Rechtsmittel gegen Freilassung eingelegt

My Body, My Rights Collage

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Der Generalstaatsanwalt von El Salvador hat Rechtsmittel gegen die Freilassung von María Teresa Rivera eingelegt. Am 20. Mai hatte ein Richter ihre Freilassung angeordnet, nachdem er befunden hatte, dass die Beweise gegen sie als Grundlage für die Anklagen nicht ausreichend seien. María Teresa Rivera war aufgrund einer Fehlgeburt wegen Mordes zu 40 Jahren Haft verurteilt worden.

Sachlage

Am 21. Juni wurde María Teresa Rivera darüber informiert, dass die Generalstaatsanwaltschaft von El Salvador Rechtsmittel gegen die Entscheidung eines Richters, sie freizulassen, eingelegt und einen Antrag auf Überprüfung der Entscheidung gestellt hat. Der Richter hatte am 20. Mai 2016 ihre Freilassung angeordnet, nachdem er befunden hatte, dass die Beweise gegen sie als Grundlage für die Anklagen nicht ausreichend seien. María Teresa Rivera war 2011 festgenommen und aufgrund einer Fehlgeburt wegen Mordes zu 40 Jahren Haft verurteilt worden.

Amnesty International steht mit den Rechtsbeiständen von María Teresa Rivera und örtlichen Partner_innen in Kontakt, um zu erörtern, welche nächsten Schritte ergriffen werden können, um sicherzustellen, dass sie nicht wieder ins Gefängnis muss.

Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben. Es sind derzeit keine weiteren Aktionen des Eilaktionsnetzes erforderlich.