Wegen Protestabsicht in Haft

Kasachstan

Kasachstan

Seit dem 17. Mai wurden in verschiedenen Teilen Kasachstans mindestens 24 Personen festgenommen und zu Verwaltungshaft verurteilt. Sie hatten zuvor ihre Absicht bekundet, am 21. Mai an geplanten friedlichen Demonstrationen teilzunehmen.

Appell an

GENERALSTAATSANWALT
Zhakip Assanov
14 Orynbor Street, Astana, 010000
REPUBLIK KASACHSTAN
(Anrede: Dear Prosecutor General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (00 7) 7172 506 402

Sende eine Kopie an

MENSCHENRECHTSBEAUFTRAGTER
Askar Shakirov
8 Orynbor Street, Astana, 010000
REPUBLIK KASACHSTAN
(Anrede: Dear Prosecutor General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (00 7) 7172 74 05 48

BOTSCHAFT DER REPUBLIK KASACHSTAN
S.E. Herrn Bolat Nussupov
Nordendstraße 14/17
13156 Berlin
Fax: 030-4700 7 125
E-Mail: info@botschaft-kaz.de oder
berlin@mfa.kz

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Kasachisch, Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 1. Juli 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie auf, die 24 Festgenommenen sofort und bedingungslos aus der Verwaltungshaft zu entlassen.

  • Bitte sehen Sie in Zukunft davon ab, Personen, die ihre Absicht zur Teilnahme an friedlichen Protesten äußern, strafrechtlich zu verfolgen.

  • Ich fordere Sie auf, die Rechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit für alle Menschen in Kasachstan zu respektieren.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the authorities to release the 24 people (naming them) from administrative detention immediately and unconditionally.
  • Urging them to refrain from bringing any more prosecutions against individuals for stating their intention to take part in peaceful protests.

  • Calling on them to respect the rights to freedom of peaceful assembly and freedom of expression for all in Kazakhstan.

Sachlage

Zwischen dem 17. und dem 19. März wurden in verschiedenen Teilen Kasachstans mindestens 24 Personen festgenommen: Manas Abdimanap, Makhambet Abzhan, Moldir Adilova, Suyundyk Aldabergenov, Baurzhan Alipkaliev, Ibrakhim Al’serke, Talgat Ayan, Maks Bokaev, Aibolat Bukenov, Zhadyra Dyuisenbekova, Zhanat Esentaev, Maksat Il’yasuly, Farida Ishmukhametova, Geroikhan Kistaubaev, Kasym Kozhantaev, Daniyar Kultaev, Kuat Kunbolatov, Aslan Kurmanbaev, Kurmangazy Rakhmetov, Kuanish Sultanalin, Kenzhebek Sultanbekov, Bakhitzhan Toregozhina, Marat Uatkan und Isatai Utepov.

Sie alle wurden festgenommen, nachdem sie – hauptsächlich durch Beiträge in sozialen Netzwerken – die Absicht verkündet hatten, an friedlichen Demonstrationen teilzunehmen, die landesweit für den 21. Mai geplant waren. Einige hatten auch andere Personen aufgefordert, an den Demonstrationen teilzunehmen. In den Wochen vor ihren Festnahmen hatte es Kundgebungen gegen geplante unpopuläre Änderungen des Bodengesetzes, die im ganzen Land stattfanden und bei denen keine Gewalt seitens der Teilnehmenden gemeldet wurde.

Die festgenommenen Personen wurden schon bald nach ihrer Festnahme verurteilt. Die meisten von ihnen erhielten 10 bis 15 Tage Verwaltungshaft für den "Verstoß gegen die Gesetzgebung der Republik Kasachstan zur Organisation und Durchführung friedlicher Versammlungen", und dies, obwohl sie in den meisten Fällen nur ihre Absicht zur Teilnahme an den geplanten Demonstrationen verkündet oder Informationen dazu bereitgestellt hatten. (Drei Personen wurden wegen anderer, allerdings mit den Demonstrationen im Zusammenhang stehenden Anklagen festgenommen und verurteilt.) Wie es aussieht, erfolgten die Festnahmen zu diesem Zeitpunkt, um andere Personen von einer Teilnahme an den geplanten Kundgebungen abzuschrecken.

