Freigesprochen

Amnesty International

Amnesty International

Die beiden libyschen Staatsbürger Mo’ad Mohammad al-Hashmi und 'Adel Rajeb Nasif sind am 14. März vom Obersten Gerichtshof in den Vereinigten Arabischen Emiraten in allen Anklagepunkten freigesprochen worden. Mo’ad Mohammad al-Hashmi wurde am 27. März und 'Adel Rajeb Nasif am 28. März aus der Haft entlassen.

Sachlage

Die separaten Gerichtsvefahren gegen Mo’ad Mohammad al-Hashmi al-Harari und 'Adel Rajeb Nasif begannen im September 2015 vor der Staatssicherheitskammer des Obersten Gerichtshofs von Abu Dhabi, der Hauptstadt der Vereinigten Arabischen Emirate. Den beiden Männern wurde auf der Grundlage des Antiterrorgesetzes der VAE von 2014 vorgeworfen, bewaffnete Gruppen in Libyen finanziell und auf andere Weise zu unterstützen. Am 14. März wurden die beiden Männer in allen Punkten freigesprochen. Sie sind am 27. bzw. am 28. März aus der Haft entlassen worden und befinden sich derzeit noch in den Vereinigten Arabischen Emiraten, da sie noch auf ihre Reisedokumente warten.

Mo’ad Mohammad al-Hashmi al-Harari und 'Adel Rajeb Nasif waren Opfer des Verschwindenlassens geworden und wurden Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge in Haft gefoltert. Von ihrer Festnahme im September 2014 bis zwei Wochen nach ihrer Verlegung in das al-Wathba-Gefängnis in Abu Dhabi im Juni 2015 wurde ihnen der Kontakt zu ihren Familien untersagt. Nach Amnesty International vorliegenden Informationen wurden Mo’ad Mohammad al-Hashmi al-Harari Zähne ausgeschlagen und er wurde nackt in einer Einzelzelle festgehalten, wo er auf dem Fußboden schlafen musste. 'Adel Rajeb Nasef hatte geschwollene Fußgelenke und konnte nur mit großen Schwierigkeiten gehen. Er leidet zudem noch immer an Schmerzen in der Schulter, nachdem ihm diese zu Beginn seiner Inhaftierung ausgekugelt worden war.

Das Verfahren gegen Issa al-Manna’, das am 18. Januar 2016 vor der Staatssicherheitskammer des Obersten Gerichtshofs in Abu Dhabi begonnen hat, läuft noch. Die gegen ihn und drei weitere Männer erhobenen Anklagen wegen Terrorismus wurden jedoch am 21. März fallengelassen und durch andere Anklagepunkte unter dem Strafgesetzbuch ersetzt. Weitere Informationen zu seinem Fall finden Sie in UA-236/2014, online unter: http://www.amnesty.de/urgent-action/ua-236-2014-3/neue-anklagen.

Es sind derzeit keine weiteren Aktionen des Eilaktionsnetzes erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.