Menschenrechtlerin zur "Verdächtigen" erklärt

Diese Urgent Action ist beendet.

Das Strafverfahren gegen die Menschenrechtsverteidigerin Valentina Cherevatenko wurde am 19. Juni mit der Begründung eingestellt, es lägen keine Straftaten vor. Sie war unter dem "Gesetz über ausländische Agenten" angeklagt worden. Valentina Cherevatenko wurde nicht über die Entscheidung informiert und erfuhr erst über einen Monat später per Zufall davon.

Valentina Cherevatenko

Valentina Cherevatenko ist Leiterin einer russischen NGO, die aufgrund des "Agentengesetzes" strafrechtlich verfolgt wurde.

Die prominente russische Menschenrechtsverteidigerin Valentina Cherevatenko wurde am 24. Juni informiert, dass sie nach dem "Gesetz über ausländische Agenten" zur Verdächtigen erklärt wurde. Wenn sie schuldig befunden wird, drohen ihr bis zu zwei Jahre Haft.

Appell an

STAATSANWALT DER REGION ROSTOV
Yuri Alekseevich Baranov
Prosecutor’s Office of Rostov Region
Per.Khalturinskiy, 101
Rostov-on-Don 344011
RUSSISCHE FÖDERATION
(Anrede: Dear Prosecutor / Sehr geehrter Herr Staatsanwalt)
Fax: (00 7) 863 210 5599 8 (kombinierter Telefon-/Faxanschluss – sagen Sie bitte: "Fax")

GENERALSTAATSANWALT DER RUSSISCHEN FÖDERATION
Yuriy Yakovlevich Chaika
Prosecutor General’s Office
ul. B. Dmitrovka, d.15a
125993 Moscow GSP- 3
RUSSISCHE FÖDERATION
(Anrede: Dear Prosecutor General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (00 7) 495 987 58 41 oder (00 7) 495 692 17 25

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER RUSSISCHEN FÖDERATION
S. E. Herrn Vladimir M. Grinin
Unter den Linden 63-65
10117 Berlin
Fax: 030-2299 397
E-Mail: info@russische-botschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 12. August 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte beenden Sie alle strafrechtlichen Maßnahmen gegen Valentina Cherevatenko wegen des Verstoßens gegen das "Gesetz über ausländische Agenten".

  • Stellen Sie bitte sicher, dass alle Drangsalierungen gegen Valentina Cherevatenko eingestellt werden.

  • Ich möchte Sie zudem darauf hinweisen, dass Sie verpflichtet sind, sicherzustellen, dass Menschenrechtsverteidiger_innen ihre legitimen Aktivitäten ohne Angst vor Repressalien ausüben können, wie es in der UN-Erklärung zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern festgeschrieben ist.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Russian authorities to immediately stop all criminal proceedings against Valentina Cherevatenko for violation of the "foreign agents law".

  • Calling on them to stop the harassment of Valentina Cherevatenko.

  • Reminding them of their responsibility to ensure human rights defenders can carry out their legitimate activities free of harassment and without fear of reprisals, as set out in the UN Declaration on Human Rights Defenders.

Sachlage

Am 24. Juni wurde Valentina Cherevatenko, die Gründerin und Vorsitzende der bekannten russischen NGO Women of the Don Union (Vereinigung der Frauen vom Don), während der Durchsuchung des Büros ihrer Organisation in der Stadt Novocherkassk in der Oblast Rosov im Südwesten Russlands informiert, dass sie jetzt offiziell zur Verdächtigen gemäß Paragraf 330.1 des Strafgesetzbuchs erklärt wurde. Nach Paragraf 330.1 ist die "systematische Unterlassung von Verpflichtungen, die das Gesetz über Non-Profit-Organisationen mit der Funktion ausländischer Agenten vorschreibt" eine Straftat, die mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden kann.

Das russische Strafgesetzbuch wurde im Rahmen des sogenannten "Gesetzes über ausländische Agenten" durch Paragraf 330.1 ergänzt. Das Gesetz schreibt allen russischen NGOs vor, sich als "Organisationen mit der Funktion ausländischer Agenten" registrieren zu lassen, wenn sie Gelder aus dem Ausland annehmen und für ihre Arbeit die vage Definition "politische Aktivitäten" angewandt werden kann. Ferner sieht es vor, dass diese NGOs alle öffentlichen Publikationen mit dieser Bezeichnung versehen müssen; hinzu kommt eine zusätzliche Berichtspflicht mit hohen Anforderungen. Seit das "Gesetz über ausländische Agenten" 2012 im Zuge des harten Vorgehens der russischen Behörden gegen das Recht auf Vereinigungsfreiheit in Kraft getreten ist, haben die Behörden bei zahlreichen NGOs aggressive Inspektionen durchgeführt und ihnen langwierige gerichtliche Verfahren auferlegt. Über 100 NGOs wurden in einer Liste als "ausländische Agenten" registriert. Dies ist jedoch der erste Fall, in dem eine Vorsitzende einer NGO unter diesem Gesetz strafrechtlich verfolgt wird, und stellt somit einen Präzedenzfall dar, der negative Folgen für die russische Zivilgesellschaft haben könnte.

Die Erklärung von Valentina Cherevatenko zur Verdächtigen erfolgte im Anschluss an eine Reihe vorbereitender Gespräche mit Ermittler_innen im Mai.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die Organisation Women of the Don Union arbeitet seit über 20 Jahren zu unterschiedlichen Themen, darunter Menschenrechte, humanitäre Hilfe und Friedensarbeit. Sie ist in der Oblast Rostov und den Nachbarregionen, auch im Nordkaukasus, aktiv. Women of the Don Union ist eine der anerkanntesten NGOs in der Russischen Föderation.

Die Organisation Women of the Don Union und ihre Schwesterorganisation Women of the Don Foundation for Civil Society Development (zu deren Vorstand Valentina Cherevatenko gehört) sind vom russischen Justizministerium am 5. Juni 2014 bzw. am 27. Oktober 2015 zu "ausländischen Agenten" erklärt worden.

Die Organisationen Women of the Don Union und Women of the Don Foundation for Civil Society Development haben gegen ihre vom Justizministerium vorgenommene Registrierung als "ausländische Agenten" Widerspruch eingelegt. Am 29. Februar 2016 nahm das Justizministerium eine der Organisationen, Women of the Don Union, von der Liste und erklärte, sie übernehme nicht mehr die "Funktion als ausländischer Agent".

Nach russischem Recht gilt eine Person, gegen die wegen einer Straftat ermittelt wird, bis zu dem Zeitpunkt als verdächtig, an dem offiziell Anklage gegen sie erhoben wird.

Das "Gesetz über ausländische Agenten" hatte eine abschreckende Wirkung auf viele Organisationen und zivilgesellschaftliche Aktivist_innen in Russland. Angesichts seiner aggressiven Umsetzung musste eine Reihe von NGOs schließen, während andere vom Konkurs bedroht sind, weil sie es ablehnen, sich selbst als "ausländische Agenten" zu bezeichnen, und mit hohen Geldstrafen belegt wurden. Außerdem wurden Hunderte von NGOs in ganz Russland in der Ausübung ihrer normalen Tätigkeit behindert.