Zwangsräumungen
Q'eqchi Landarbeiter 2004
© Amnesty
Die guatemaltekische Regierung hat 14 Gemeinden der indigenen Q’eqchi, die im März 2011 vertrieben worden waren, mitgeteilt, dass sie keine Unterstützung oder Schutz seitens der Regierung erhalten werden. Rund 800 Familien in der Region Valle del Polochic im Nordosten Guatemalas drohen Übergriffe. Außerdem haben sie keinen Zugang zu angemessenen Nahrungsmitteln, Trinkwasser oder Unterkünften.
Appell an
PRÄSIDENT
Ing. Álvaro Colom Caballeros
Presidente de la República
Casa Presidencial, 6ª Avenida 4-41, Zona 1,
Puerta del Centro
Ciudad de Guatemala, GUATEMALA
(korrekte Anrede: Dear President / Estimado
Sr. Presidente / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 502) 2221 4445
PRÄSIDENTIN DER PRÄSIDIALKOMMISSION FÜR MENSCHENRECHTE (COPREDEH)
Ruth del Valle Cóbar
Presidenta de COPREDEH
2 Av. 10-50 Zona 9, Ciudad de Guatemala, GUATEMALA, C.A. 01009
(korrekte Anrede: Dear President / Estimada Sra. Presidenta / Sehr geehrte Frau Präsidentin)
Fax: (00 502) 2334 0119
Sende eine Kopie an
LATEINAMERIKANISCHE FRAUENVEREINIGUNG ULAM
Unión Latinoamericana de Mujeres por el Derecho a Defender nuestros Derechos
Comisión de Peticionarios de Medidas Cautelares CIDH 121-11
3ª Calle 4-43, Zona 2,
Ciudad de Guatemala, GUATEMALA
Email: ulamguatemala@gmail.com
BOTSCHAFT DER REPUBLIK GUATEMALA
S.E. Herrn Carlos Jiménez Licola
Joachim-Karnatz-Allee 45-47, 2. OG.
10557 Berlin
Fax: 030-2064 3659
E-Mail: embaguate.alemania@t-online.de
Fax: 030-2064 3659
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Spanisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 28. November 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Ich fordere Sie höflich auf, alle Angehörige der 14 indigenen Q’eqchi Gemeinden, die im März 2011 vertrieben wurden, in Absprache mit ihnen zu schützen. Dazu gehört die Bereitstellung von angemessenen Ersatzunterkünften, bei denen der Zugang zu Nahrungsmitteln, Trinkwasser und medizinischer Versorgung gewährleistet ist und wo sie Schutz finden und ihre körperliche Unversehrtheit nicht gefährdet ist.
- Ich möchte Sie, die Präsidialkommission für Menschenrechte, daran erinnern, dass die Regierung Guatemalas dazu verpflichtet ist, die Vorsorgemaßnahmen PM-121-11 der Interamerikanischen Menschenrechtskommission zu erfüllen, um die Angehörigen der Q’eqchi Gemeinden in der Region Panzós zu schützen. Dazu zählt auch das Recht auf Leben sowie das Recht auf angemessene Nahrung, Trinkwasser und Unterkünfte.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
-
Urging the authorities to provide protection for all members of the 14 Q'echi indigenous communities who were forcibly evicted in March 2011, in strict accordance with their wishes. This must include adequate alternative accommodation where the communities have access to shelter, food, water, healthcare services and where their physical integrity can be guaranteed.
- Reminding COPREDEH that the Guatemalan State is required to comply with Precautionary Measures PM-121-11 issued by the IACHR to protect the members of the 14 Q'echi indigenous communities of the Municipality of Panzós. This includes their right to life, but also their right to adequate food, water and housing.
Sachlage
Am 15. März führten PolizeibeamtInnen zusammen mit Angehörigen des Militärs eine rechtswidrige Zwangsräumung der Gemeinde Miralvalle durch. Ein Angehöriger der indigenen Gemeinschaft wurde bei der Zwangsräumung getötet, zwei weitere Menschen sollen aufgrund des eingesetzten Tränengases gesundheitliche Beschwerden erlitten haben. Die BewohnerInnen einer weiteren Gemeinde, Agua Caliente, wurden am selben Tag vertrieben. Einen Tag später, am 16. März, räumten die Polizei und das Militär die Landgemeinde Quinich und brannten Berichten zufolge dabei Häuser nieder. Am 17. März wurden sechs weitere Landgemeinden geräumt: Río Frío, Bellaflor, Ocho de Agosto, Los Recuerdos, Paraná und Santa Rosita. Die drei Landgemeinden El Sauce, Las Tinajas und Semau wurden am 18. März ebenfalls zwangsgeräumt.
