Roma droht Zwangsräumung

Roma in Wrowclaw

Roma in Wrowclaw

Über 60 Roma, die in einer informellen Siedlung in Breslau im Westen Polens leben, droht jederzeit die Zwangsräumung.Am 26. März stellte die Kommunalverwaltung die entsprechenden Räumungsbefehle zu.

Appell an

BÜRGERMEISTER VON BRESLAU
Rafał Dutkiewicz
ul. Sukiennice 9
50-107 Wrocław
POLEN
(Anrede: Dear Mayor / Sehr geehrter Herr Bürgermeister)
Fax: (00 48) 71 777 72 77
E-Mail: bpr@um.wroc.pl

MINISTER FÜR ARBEIT UND SOZIALES
Wladyslaw Kosiniak-Kamysz

Ministerstwo Pracy i Polityki Społecznej
ul. Nowogrodzka 1/3/5
00-513 Warszawa
POLEN
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter
Herr Minister)
Fax: (00 48) 22 661 13 36
E-Mail: info@mpips.gov.pl

GEMEINDE BRESLAU (WROCLAW)
Facebook: https://www.facebook.com/wroclaw.wroclove?fref=ts
Twitter: @wroclaw_info (Beispielnachricht: It doesn’t bother me that Roma live nearby - @wroclaw_info Stop the Kamienskiego Street eviction! Roma Rights in #Wroclaw)

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BOTSCHAFT DER REPUBLIK POLEN
S. E. Herrn Dr. Jerzy Margański
Lassenstr. 19-21
14193 Berlin
Fax: (030) 2231 3155
E-Mail: berlin.amb.sekretariat@msz.gov.pl

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Polnisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 16. Mai 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Am 26. März stellte die Kommunalverwaltung von Breslau den BewohnerInnen einer informellen Siedlung Räumungsbefehle zu, die ihnen 14 Tage Zeit gaben, die Gegend zu räumen. Obwohl die BewohnerInnen in Armut und damit in sozialer Unsicherheit leben, haben die Lokalbehörden sie nicht bezüglich alternativer Unterbringungsmöglichkeiten konsultiert. Die von der Zwangsräumung bedrohten Familien verfügen über keinerlei Zugang zu alternativen Unterkünften, weshalb davon ausgegangen wird, dass 60 Personen obdachlos werden könnten, darunter etwa 35 Kinder.

Bei der von der Zwangsräumung bedrohten Gemeinschaft in der Kamienskiego-Straße handelt es sich um Roma, die in den späten 1990er-Jahren von Rumänien nach Breslau kamen. Nachdem sie zunächst in einer anderen Gegend lebten und von dort vertrieben wurden, errichteten sie vor drei Jahren behelfsmäßige Unterkünfte in der Kamienskiego-Straße. Das Grundstück, auf dem sie ihre Siedlung errichtet haben, ist jedoch im Besitz der Kommunalverwaltung. Da die Roma nicht über sichere Nutzungs- und Besitzrechte verfügen, sind sie ständig von rechtswidriger Zwangsräumung und gerichtlichen Klagen bedroht.

Amnesty International weist darauf hin, dass Polen den internationalen Standards zum Schutz der Menschenrechte verpflichtet ist und die polnischen Behörden Räumungen daher nur als letztes Mittel vornehmen dürfen. Selbst dann muss einer Räumung immer eine wirksame Konsultation mit den Betroffenen vorausgehen. Alle Betroffenen sollten zudem mit ausreichend Vorlauf über die bevorstehende Räumung informiert werden, und sie müssen die Möglichkeit haben, die Räumung anzufechten und auf wirksame Rechtsmittel zurückzugreifen, was z. B. Entschädigung für erlittenen Schaden oder Verlust angeht. Die Behörden müssen darüber hinaus sicherstellen, dass niemand im Zuge einer Räumung obdachlos wird. Sie sind daher verpflichtet, allen Betroffenen bei Bedarf angemessene alternative Unterkünfte zur Verfügung zu stellen.

Wenn bei einer Räumung diese Bedingungen nicht erfüllt sind, stellt dies eine Menschenrechtsverletzung der Betroffenen und einen Verstoß Polens gegen seine internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen dar.

[SCHREIBEN SIE BITTE ]

E-MAILS, FAXE, TWITTER- UND FACEBOOKNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie nachdrücklich auf, die geplante Zwangsräumung der Siedlung in der Kamienskiego-Straße unverzüglich zu stoppen und so lange nicht wieder aufzunehmen, bis die Räumung in Übereinstimmung mit den internationalen Menschenrechtsstandards durchgeführt werden kann.

  • Bitte stellen Sie unbedingt sicher, dass eine Räumung der Gemeinschaft in der Kamienskiego-Straße nur als letztes Mittel und in Übereinstimmung mit den internationalen Menschenrechtsstandards vorgenommen wird und erst dann durchgeführt wird, wenn alle anderen Handlungsoptionen ernsthaft und in wirksamer Konsultation mit den Betroffenen in Betracht gezogen worden sind.

  • Stellen Sie bitte sicher, dass infolge von Zwangsräumungen niemand obdachlos wird oder anderen Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt ist.

[APPELLE AN]

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Rafał Dutkiewicz
ul. Sukiennice 9
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Hintergrundinformation

Hintergrund

Die internationalen Standards zum Schutz der Menschenrechte, denen Polen verpflichtet ist, untersagen Behörden das Durchführen von rechtswidrigen Zwangsräumungen und verpflichten sie vielmehr, alle Menschen vor rechtswidrigen Zwangsräumungen zu schützen und ihnen wirksame Rechtsmittel zur Verfügung zu stellen, um gegen Verletzungen ihres Rechts auf angemessenes Wohnen und anderer Rechte vorzugehen. Eine Räumung darf lediglich als ein letztes Mittel betrachtet werden, das erst dann Anwendung findet, wenn alle möglichen Alternativen mit den Betroffenen ausgelotet worden sind.

Rechtswidrige Zwangsräumungen sind Räumungen, bei denen die Betroffenen zuvor weder angemessen konsultiert noch mit ausreichend Vorlauf über die bevorstehende Räumung informiert wurden. Zudem verfügen durch Zwangsräumung vertriebene Personen weder über ausreichenden rechtlichen Schutz, noch werden ihnen bei Bedarf alternative Unterkünfte bereitgestellt.

Die etwa 60 Roma waren aus der Gegend, in der sie zuvor lebten, vertrieben worden, da sie nicht über sichere Nutzungs- und Besitzrechte verfügen. Daher errichteten sie vor drei Jahren behelfsmäßige Unterkünfte in der Breslauer Kamienskiego-Straße. Die Kommunalverwaltung hat die Roma-Gemeinschaft nie bezüglich ihrer Situation konsultiert. Die Roma erfahren lediglich Unterstützung durch die lokale NGO Nomada, welche Aktivitäten und Workshops für Kinder organisiert und Lese- und Rechtschreibunterricht gibt.

Am 26. März wurden den Roma zwei Briefe zugestellt, in denen die Kommunalverwaltung ihnen mit einem Verfahren wegen illegaler Landbesetzung drohte, wenn sie das Grundstück nicht innerhalb von 14 Tagen verlassen.

Sollte die Räumung der Roma-Gemeinschaft in der Breslauer Kamienskiego-Straße ohne Konsultation mit den Betroffenen und ohne Bereitstellung alternativer Unterkünfte durchgeführt werden, so wäre sie als rechtswidrige Zwangsräumung anzusehen, da Polen damit gegen seine Verpflichtungen aus den internationalen Standards zum Schutz der Menschenrechte verstoßen würde. Polen ist Vertragsstaat zahlreicher internationaler und regionaler Menschenrechtsabkommen, die alle das Recht auf angemessenes Wohnen garantieren und ihre Vertragsstaaten strikt dazu anhalten, keine rechtswidrigen Zwangsräumungen durchzuführen und diese zu verbieten und zu verhindern. Zu diesen Verträgen zählen die Europäische Menschenrechtskonvention, der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, das Übereinkommen über die Rechte des Kindes und das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Rassendiskriminierung.

Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hat in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 7 betont, dass Zwangsräumungen nur dann stattfinden dürfen, wenn alle anderen Alternativen ausgeschöpft worden sind. Selbst in Fällen, in denen eine Zwangsräumung als gerechtfertigt angesehen wird, darf sie nur dann vorgenommen werden, wenn angemessene verfahrenstechnische und rechtliche Schutzmaßnahmen getroffen wurden, Entschädigung für alle Verluste geleistet wird und allen betroffenen Familien angemessene alternative Unterkünfte zur Verfügung gestellt werden. Internationalen Standards zufolge dürfen Räumungen weder bei schlechtem Wetter noch bei Nacht stattfinden, und unabhängige Beobachter sollten bei der Räumung zugegen sein dürfen. Nach dem Völkerrecht dürfen Zwangsräumungen und Gebäudeabrisse auch nicht als Strafmaßnahme gegen Menschen eingesetzt werden, die keinen Aufenthaltsstatus oder anderen regulären Status innehaben. Als Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte hat Polen sicherzustellen, dass jede Person, die sich rechtmäßig auf polnischem Hoheitsgebiet aufhält, sich dort frei bewegen und ihren Wohnsitz frei wählen kann.

Im April 2012 erging in einem Fall drohender Räumung, der Rechtssache Yordanova und andere/Bulgarien, eine wegweisende Entscheidung, in der der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befand, dass die staatlichen Behörden nachweisen müssen, dass die Räumung dem angestrebten Ziel 'angemessen’ ist. Zudem müssen die Behörden das Risiko der Obdachlosigkeit als Resultat der Räumung sorgfältig abwägen. Diese Entscheidung sollte für alle Länder, die die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert haben, also auch Polen, wegweisend sein, wenn es um die Wohnrechte von Roma geht – ungeachtet ihrer jeweiligen Wohnbesitzverhältnisse.