Studierende freigelassen

Karte des Sudan

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Am 19. und 21. Juni sind acht Studierende freigelassen worden, die am 5. Mai von Angehörigen des sudanesischen Geheimdiensts NISS im Büro des bekannten Menschenrechtsanwalts Nabil Adib in Khartum festgenommen worden waren. Nach regierungskritischen Demonstrationen an der Universität von Khartum war einer von ihnen exmatrikuliert worden, die sieben anderen wurden suspendiert.

Sachlage

Am 19. Juni entließ der sudanesische Geheimdienst NISS (National Intelligence and Security Service) Wifag Mohamed Altayeeb Gorashi, Mai Adil Ibrahim Karar und Mudathir Tayseer Mudathir ohne Anklage aus der Haft.

Am 21. Juni kamen auch Bader Al Deen Salah Mohamed, Hussien Yahia Haran, Hamid Omer Hamid Digno, Mohamed Mahjoub Otaiba und Hassan Aldai Mohamed Abdalla frei. Sie mussten jedoch eine Kaution in Höhe von 1.000 sudanesischen Pfund (etwa 150 Euro) hinterlegen und wurden unter Paragraf 142 des sudanesischen Strafgesetzes wegen "Verletzung", wegen "Entführung" (Paragraf 162) und wegen "Veruntreuung" (Paragraf 180) angeklagt. All diese Paragrafen sind Teil des Strafgesetzes von 1991 und können mit Haftstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden. Laut den Rechtsbeiständen der Studierenden werden die Anklagen jedoch wahrscheinlich fallengelassen werden.

Nach regierungskritischen Demonstrationen an der Universität von Khartum war kurz zuvor einer der Studierenden exmatrikuliert und die anderen sieben für zwei Jahre suspendiert worden. An der Universität war es zu Demonstrationen gekommen, nachdem bekannt geworden war, dass die Regierung einige Universitätsgebäude verkaufen will. Dutzende Studierende wurden festgenommen. Die acht Studierenden waren am 5. Mai festgenommen worden, als sie das Büro von Nabil Adib aufgesucht hatten, weil sie rechtlich gegen ihre Exmatrikulation bzw. gegen ihre Suspendierung vorgehen wollen.

Es sind keine weiteren Aktionen des Eilaktionsnetzes erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.