben Personen politisch motiviert sind und die Behörden auffordern, sie umgehend fallen zu lassen;

  • Ihre Sorge darüber zum Ausdruck bringen, dass den sieben Personen die Todesstrafe drohen könnte;

  • die Behörden auffordern sicherzustellen, dass die Gefangenen weder misshandelt noch gefoltert werden und ihre Haftbedingungen den internationalen Standards für die Behandlung von Gefangenen entsprechen;

  • an die Behörden appellieren, den Gefangenen den regelmäßigen Kontakt zu ihren Angehörigen und Rechtsanwälten ihrer Wahl sowie die erforderliche medizinische Versorgung zu gewähren.

Sachlage

Am 11. Februar 2009 teilte der stellvertretende Staatsanwalt von Teheran der islamischen studentischen Nachrichtenagentur ISNA mit, dass der Fall "der sieben Angeklagten im Fall der illegalen Baha'i-Gruppe" nächste Woche an das Revolutionsgericht übergeben werde. Die sieben gehören zu einer Gruppe, die für die religiösen und administrativen Angelegenheiten der Baha’is im Iran zuständig ist. Sechs führende Mitglieder der Gruppe – Fariba Kamalabadi Taefi, Jamaloddin Khanjani, Afif Naeimi, Saeid Rezaie, Behrouz Tavakkoli und Vahid Tizfahm – wurden nach Hausdurchsuchungen durch Angehörige des Geheimdienstministeriums in den frühen Morgenstunden des 14. Mai 2008 festgenommen. Eine siebte Person, die als Sekretärin für die Gruppe tätig war, Mahvash Sabet, wurde bereits am 5. März 2008 festgenommen. Fariba Kamalabadi Taefi, Behrouz Tavakkoli und Jamaloddin Khanjani waren schon vorher wegen ihrer Tätigkeiten für die Gemeinschaft der Baha’i festgenommen worden.

Die sieben Personen befinden sich im Trakt 209 des Teheraner Evin-Gefängnisses in Einzelhaft. Dieser Gefängnistrakt untersteht dem Geheimdienstministerium. Alle Inhaftierten durften Besuche von Verwandten erhalten. Der Kontakt zu Rechtsanwälten wird ihnen jedoch bislang verweigert. Die fünf männlichen Gefangenen sollen zusammen in einer Zelle von etwa 10 qm ohne Betten gehalten werden. Paragraph 19 der Mindeststandards für die Behandlung von Strafgefangenen legt fest, dass "jeder Gefangene in Übereinstimmung mit lokalen und nationalen Standards ein Bett erhalten muss, mit eigenem und ausreichendem Bettzeug, das sauber ausgegeben werden, in Ordnung gehalten werden und häufig genug gewechselt werden soll, um die Sauberkeit zu gewährleisten". Amnesty International betrachtet es als grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung, dass den Gefangenen keine Betten zur Verfügung gestellt werden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Nach Artikel 502 des Strafgesetzbuches können Personen, die der Spionage überführt wurden, zu Haftstrafen zwischen einem und fünf Jahren verurteilt werden. Nach Artikel 508 können Personen, die des schwereren Vergehens der "Kooperation mit dem Ausland zum Schaden der nationalen Sicherheit" überführt wurden, entweder zum Tode oder zu einer Gefängnisstrafe von zehn Jahren verurteilt werden. "Beleidigung religiöser Heiligtümer" zieht eine Hinrichtung oder ein bis fünf Jahre Gefängnis nach sich. "Propaganda gegen das System" wird mit drei Monaten bis ein Jahr Gefängnis geahndet. Ali Ashtari, ein Telekommunikationshändler, wurde im November 2008 gehängt, nachdem man ihn der Spionage für Israel überführt hatte.

Die Religionsgemeinschaft der Baha’i wurde vor 150 Jahren gegründet und hat sich seither auf der ganzen Welt verbreitet. Seit der Ausrufung der islamischen Republik Iran 1979 wird die Baha’i-Gemeinde systematisch drangsaliert und verfolgt. Zurzeit leben über 300.000 Baha’i im Iran, aber ihre Religion wird von der iranischen Verfassung nicht anerkannt, die nur den Islam, das Christentum, das Judentum und den Zoroastrianismus anerkennt. Im Iran herrschen diskriminierende Gesetze gegenüber den Baha’i. Sie verstoßen gegen das Recht der Baha’i, ihre Religion wie in Artikel 18(1) des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte fest-gelegt, auszuüben, dessen Vertragsstaat der Iran ist. Diese Gesetze verwehren ihnen gleiche Rechte auf Arbeit und einen angemessenen Lebensstandard, indem sie ihren Zugang zu Beschäftigung und Zuwendungen wie beispielsweise Renten beschränken. Sie dürfen sich weder versammeln, noch religiöse Feiern abhalten oder ihre Religion in Gemeinschaft ausüben. Seit Präsident Ahmadinejad 2005 ins Amt gewählt wurde, sind viele Baha’is wegen ihres Glaubens festgenommen worden.

Angehörige der Baha’i-Gemeinde im Iran bekennen sich zum iranischen Staat und streiten jede Beteiligung an subversiven Handlungen gegen die Regierung ab, da dies gegen ihre Religion sei. Die internationale Gemeinschaft der Baha’i geht davon aus, dass die Vorwürfe der Spionage für Israel , die über die Jahre gegen die Gemeinschaft im Iran erhoben wurden, nur darauf zurückzuführen sind, dass sich das weltweite Zentrum der Baha’is in Israel befindet.