Urteilsverkündung vertagt

Azza Soliman

Azza Soliman

Das Urteil gegen Azza Soliman und 16 weitere Personen, die Augenzeug_innen eines Mordes in Kairo geworden waren, wurde wegen des fünftägigen islamischen Opferfests Eid al-Adha vertagt. Ein neuer Termin für die Urteilsverkündung soll nach den Feiertagen, die am 27. September endeten, festgelegt werden.

Appell an

STELLVERTRETENDER STAATSANWALT
Nabil Sadek
Office of the Public Prosecutor
Supreme Court House, 1 "26 July" Road
Cairo, ÄGYPTEN
(Anrede: Dear Counsellor / Sehr geehrter Herr Staatsanwalt)
Fax: (00 202) 2 577 4716 (nur zu Bürozeiten)

PRÄSIDENT
Abdel Fattah al-Sisi
Office of the President
Al Ittihadia Palace
Cairo, ÄGYPTEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 202) 2 391 1441
E-Mail: p.spokesman@op.gov.eg oder Moh_moussa@op.gov.eg

Sende eine Kopie an

STELLVERTRETENDE BEAUFTRAGTE FÜR MENSCHENRECHTE IM AUSSENMINISTERIUM
Mahy Hassan Abdel Latif
Ministry of Foreign Affairs
Corniche al-Nil
Cairo
ÄGYPTEN
Fax: (00 202) 2 574 9713
E-Mail: Contact.US@mfa.gov.eg

BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN
S.E. Herr Badr Ahmed Mohamed Abdelatty
Stauffenbergstraße 6-7
10785 Berlin
Fax: 030-477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 9. November 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Die Verkündung der Urteile gegen Azza Soliman und 16 weitere Personen, die Augenzeug_innen eines Mordes in Kairo geworden waren, wurde für den 26. September erwartet und ist nun aufgrund des islamischen Opferfestes Eid al-Adha, das am 23. September begann, vertagt worden. Dies wurde Amnesty International von zwei Rechtsbeiständen der Angeklagten bestätigt.

Es könnte sein, dass die Verteidigung ihre Argumente nun einem neuen Richter oder einer neuen Richterin vortragen kann, da im Oktober Ägyptens neues Gerichtsjahr beginnt. In diesem Monat erfolgt daher häufig eine neue Zuweisung der Richter_innen und der Gerichtsbezirke. Die Rechtsbeistände werden nach dem Opferfest Eid al-Adha erfahren, auf welches Datum die neue Gerichtsverhandlung verlegt wurde und ob diesem Fall ein neuer Richter oder eine neue Richterin zugewiesen wird.

Dieser Rechtsfall geht auf den 24 Januar 2015 zurück, als eine Gruppe von Aktivist_innen der Sozialistischen Volksallianz (Socialist Popular Alliance Party) einen Gedenkmarsch zum Tahrir-Platz in Kairo organisierte. Dabei sollte ein Kranz zum Gedenken an die dort vor vier Jahren bei der "Revolution des 25. Januars" Verstorbenen niedergelegt werden. Bevor die Aktivist_innen den Tahrir-Platz erreicht hatten, griffen ägyptische Sicherheitskräfte mit unverhältnismäßiger Gewalt ein, um den Marsch aufzulösen. Dabei starb die linksgerichtete Aktivistin und Dichterin Shaimaa Al-Sabbagh.

Ein Polizist wurde wegen der Tötung von Shaimaa Al-Sabbagh zu 15 Jahren Haft verurteilt. Die Augenzeug_innen dieser Tötung, darunter Teilnehmer_innen des Gedenkmarschs sowie Zuschauer_innen, wurden vor Gericht gestellt. Offensichtlich versuchte man so, sie für die Bezeugung der Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte zu bestrafen. Ein Gericht in Kairo sprach die 17 Personen am 23. Mai frei. Drei Tage später legte die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ein, danach wurde eine Neuverhandlung angesetzt.

[BITTE SCHREIBEN SIE]

E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Lassen Sie bitte alle Anklagepunkte gegen die 17 Angeklagten Azza Soliman, Nagwa Abbas, Maher Shaker, Mostafa Abdelaal, Sayed Abu El Ela, Elhami El Merghany, Adel El Meleegy, Mohamed Ahmed Mahmoud, Zohdy El Shamy, Ahmed Fathy Nasr, Talaat Fahmy, Taha Tantawi, Abdel Hameed Mostafa Nada, Mohamed Saleh Fathy, Hossam Nasr, Mohamed Saleh und Khaled Mostafa fallen, da sie lediglich von ihrem Recht auf Versammlungsfreiheit Gebrauch gemacht haben. Des Weiteren scheint ihre Anklage eine Vergeltungsaktion zu sein, weil sie Aussagen über Verstöße seitens der Sicherheitskräfte gemacht haben.

  • Bitte stellen Sie das Rechtsmittelverfahren ein.

