Urteil erwartet

Zeichnung eines Briefumschlags und eines eingekreisten Ausrufezeichens

Am 17. September wird ein Gericht in Ägypten darüber entscheiden, ob die Geldmittel führender Menschenrechtsverteidiger_innen und einiger ihrer Angehörigen eingefroren werden. Sie werden beschuldigt, nicht genehmigte Gelder aus dem Ausland angenommen zu haben. Ihnen könnten ein Verfahren und bis zu 25 Jahre Haft drohen.

Appell an

SOZIALMINISTERIN Ghada Waly Ministry of Social Solidarity 19 Maraghi Street, Agouza, Giza ÄGYPTEN (Anrede: Your Excellency / Exzellenz) Fax: (00 202) 3 337 5420 oder (00 202) 3 337 5404

STELLVERTRETENDE AUSSENMINISTERIN Laila Bahaa El Din Deputy Assistant Minister for Human Rights Ministry of Foreign Affairs Corniche al-Nil, Cairo ÄGYPTEN (Anrede: Your Excellency / Exzellenz) Fax: (00 202) 2 576 7967 E-Mail: Contact.Us@mfa.gov.eg Twitter: @MfaEgypt

Sende eine Kopie an

VORSITZENDER DES NATIONALEN MENSCHENRECHTSRATS Mohamed Fayek 69 Giza St. - next to the Embassy of Saudi Arabia Giza ÄGYPTEN Fax: (00 202) 3 762 4852 E-Mail: Nchr@nchr.org.eg Twitter: @nchregypt

 

BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN S. E. Herrn Badr Ahmed Mohamed Abdelatty Stauffenbergstraße 6-7 10785 Berlin Fax: 030-477 1049 E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 30. September 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS, TWITTER-NACHRICHTEN UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte beenden Sie die Drangsalierung von Menschenrechtler_innen, einschließlich der Reiseverbote, des Einfrierens von Finanzmitteln und der Anordnung von Schließungen. Stellen Sie bitte zudem alle fadenscheinigen und politisch motivierten Ermittlungen gegen Menschenrechtler_innen ein.

  • Bitte kommen Sie Ihren eigenen Zusagen vom März 2015 im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung Ägyptens vor dem UN-Menschenrechtsrat nach, "die freie Tätigkeit von Menschenrechtsvereinigungen zu respektieren", sowie auch Ihren Verpflichtungen im Rahmen von Paragraf 75 der ägyptischen Verfassung und Artikel 22 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, das Recht auf Vereinigungsfreiheit zu wahren.

  • Bitte stellen Sie sicher, dass das Strafjustizsystem nicht missbraucht wird, um gegen Menschenrechtsverteidiger_innen vorzugehen.

Sachlage

Am 15. August kündigte das Strafgericht in Kairo an, dass es am 17. September darüber entscheiden werde, ob die Geldmittel von mehreren Menschenrechtsverteidiger_innen und einigen ihrer Angehörigen eingefroren werden.

Richter_innen, die einem Verfahren gegen Menschenrechtsgruppen vorsitzen ("Verfahren 173 von 2011"), hatten den Fall gegen die betroffenen Menschenrechtsverteidiger_innen initiiert. Unter anderem wirft man ihnen vor, Geldmittel ohne Genehmigung durch die Regierung angenommen und die "nationalen Interessen", die "territoriale Integrität" sowie den "öffentlichen Frieden" Ägyptens untergaben zu haben.

Die ägyptischen Behörden setzen das Einfrieren von Geldmitteln und das Einleiten von Ermittlungen ein, um ihre Kritiker_innen zu betrafen und Menschenrechtsorganisationen zum Schweigen zu bringen. Die Behörden verhängen zudem immer häufiger Reiseverbote gegen Menschenrechtsverteidiger_innen, offenbar, um sie so davon abzuhalten, die Menschenrechtslage in Ägypten zu kritisieren. Die Schließung einer NGO ist bereits angeordnet worden, und es wird damit gerechnet, dass noch weitere folgen werden.

Menschenrechtsverteidiger_innen befürchten zunehmend, wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Gesetze über Finanzierungen aus dem Ausland strafrechtlich verfolgt und zu langen Haftstrafen verurteilt zu werden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Bei den Betroffenen handelt es sich um Hossam Bahgat, investigativer Journalist und Gründer der Menschenrechtsgruppe Egyptian Initiative for Personal Rights (Ägyptische Initiative für persönliche Rechte), und Gamal Eid, Gründer und Leiter der Organisation Arabic Network for Human Rights Information (Arabisches Netzwerk für Menschenrechtsinformationen, ANHRI) sowie dessen Ehefrau und Tochter; Bahey el-Din Hassan, den Vorsitzenden des Cairo Institute for Human Rights Studies (Kairoer Institut für Menschenrechtsstudien, CIHRS), Angehörige seiner Familie sowie einige Mitarbeiter_innen des CIHRS; Mostafa al-Hassan, Vorsitzender des Anwaltsbüros Hisham Mubaak Law Center, und Abdel Hafez Tayel, Vorsitzender der Organisation Egyptian Center for the Right to Education (Ägyptisches Zentrum für das Recht auf Bildung).

Ein Gericht veranlasste im Juni, die Vermögenswerte des Al-Andalus Institute for Tolerance and anti-Violence Studies (Institut für Toleranz und Gewaltprävention in Al Andalus) und von dessen Leiter Ahmed Samih einzufrieren.

Im Feburar ordnete die Regierung die Schließung einer der bekanntesten Menschenrechtsorganisationen Ägyptens, des El-Nadeem Center for Rehabilitation of Victims of Violence (El-Nadeem-Zentrum für die Rehabilitation von Gewaltopfern), an. Die Organisation arbeitet jedoch weiter und ist gerichtlich gegen die Anordnung vorgegangen.