Drohendes Verfahren

María Teresa Rivera

María Teresa Rivera

María Teresa Rivera, die im Zusammenhang mit einer Fehlgeburt wegen Mordes zu 40 Jahren Haft verurteilt worden war und nach vier Jahren freigelassen wurde, könnte nun erneut ein Gerichtsverfahren drohen. Die Staatsanwaltschaft hat erklärt, gegen ihre Freilassung Rechtsmittel einlegen zu wollen.

Appell an

GENERALSTAATSANWALT (bitte nur Faxe, E-Mails, Tweets oder Facebook-Nachrichten)
Fiscal General de la República
Mr. Douglas Meléndez
(Anrede: Dear Attorney General / Estimado Sr. Fiscal / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
E-Mail: pccastro@fgr.gob.sv
Fax: (00 503) 2207 3586
Twitter: @PrensaFgr
Facebook: http://www.facebook.com/Fiscalia-General-de-la-República-de-El-Salvador-222738404531021/?fref=ts

Sende eine Kopie an

STELLVERTRETENDER GENERALSTAATSANWALT
Fiscal General Adjunto
Aquiles Parada
E-Mail: aquiles.parada@fgr.gob.sv
BOTSCHAFT DER REPUBLIK EL SALVADOR
S.E. Herr Jose Atilio Benitez Parada
Joachim-Karnatz-Allee 47
10557 Berlin
Fax: 030-20 64 66 29
E-Mail: embasal@embasalva.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, so dass sie noch vor dem 17. Juni 2016 eintreffen. Schreiben Sie in gutem Englisch, Spanisch oder auf Deutsch.

Amnesty fordert:

FACEBOOK-NACHRICHTEN, TWITTER-NACHRICHTEN, E-MAILS ODER FAXE

  • Bitte sehen Sie davon ab, Rechtsmittel einzulegen, um die Freilassung von María Teresa Rivera rückgängig zu machen.

Sachlage

Die heute 33-jährige María Teresa Rivera wurde 2011 festgenommen und aufgrund einer Fehlgeburt wegen Mordes zu 40 Jahren Haft verurteilt. Am 20. Mai 2016 ordnete ein Richter die Freilassung von María Teresa Rivera an, nachdem er befunden hatte, dass die Beweise gegen sie als Grundlage für die Anklagen nicht ausreichend seien. Noch am selben Tag veröffentliche die Staatsanwaltschaft eine Erklärung, in der sie ankündigte, Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einlegen und eine Überprüfung des jüngsten Urteils beantragen zu wollen.

An einem Morgen im November 2011 hatte die Schwiegermutter von María Teresa Rivera sie ins Krankenhaus gebracht, nachdem sie sie fast bewusstlos und blutend auf dem Fußboden liegend aufgefunden hatte. Die Blutungen waren noch nicht gestillt, als eine Angehörige des Krankenhauspersonals sie bei der Polizei meldete, weil María Teresa Rivera "offenbar eine Abtreibung vorgenommen hatte". Die Polizei nahm sie fest und legte ihr im Krankenhausbett Handschellen an.

Während des Gerichtsverfahrens machte das Gericht geltend, dass María Teresa Rivera gewusst haben müsse, dass sie schwanger sei, obwohl sie dies abstritt. Als Beweis dafür brachte das Gericht die Aussage einer Vorgesetzten von María Teresa Rivera vor, die gesagt hatte, die Angeklagte habe sie im Januar 2011 darüber informiert, dass sie schwanger sei. Wenn diese Aussage der Wahrheit entspräche, wäre María Teresa Rivera zum Zeitpunkt ihrer Festnahme im 11. Monat schwanger gewesen.

Im November 2015 erklärte die Ombudsperson für Menschenrechte in El Salvador, dass die Behörden das Recht von María Teresa Rivera auf Gleichheit vor dem Gesetz und diskriminierungsfreie Behandlung sowie ihr Recht auf ein faires Verfahren verletzt hätten. Die Ombudsperson stellte zudem fest, dass die Behörden das Prinzip der Unschuldsvermutung verletzt und die Schuld von María Teresa Rivera nicht bewiesen hätten.

Hintergrundinformation

Hintergrund

1998 markierte einen Wendepunkt für die Menschrechte von Frauen in El Salvador. In jenem Jahr traf die Regierung eine richtungsweisende Entscheidung im Hinblick auf Schwangerschaftsabbrüche. Während die meisten Länder sich hin zu einer Liberalisierung der restriktiven Abtreibungsgesetze bewegten, führte El Salvador ein absolutes Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen ein. Gesetze, die zuvor einen Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Umständen erlaubt hatten – vor allem, wenn das Leben der Frau in Gefahr war, wenn die Schwangerschaft das Ergebnis einer Vergewaltigung oder von Inzest war oder der Fötus eine schwere Fehlentwicklung aufwies – wurden abgeändert. Seitdem werden Schwangerschaftsabbrüche ausnahmslos als Straftat eingestuft.

Die Gesetze in El Salvador kriminalisieren nicht nur jede Frau, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lässt, sondern stellen auch Frauen unter Verdacht, die bei einer Fehlgeburt oder anderen geburtshilflichen Notfällen keine medizinische Versorgung erhalten. So werden Frauen, die während der Schwangerschaft Komplikationen erleben, strafrechtlich verfolgt, weil man ihnen eine Abtreibung zur Last legt. Einigen von ihnen wird in diesem Zusammenhang sogar Mord vorgeworfen.

María Teresa Rivera gehört zu einer Gruppe von mindestens 17 Frauen in El Salvador, die aus von Armut oder Benachteiligung geprägten Verhältnissen stammen und in unfairen Prozessen, in denen unglaubwürdige und schwache Beweise vorgebracht wurden und sie keine angemessene Verteidigung erhielten, zu langen Haftstrafen verurteilt wurden. Alle hatten Komplikationen während der Schwangerschaft und unter anderem Fehlgeburten außerhalb von Krankenhäusern erlitten. Sie wurden wegen Abtreibungen unter Anklage gestellt, später aber wegen Mordes zu bis zu 40 Jahren Haft verurteilt.

Weitere Informationen finden Sie auf Englisch in folgenden Blogbeiträgen: "Jailed in El Salvador after losing their pregnancies" (https://www.amnesty.org/en/latest/campaigns/2016/05/jailed-in-el-salvador-after-losing-their-pregnancies/) und "María Teresa thanks supporters after release from jail" (https://www.amnesty.org/en/latest/campaigns/2016/05/el-salvador-maria-teresa-free/), in dem Bericht: "Separated families, broken ties: Women imprisoned for obstetric emergencies and the impact on their families" (https://www.amnesty.org/en/documents/amr29/2873/2015/en/) und in der Presseerklärung: "Release of woman jailed after miscarriage, a victory for human rights" (https://www.amnesty.org/en/latest/news/2016/05/el-salvador-release-of-woman-jailed-after-miscarriage-a-victory-for-human-rights/).