Behandlung verweigert

Keywan Karimi

Keywan Karimi

Der inhaftierte iranische Regisseur Keywan Karimi benötigt dringend fachärztliche medizinische Versorgung. Nachdem er schon mehrmals Blut gehustet hat, haben Ärzt_innen im Teheraner Evin-Gefängnis diagnostiziert, dass er eine Bronchitis und eine Lungenentzündung hat und umgehend medizinische Behandlung außerhalb des Gefängnisses erhalten muss. Dennoch weigern sich die Gefängnisbehörden, ihn in ein Krankenhaus zu verlegen.

Appell an

STAATSANWALT Office of the Prosecutor Evin Prison Dasht-e Behesht District 2, Tehran IRAN (Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT Ayatollah Sadegh Larijani c/o Public Relations Office Number 4, Deadend of 1 Azizi Vali Asr Street, Tehran IRAN (Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

Sende eine Kopie an

OBERSTER RELIGIONSFÜHRER Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei

Islamic Republic Street- End of Shahid Keshvar Doust Street Tehran IRAN

 

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN S. E. Herrn Ali Majedi Podbielskiallee 65-67 14195 Berlin Fax: 030–8435 3535 E-Mail: info@iranbotschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 8. März 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

LUFTPOSTBRIEFE, E-MAILS UND FAXE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Lassen Sie Keywan Karimi bitte umgehend und bedingungslos frei, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der nur aufgrund der Wahrnehmung seiner Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit inhaftiert ist.

  • Gewähren Sie ihm unverzüglich und bis zu seiner Freilassung fachärztliche Behandlung außerhalb des Gefängnisses. Die Verweigerung der entsprechenden Behandlung könnte Folter oder anderer Misshandlung gleichkommen.

  • Gestatten Sie Keywan Karimi bis zu seiner Freilassung regelmäßigen Zugang zu seiner Familie und einem Rechtsbeistand seiner Wahl.

  • Ich appelliere an Sie, das Verhängen von Körperstrafen abzuschaffen, da sie gegen das im Völkerrecht verankerte absolute Verbot von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verstoßen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Iranian authorities to immediately and unconditionally release Keywan Karimi, as he is a prisoner of conscience, held solely for exercising his right to freedom of expression and association.

  • Urging them to ensure that, pending his release, he is granted immediate access to specialized medical care outside prison, the denial of which could amount to torture or other ill-treatment.

  • Calling on them to allow him regular access to his family and lawyer of his own choosing.

  • Urging them to abolish flogging sentences, as they constitute a violation of the absolute prohibition of torture and other cruel, inhuman or degrading treatment or punishment under international law.

Sachlage

Der iranische Regisseur Keywan Karimi befindet sich seit 23. November 2016 in Haft und ist in den vergangenen Monaten bereits mehrmals in die Krankenstation des Evin-Gefängnisses gebracht worden, nachdem er Blut gehustet hatte. Die Ärzt_innen dort haben eine Bronchitis und eine akute Lungenentzündung diagnostiziert und dazu geraten, ihn umgehend in ein Krankenhaus außerhalb des Gefängnisses zu überstellen, damit er angemessen medizinisch versorgt werden kann. Doch bislang verweigern die Gefängnisbehörden die Autorisierung der Verlegung. Keywan Karimi erhält zurzeit nur Beruhigungsmittel. Er leidet zudem an der schon vor seiner Haft bestehenden Knochenerkrankung (aneurysmatische Knochenzyste), die Knochenschwellungen, Schmerzen und Brüche verursachen kann und benötigt dafür ohnehin fachärztliche Versorgung. Vor etwa zehn Jahren wurde er am Kinn operiert, um dort eine Zyste zu entfernen. Seine Ärzt_innen geben an, dass er regelmäßig beobachtet werden muss, um eine etwaig nötige Operation zu erkennen.

Keywan Karimi gehört der kurdischen Minderheit im Iran an. Er wurde am 14. Dezember 2013 festgenommen und zwölf Tage lang im Evin-Gefängnis in Einzelhaft und ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand festgehalten. Er befand sich im Trakt 2A, welcher den Revolutionsgarden untersteht. Im Oktober 2015 wurde er in einem unfairen Gerichtsverfahren vor einem Teheraner Revolutionsgericht zu sechs Jahren Gefängnis und 223 Stockhieben verurteilt. Die Anklage lautete auf "Beleidigung islamischer Heiligkeiten" und "rechtswidrige Beziehungen, bei denen es sich nicht um Ehebruch handelt". Der erste Vorwurf steht mit einem Musikvideo in Verbindung, das die Behörden auf der Festplatte von Keywan Karimi gefunden hatten. Der zweite Vorwurf hing damit zusammen, dass er einer Frau, die "ihren Kopf und Nacken nicht bedeckt hatte", "die Hand geschüttelt" hatte und mit ihr "unter einem Dach" gewesen war. Am 20. Februar 2016 teilte man Keywan Karimi mit, dass ein Berufungsgericht die gegen ihn verhängte Körperstrafe bestätigt und zudem angeordnet habe, dass er ein Jahr seiner sechsjährigen Haftstrafe ableisten müsse. Die restliche Freiheitsstrafe wurde unter der Voraussetzung "guten Benehmens" für fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt.