Drohende Zwangsräumung

Roma in Wrowclaw

Roma in Wrowclaw

Am 7. Mai erhielten 20 Roma, die in einer informellen Siedlung in der Paprotna-Straße in Breslau leben, einen Räumungsbefehl. Trotz fehlender vorheriger Konsultation fordert die Kommunalverwaltung die Roma auf, binnen 14 Tagen das Gebiet zu räumen. Die 20 Roma leben seit drei Jahren in der Paprotna-Straße, nachdem sie aus ihrem vorherigen Wohngebiet vertrieben worden waren.

Appell an

BÜRGERMEISTER VON BRESLAU
Rafał Dutkiewicz
ul. Sukiennice 9
50-107 Wrocław
POLEN
(Anrede: Dear Mayor / Sehr geehrter Herr Bürgermeister)
Fax: (00 48) 71 777 72 77
E-Mail: bpr@um.wroc.pl

MINISTER FÜR ARBEIT UND SOZIALES
Wladyslaw Kosiniak-Kamysz

Ministerstwo Pracy i Polityki Społecznej
ul. Nowogrodzka 1/3/5
00-513 Warszawa
POLEN
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter
Herr Minister)
Fax: (00 48) 22 661 13 36
E-Mail: info@mpips.gov.pl

GEMEINDE BRESLAU (WROCLAW)
Facebook: https://www.facebook.com/wroclaw.wroclove?fref=ts
Twitter: @wroclaw_info
(Beispielnachricht: It doesn’t bother me that Roma live nearby - @wroclaw_info Stop the Kamienskiego and Prapotna Street eviction! #RomaRights in #Wroclaw)

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER REPUBLIK POLEN
S. E. Herrn Dr. Jerzy Margański
Lassenstr. 19-21
14193 Berlin
Fax: 030-2231 3155
E-Mail: berlin.amb.sekretariat@msz.gov.pl

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Polnisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 28. Juni 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Dieser Fall ist der zweite innerhalb der vergangenen zwei Monate, in denen die Kommunalverwaltung Breslau im Vorfeld geplanter Räumungen nicht die gebotenen rechtsstaatlichen Verfahren eingehalten hat. Ende März wurde 60 Angehörigen einer Roma-Gemeinschaft in der Kamienskiego-Straße mit Zwangsräumung gedroht. Auch sie könnten jederzeit vertrieben werden.

Amnesty International startete am 4. April eine Eilaktion für die 60 von der Zwangsräumung bedrohten Roma in der Kamienskiego-Straße. Daraufhin trafen sich am 12. April Abgeordnete der Kommunalverwaltung Breslau mit VertreterInnen von Amnesty International Polen. Bei dem Treffen erklärte sich die Kommunalverwaltung bereit, die Standards zum Schutz der Menschenrechte einzuhalten, auch was das Recht auf angemessenes Wohnen und die Verhinderung rechtswidriger Zwangsräumungen angeht. Das Vorgehen der Kommunalverwaltung in diesem jüngsten Fall einer erneuten angedrohten Vertreibung der BewohnerInnen einer informellen Siedlung in der Paprotna-Straße läuft diesen Zusicherungen jedoch zuwider.

[SCHREIBEN SIE BITTE ]

E-MAILS, FAXE, TWITTER- UND FACEBOOKNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie nachdrücklich auf, die geplante Zwangsräumung der Siedlungen in der Kamienskiego-Straße und der Paprotna-Straße unverzüglich zu stoppen und erst dann vorzunehmen, wenn alle international anerkannten rechtlichen und verfahrensrechtlichen Schutzmaßnahmen ergriffen worden sind, einschließlich einer wirksamen Konsultation und angemessener Benachrichtigung im Voraus und Zugang zu Rechtsbehelfen.

  • Bitte stellen Sie unbedingt sicher, dass eine Räumung der beiden Gemeinschaften nur als letztes Mittel und in Übereinstimmung mit den internationalen Menschenrechtsstandards vorgenommen wird und erst dann durchgeführt wird, wenn alle anderen Handlungsoptionen ernsthaft und in wirksamer Konsultation mit den Betroffenen in Betracht gezogen worden sind.

  • Stellen Sie bitte sicher, dass infolge von Zwangsräumungen niemand obdachlos wird oder anderen Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt ist.

  • Ich möchte Sie daran erinnern, dass Räumungen, die diesen Voraussetzungen nicht entsprechen, als rechtswidrige Zwangsräumungen zu betrachten sind, die die Menschenrechte der Betroffenen verletzen und einem Verstoß gegen Polens internationale menschenrechtliche Verpflichtungen gleichkommen.

[APPELLE AN]

BÜRGERMEISTER VON BRESLAU
Rafał Dutkiewicz
ul. Sukiennice 9
50-107 Wrocław
POLEN
(Anrede: Dear Mayor / Sehr geehrter Herr Bürgermeister)
Fax: (00 48) 71 777 72 77
E-Mail: bpr@um.wroc.pl

MINISTER FÜR ARBEIT UND SOZIALES
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Herr Minister)
Fax: (00 48) 22 661 13 36
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Hintergrundinformation

Hintergrund

Am 26. März stellte die Kommunalverwaltung von Breslau den BewohnerInnen der informellen Siedlung in der Kamienskiego-Straße Räumungsbefehle zu, die ihnen 14 Tage Zeit gaben, die Gegend zu räumen. Obwohl die BewohnerInnen in Armut und damit in sozialer Unsicherheit leben, haben die Lokalbehörden sie nicht bezüglich alternativer Unterbringungsmöglichkeiten konsultiert. Die von der Zwangsräumung bedrohten Familien verfügen über keinerlei Zugang zu alternativen Unterkünften, weshalb davon ausgegangen wird, dass 60 Personen obdachlos werden könnten, darunter etwa 35 Kinder.

Bei den von der Zwangsräumung bedrohten Gemeinschaften in der Kamienskiego-Straße und der Paprotna-Straße handelt es sich um Roma, die in den späten 1990er-Jahren nach Breslau kamen. Das Grundstück, auf dem sie ihre Siedlung errichtet haben, ist jedoch im Besitz der Kommunalverwaltung. Da die Roma nicht über sichere Nutzungs- und Besitzrechte verfügen, sind sie ständig von rechtswidriger Zwangsräumung und gerichtlichen Klagen bedroht.

Amnesty International hat die polnischen Behörden daran erinnert, dass nach den internationalen Standards zum Schutz der Menschenrechte, denen Polen verpflichtet ist, eine Räumung lediglich als ein letztes Mittel durchgeführt werden darf, das erst dann Anwendung findet, wenn in wirksamer Absprache mit den Betroffenen alle möglichen Alternativen ausgelotet worden sind. Selbst in Fällen, in denen eine Zwangsräumung als gerechtfertigt angesehen wird, muss ihr eine wirksame Konsultation vorausgehen. Alle Betroffenen müssen mit ausreichend Vorlauf über die bevorstehende Räumung informiert werden und die Möglichkeit haben, Rechtsmittel gegen den Räumungsprozess einzulegen und wirksame Rechtsbehelfe wie z. B. Entschädigung für alle Verluste geltend machen zu können. Die Behörden sind zudem verpflichtet, dafür zu sorgen, dass im Zuge einer Räumung niemand obdachlos wird, indem sie den Betroffenen bei Bedarf angemessene alternative Unterkünfte zur Verfügung stellen.