Männer willkürlich in Haft

Lage von Saudi-Arabien und dem Sudan

Lage von Saudi-Arabien und dem Sudan

Vier Männer befinden sich im Oman ohne Kontakt zur Außenwelt und ohne Anklage in Haft. Ihnen droht Folter oder anderweitige Misshandlung.

Appell an

STAATSOBERHAUPT UND PREMIERMINISTER
His Majesty Sultan Qaboos bin Sa'id
Diwan of the Royal Court
The Palace, Muscat 113
OMAN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 968) 24 735 375

INNENMINISTER
His Excellency Hamoud bin Faisal bin Said Al Busaidi
Ministry of Interior
P.O. Box 127, Ruwi 112
Muscat
OMAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

Sende eine Kopie an

VORSITZENDER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSKOMMISSION
Mr. Mohammed bin Abdullah Al Riyami
P.O. Box 29, Postal Code: 103
Bareq A' Shati
Muscat
OMAN
Fax: (00 968) 24 648 801

BOTSCHAFT DES SULTANATS OMAN
S. E. Herr Khalid Sulaiman 'Abdul Rahman Ba Omar
Clayallee 82
14195 Berlin
Fax: 030-8100 5199
E-Mail: botschaft-oman@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 27. Juni 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie hiermit sicherzustellen, dass Ibrahim al-Balushi, Talal al-Ma’amari, Nasser al-Ehyai und Said al-Zeidi vor Folter und anderer Misshandlung geschützt werden und dass ihnen umgehend Zugang zu ihren Familien und Rechtsbeiständen gewährt wird.

  • Bitte lassen Sie die Männer frei oder klagen Sie sie einer als Straftat anerkannten Handlung an und stellen Sie sie im Rahmen von Verfahren, die den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren genügen, vor Gericht.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Omani authorities to ensure that Ibrahim al-Balushi, Talal al-Ma’amari, Nasser al-Ehyai and Said al-Zeidi are protected from torture and other ill-treatment, and are immediately granted access to their families and lawyers.

  • Asking that the men be released or charged with a recognizably criminal offence and tried in proceedings that meet international standards for fair trial.

Sachlage

Der Geschäftsmann Ibrahim Abdullah Juma al-Balushi soll am 6. Mai in der Nähe der Grenze zu den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) beim Wadi Al Jezi festgenommen worden sein. Er war auf dem Weg zu seiner Mutter in der Stadt Shinas im Norden des Oman. Ibrahim al-Balushi lebt und arbeitet in der Stadt Al Ain in den VAE, stammt jedoch ursprünglich aus dem Oman.

Am selben Tag wurden Nasser al-Ehyai und Said al-Zeidi, die für das omanische Arbeits- bzw. Landwirtschaftsministerium arbeiten, der Ingenieur Ali Mohammed al-Ma’amari und sein Schwager Talal Mohammed al-Ma’amari, ein Lehrer, dessen Onkel Dr. Talib Al Ma’amari, ein inhaftiertes Mitglied des Schura-Rats, ist, vor die Sonderabteilung (al-Qism al-Khas) des Polizeipräsidiums in der Hauptstadt Maskat geladen. Zwei Tage später fanden sich die vier Männer im Polizeipräsidium ein und wurden festgenommen.

Ali al-Ma’amari wurde ohne Anklage am 8. Mai freigelassen. Die anderen vier Männer haben seit ihrer Festnahme keinen Kontakt zu ihren Familien aufgenommen und ihnen soll der Zugang zu Rechtsbeiständen verwehrt werden. Als sich Angehörige von Ibrahim al-Balushi und Talal al-Ma’amari am 12. und am 14. Mai im Polizeipräsidium in Maskat einfanden, wurde ihnen nicht gestattet, die Männer zu sehen, oder gesagt, warum sie festgenommen worden waren.

Ibrahim al-Balushi und Talal al-Ma’amari waren 2001 festgenommen und vom Staatssicherheitsgericht wegen "Anstiftung zu konfessionellen Differenzen" zu dreijährigen Haftstrafen verurteilt worden. Beide wurden vom Sultan von Oman begnadigt und aus der Haft entlassen, nachdem sie 10 Monate ihrer Strafe verbüßt hatten. Amnesty International liegen keine Informationen zu den Gerichtsverfahren vor.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Amnesty International bemühte sich am 13. Mai bei der Botschaft des Oman in London um Informationen über die Festnahme von Ibrahim al-Balushi, Talal al-Ma’amari und Nasser al-Ehyai, doch bisher wurde die Anfrage nicht beantwortet.

Die Gründe für die Festnahme der Männer sind unbekannt. Die Tatsache, dass sie seit einer Woche ohne Zugang zu ihren Rechtsbeiständen oder Familien festgehalten werden, bietet jedoch Anlass zur Sorge.

Im Jahr 2013 wurden im Oman lange, willkürliche Inhaftierungen ohne Kontakt zur Außenwelt dokumentiert, ebenso wie Fälle von Folter und anderer Misshandlung durch Staatssicherheitsbeamt_innen während der Haft. Zu den von Aktivist_innen und Regierungskritiker_innen erlittenen Menschenrechtsverletzungen zählen u.a. Schläge, Scheinhinrichtungen, Schlafentzug und lange Einzelhaft.

Der Oman hat sich verpflichtet, bestimmte Menschenrechte zu achten: Er ist Vertragsstaat des Übereinkommens über die Rechte des Kindes (1996) und zweier Zusatzprotokolle (2004), des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (2003), des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (2006) und des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (2009).

In den vergangenen Jahren hat Amnesty International jedoch Fälle des Einsatzes von unnötiger und exzessiver Gewalt durch die Polizei gegen friedliche Demonstrierende, Festnahmen im Rahmen von Großdemonstrationen, willkürliche Einschränkungen der freien Meinungsäußerung und diskriminierende Gesetze und Praktiken dokumentiert.

Im Jahr 2011 nahmen die UN im Rahmen der nicht bindenden Universellen Regelmäßigen Überprüfung (UPR) eine Einschätzung der Menschenrechtssituation im Oman vor. Das Land wurde von anderen Staaten aufgefordert, seine Gesetze zu überprüfen, weiteren grundlegenden internationalen Menschenrechtsverträgen beizutreten und die Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen.