Haftstrafe und Stockhiebe bestätigt

Amnesty International

Amnesty International

Ein Berufungsgericht hat fünf Jahre der insgesamt sechsjährigen Haftstrafe des iranischen Regisseurs Keywan Karimi zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht bestätigte jedoch die Strafe von 223 Stockhieben. Sollte er inhaftiert werden, um seine einjährige Haftstrafe zu verbüßen, die allein auf seinen friedlichen Aktivitäten beruht, betrachtet Amnesty International ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen.

Appell an

RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
Islamic Republic Street –
End of Shahid Keshvar Doust Street
Tehran
IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: über die Webseite http://www.leader.ir/langs/en/index.php?p=letter
Twitter: @khamenei_ir (Englisch)

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
c/o Public Relations Office
Number 4
Deadend of 1 Azizi
Above Pasteur Intersection
Vali Asr Street
Tehran
IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info@humanrights-iran.ir

Sende eine Kopie an

PRÄSIDENT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
Hassan Rouhani

The Presidency
Pasteur Street
Pasteur Square
Tehran
IRAN
Twitter: @HassanRouhani (Englisch) und @Rouhani_ir (Persisch)

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S. E. Herrn Ali Majedi
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030–8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 7. April 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

LUFTPOSTBRIEFE, TWITTER-NACHRICHTEN, E-MAILS UND FAXE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte heben Sie den Schuldspruch und die gegen Keywan Karimi verhängten Strafen auf, die nur auf die friedliche Wahrnehmung seiner Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und Privatsphäre zurückgehen.

  • Ich möchte Sie daran erinnern, dass die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und Privatsphäre durch die Artikel 19, 21, 22 und 17 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte geschützt sind, zu dessen Vertragsstaaten der Iran gehört.

  • Es bereitet mir große Sorge, dass Verfahren vor Revolutionsgerichten im Iran von Mängeln durchzogen sind und internationalen Standards für faire Verfahren nicht entsprechen. Zudem möchte ich meine Sorge darüber zum Ausdruck bringen, dass Prügelstrafen gegen das im Völkerrecht festgeschriebene absolute Verbot von Folter und anderen grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Formen der Behandlung oder Bestrafung verstoßen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Iranian authorities to quash Keywan Karimi’s conviciton and sentence for charges that arise from his peaceful exercise of his rights to freedom of expression and association.

  • Reminding them that Articles 19, 21 and 22 and Article 17 of the International Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR), to which Iran is a state party respectively, protect the right to freedom of expression and association and the right to privacy.

  • Expressing concern that Revolutionary Court hearings in Iran are seriously flawed and do not meet international fair trial standards, and that flogging sentences violate the absolute prohibition of torture and other cruel, inhuman or degrading treatment or punishment under international law.

Sachlage

Keywan (Keyvan) Karimi erfuhr am 20. Februar 2016, dass das Gericht fünf Jahre seiner sechsjährigen Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt hat. Er muss nun eine einjährige Haftstrafe ableisten. Das Gericht bestätigte die Strafe von 223 Stockhieben. Keywan Karimi war im Oktober 2015 zu sechs Jahren Haft und 223 Hieben verurteilt worden. Das Gericht hatte ihn unter anderem der "Beleidigung islamischer Heiligkeiten" und "rechtswidriger Beziehungen" für schuldig befunden. Laut Amnesty International vorliegenden Informationen hatte man ihm erst bei seiner letzten Anhörung vor Gericht mitgeteilt, dass man ihn wegen eines Musikvideos der "Beleidigung islamischer Heiligkeiten" beschuldigte. Die Behörden hatten das Video auf der Festplatte seines Computers gefunden. Für diesen Anklagepunkt erhielt er sechs Jahre Haft. Der ursprünglich gegen ihn erhobene Anklagepunkt, "Verbreitung von Propaganda gegen das System", wurde in seinem Urteil hingegen nicht erwähnt.

Keywan Karimi war am 14. Dezember 2013 festgenommen und im Zusammenhang mit einem seiner Filme wegen "Verbreitung von Propaganda gegen das System" angeklagt worden. In dem Film Neveshtan Rooye Shahr ("Auf der Stadt schreiben") aus dem Jahre 2012 geht es um Graffiti an den Häuserwänden in den Straßen Teherans. Bis auf einen Trailer, der auf YouTube zu sehen war, wurde der Film nie öffentlich ausgestrahlt. Weil er einer Frau, die "ihren Kopf und Nacken nicht bedeckt hatte", "die Hand geschüttelt" und mit ihr "unter einem Dach" gewesen war, erhob man Anklage wegen rechtswidriger Beziehungen, bei denen es sich nicht um Ehebruch handelt" gegen ihn. Nach seiner Festnahme wurde Keywan Karimi im Evin-Gefängnis in Einzelhaft und ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand festgehalten. Erst nach einer Woche durfte er seine Familie anrufen. Nach zwölf Tagen wurde er gegen Kaution aus der Haft entlassen.