[APPELLE AN]

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Hintergrundinformation

Hintergrund

Ein Berufungsgericht in Kairo hat am 4. Juli bekannt gegeben, dass das Urteil in dem Verfahren gegen die Menschenrechtlerin Azza Soliman und 16 weitere Personen, die Augenzeug_innen der Tötung der Dichterin Shaimaa al-Sabbagh geworden waren, am 26. September verkündet werden soll. Ihrem Rechtbeistand zufolge drohen ihnen bis zu fünf Jahre Haft und eine Geldstrafe von bis zu 200.000 Ägyptischen Pfund (rund 22.800 Euro). Nicht bei allen Angeklagten wird dieselbe Verteidigungsstrategie angewendet, da sie unterschiedlich in die Ereignisse des 24. Januars verwickelt gewesen sind. Während einige an dem Gedenkmarsch teilgenommen haben, waren andere, wie Azza Soliman, reine Augenzeug_innen. Bei einem anderen Angeklagten handelt es sich um einen Arzt, der versuchte der tödlich verletzten Dichterin zu helfen.

Die 17 Angeklagten waren am 23. Mai von dem Vorwurf der "Teilnahme an illegalen Protesten" und der "Störung der öffentlichen Ordnung" auf Grundlage des repressiven Demonstrationsgesetzes freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft legte drei Tage später Rechtsmittel gegen den Freispruch ein.

Obwohl die Behörden ursprünglich abstritten, dass die Sicherheitskräfte für den Tod von Shaimaa al-Sabbagh verantwortlich seien, wurde der Polizeibeamte Yassin Hatem Salahedeen am 11. Juni zu 15 Jahren Haft wegen "Schlägen, Verletzungen und dem Verabreichen von Substanzen, die zum Tode führen" im Fall Shaimaa Al-Sabbagh verurteilt.

Laut einem Augenzeugenbericht gegenüber Amnesty International bewachten die Sicherheitskräfte den Zugang zum Tahrir-Platz und stoppten den Marsch in der Nähe der Talaat-Harb-Straße, bevor sie die Demonstrierenden mit Tränengas und Gewehren angriffen. Der Sprecher der forensischen Behörde in Ägypten gab an, dass Shaimaa Al-Sabbagh durch Schussverletzungen im Rücken- und Hinterkopfbereich getötet wurde. Die Schüsse wurden aus acht Metern Entfernung abgefeuert. Video- und Fotomaterial von Journalist_innen und Aktivist-innen, welche die Tötung der linksgerichteten Aktivistin zeigen, lösten breite Empörung in Ägypten und weiteren Ländern aus.

Der Marsch zum Tahrir-Platz wurde am Abend des Gedenktages zur "Revolution des 25. Januars" von der Sozialistischen Volksallianz (Socialist Popular Alliance Party) organisiert. Die kleine Gruppe aus ungefähr 30 Demonstrierenden trug Banner, auf denen der Parteiname zu lesen war, sowie Blumen, um den Hunderten Menschen zu gedenken, die während der Revolution im Jahr 2011 umgekommen waren. Sie nutzten bei ihrem Marsch den Bürgersteig, um den Verkehr nicht zu blockieren. Auf der Grundlage des repressiven ägyptischen Demonstrationsrechts stellt die Teilnahme an einer Demonstration mit zehn oder mehr Personen ohne vorherige Genehmigung des Innenministeriums eine Straftat dar, die mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden kann. Die Teilnehmer_innen des Protestmarschs machten jedoch geltend, dass sie nicht demonstrierten, sondern lediglich einen Marsch abhielten, um der Toten zu gedenken.

Azza Soliman ist die Gründerin der NGO Center for Egyptian Women’s Legal Assistance. Sie hatte laut ihrer Zeugenaussage nicht an dem Gedenkmarsch für die Opfer der "Revolution des 25. Januar" teilgenommen. Sie saß gerade mit ihrer Familie und Freund_innen in einem Café, als sie die Demonstrierenden hörte und nach draußen ging, um zuzusehen. Dabei beobachtete sie, wie Sicherheitskräfte die Kundgebung mit Tränengas und Schusswaffen aufzulösen versuchten. Sie sah eine Frau am Boden liegen und erfuhr später, dass es sich um Shaimaa Al-Sabbagh handelte. Zwei weitere Angeklagte waren ebenso wenig an der Demonstration beteiligt. Bei einem von ihnen handelt es sich um einen Arzt, der Shaimaa Al-Sabbagh erste Hilfe leistete, nachdem sie angeschossen wurde. Der zweite war lediglich ein Passant, der Shaimaa Al-Sabbagh in ein nahegelegenes Café trug. Beide Personen wurden vor Ort festgenommen. Die übrigen 14 Angeklagten hatten alle an der friedlichen Kundgebung teilgenommen. Einige von ihnen wurden an Ort und Stelle festgenommen, andere folgten einer Vorladung der Staatsanwaltschaft. Ein Mann wurde sogar beschuldigt, Shaimaa Al-Sabbagh getötet zu haben, als er sich als Zeuge meldete. Da keine Beweise gegen ihn vorlagen, wurde er später wegen unerlaubten Demonstrierens und Störung der öffentlichen Ordnung angeklagt. Die Angeklagten befinden sich nicht in Haft. Nach der Urteilsverkündung drohen ihnen jedoch Gefängnis- und Geldstrafen.