Laut Informationen, die die Interamerikanischen Menschenrechtskommission (IAKMR) erhalten hat, wurden insgesamt 700-800 Familien aus 14 Gemeinden vertrieben. Sie haben immer noch keinen Zugang zu Nahrungsmitteln, Trinkwasser, Unterkünften, medizinischer Versorgung oder Bildung. Ihnen drohen nach wie vor weitere Einschüchterungen, Übergriffe und Drohungen.
Am 20. Juni wies die IAKMR auf die prekäre Lage der Gemeinden hin und forderte die guatemaltekische Regierung auf, das Leben sowie die körperliche Unversehrtheit jedes einzelnen Gemeindemitglieds zu schützen, humanitäre Hilfe zu leisten, was die Bereitstellung von Nahrungsmitteln und einer Unterkunft einschließt, sowie eine Einigung mit den Begünstigten dieser Maßnahmen zu finden. Mitglieder der Präsidialkommission für Menschenrechte (COPREDEH) besuchten die Gemeinden am 2. August. Sie gaben an, dass es nicht länger die Pflicht der Regierung sei, die von der IAKMR geforderten Schritte umzusetzen, da einige Gemeindemitglieder ihnen zufolge die zwangsgeräumten Gebiete wiederbesetzt hatten. Die Behörden weigerten sich außerdem, den wesentlichen Kern dieses Konfliktes, nämlich die Frage des Landbesitzrechts, die durch das Nichtbereitstellen von angemessenen Ersatzunterkünften seitens des Staates verschärft wurde, anzugehen.
Am 14. September übergaben die VertreterInnen der Gemeinden einen Bericht an die IAKMR, in dem sie eine Reihe der Übergriffe, Drohungen und Morde zwischen März und September 2011 beschrieben.
[EMPFOHLENE AKTIONEN]
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Ich fordere Sie höflich auf, alle Angehörige der 14 indigenen Q’eqchi Gemeinden, die im März 2011 vertrieben wurden, in Absprache mit ihnen zu schützen. Dazu gehört die Bereitstellung von angemessenen Ersatzunterkünften, bei denen der Zugang zu Nahrungsmitteln, Trinkwasser und medizinischer Versorgung gewährleistet ist und wo sie Schutz finden und ihre körperliche Unversehrtheit nicht gefährdet ist.
- Ich möchte Sie, die Präsidialkommission für Menschenrechte, daran erinnern, dass die Regierung Guatemalas dazu verpflichtet ist, die Vorsorgemaßnahmen PM-121-11 der Interamerikanischen Menschenrechtskommission zu erfüllen, um die Angehörigen der Q’eqchi Gemeinden in der Region Panzós zu schützen. Dazu zählt auch das Recht auf Leben sowie das Recht auf angemessene Nahrung, Trinkwasser und Unterkünfte.
[APPELLE AN]
PRÄSIDENT
Ing. Álvaro Colom Caballeros
Presidente de la República
Casa Presidencial, 6ª Avenida 4-41, Zona 1,
Puerta del Centro
Ciudad de Guatemala, GUATEMALA
(korrekte Anrede: Dear President / Estimado
Sr. Presidente / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 502) 2221 4445
PRÄSIDENTIN DER PRÄSIDIALKOMMISSION FÜR MENSCHENRECHTE (COPREDEH)
Ruth del Valle Cóbar
Presidenta de COPREDEH
2 Av. 10-50 Zona 9, Ciudad de Guatemala, GUATEMALA, C.A. 01009
(korrekte Anrede: Dear President / Estimada Sra. Presidenta / Sehr geehrte Frau Präsidentin)
Fax: (00 502) 2334 0119
KOPIEN AN
LATEINAMERIKANISCHE FRAUENVEREINIGUNG ULAM
Unión Latinoamericana de Mujeres por el Derecho a Defender nuestros Derechos
Comisión de Peticionarios de Medidas Cautelares CIDH 121-11
3ª Calle 4-43, Zona 2,
Ciudad de Guatemala, GUATEMALA
Email: ulamguatemala@gmail.com
BOTSCHAFT DER REPUBLIK GUATEMALA
S.E. Herrn Carlos Jiménez Licola
Joachim-Karnatz-Allee 45-47, 2. OG.
10557 Berlin
Fax: 030-2064 3659
E-Mail: embaguate.alemania@t-online.de
Fax: 030-2064 3659
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Spanisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 28. November 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
-
Urging the authorities to provide protection for all members of the 14 Q'echi indigenous communities who were forcibly evicted in March 2011, in strict accordance with their wishes. This must include adequate alternative accommodation where the communities have access to shelter, food, water, healthcare services and where their physical integrity can be guaranteed.
- Reminding COPREDEH that the Guatemalan State is required to comply with Precautionary Measures PM-121-11 issued by the IACHR to protect the members of the 14 Q'echi indigenous communities of the Municipality of Panzós. This includes their right to life, but also their right to adequate food, water and housing.