Mindestens einer der Rechtsbeistände, der mehrere Festgenommene vertrat, gab an, am Betreten des Gerichtssaals gehindert worden zu sein, als die Fälle zur Verhandlung kamen. Ein weiterer berichtete, nicht genügend Zeit erhalten zu haben, um die Anklagen gegen seine Mandant_innen zu lesen und diese effektiv zu vertreten.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Das Recht auf friedliche Versammlung ist in Kasachstan stark eingeschränkt, obwohl es zu den Grundrechten gehört und durch Artikel 21 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, zu dessen Vertragsstaaten auch Kasachstan gehört, und die Verfassung von Kasachstan gewährleistet wird. Demonstrationen erfordern eine Genehmigung seitens der lokalen Behörden. Diese wird jedoch häufig verweigert, oder es wird nicht erlaubt, die Veranstaltung an einem zentralen Ort durchzuführen. Verstöße gegen Rechtsvorschriften zu Versammlungen, zu denen auch die Organisation einer illegalen Demonstration oder die Teilnahme daran gehört (Paragrafen 155 und 400 des Strafgesetzbuchs und Paragraf 488 des Gesetzbuchs über Ordnungswidrigkeiten), werden mit bis zu 75 Tagen Verwaltungshaft bestraft. In mindestens vier Fällen, bei Maks Bokaev, Talgat Ayan, Farida Ishmukhametova und Kenzhebek Sultanbekov, beruhte die Verurteilung zum Teil auf der Tatsache, dass sie bei den zuständigen Behörden ihrer Städte eine Genehmigung zur Abhaltung einer öffentlichen Versammlung am 21. Mai beantragt hatten, so wie es für öffentliche Versammlungen in Kasachstan gesetzlich vorgeschrieben ist.

Seit dem 21. April finden in ganz Kasachstan Demonstrationen gegen die geplanten Änderungen des Bodengesetzes statt. Diese Änderungen sehen vor, dass ungenutzte landwirtschaftliche Flächen privatisiert und an kasachische Staatsangehörige verkauft oder bis zu 25 Jahre lang an ausländische Staatsangehörige verpachtet werden können. Im Mai verhängte der Präsident ein Moratorium über die Gesetzesänderungen, wodurch diese derzeit aufgehoben sind; die Proteste dauern jedoch weiter an. Es gab bisher keine Meldungen über Gewalt seitens der Protestierenden, doch hat die Polizei in einigen Bezirken versucht, Personen an der Teilnahme zu hindern. Am 28. April konnten Proteste in der Stadt Aktau in West-Kasachstan nicht fortgesetzt werden, weil die Protestierenden von der Polizei gehindert wurden, zum zentralen Platz der Stadt vorzudringen; in Almaty, der größten Stadt Kasachstans, sowie in der Hauptstadt Astana wurden Protestierende kurzzeitig von der Polizei inhaftiert. Am 1. Mai nahm die Polizei in der Stadt Kyzylorda in Süd-Kasachstan kurzzeitig einige Protestierende fest und entfernte sie vom zentralen Platz der Stadt.

In internationalen Standards zum Recht auf friedliche Versammlung ist klar festgelegt, dass die Ausübung des Rechts auf friedliche Versammlung nicht der Genehmigung staatlicher Behörden unterliegen sollte. Staaten können eine Benachrichtigung – jedoch keine Genehmigung – von Versammlungen erforderlich machen, um die Ausübung des Rechts auf friedliche Versammlung zu vereinfachen und Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit oder der Rechte anderer zu ergreifen.