Todesurteil bestätigt

Im Durchschnitt wird in Saudi-Arabien alle zwei Tage ein Mensch hingerichtet

Im Durchschnitt wird in Saudi-Arabien alle zwei Tage ein Mensch hingerichtet

Am 4. April hat der Oberste Gerichtshof von Belarus das Todesurteil von Gennadii Yakovitskii bestätigt. Er könnte jederzeit hingerichtet werden.

Appell an

STAATSPRÄSIDENT
Alyaksandr Lukashenka
Vul. Karla Marksa 38
220016 Minsk
BELARUS
(Anrede: Dear President Lukashenka / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 375) 17 226 06 10 oder
(00 375) 17 222 38 72
E-Mail: contact@president.gov.by

Sende eine Kopie an

GENERALSTAATSANWALT
Alyaksandr Kaniuk
Vul. Internatsianalnaya 22
220050 Minsk, BELARUS
Fax: (00 375) 17 226 42 52
(Sagen Sie bitte "Fax")
E-Mail: info@prokuratura.gov.by

MENSCHENRECHTSORGANISATION VYASNA
Vul. Merzhinkovo, 8-26
220012, Minsk, Belarus
E-Mail: viasna@spring96.org

BOTSCHAFT DER REPUBLIK BELARUS
Herr Sergei Malinovsky
Am Treptower Park 32
12435 Berlin
Fax: 030-5363 5923
E-Mail: germany@mfa.gov.by

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Belarussisch, Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 14. Juni 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte stoppen Sie alle Vorbereitungen für mögliche Hinrichtungen und wandeln Sie das gegen Gennadii Yakovitskii verhängte Urteil sowie alle weiteren Todesurteile unverzüglich um.

  • Ich möchte darauf hinweisen, dass die Verteidiger_innen von Gennadii Yakovitskii angeben, dass wesentliche Beweismittel während des Verfahrens nicht berücksichtigt wurden, was gegen sein Recht auf ein faires Verfahren verstößt. Bitte gewähren Sie ihm eine Neuverhandlung, die internationalen Standards für faire Verfahren entspricht.

  • Ich möchte Sie nachdrücklich bitten, ein sofortiges Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe zu verhängen, als ersten Schritt hin zur Abschaffung der Todesstrafe in Belarus.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging President Lukashenka to halt any planned executions and immediately commute the death sentence of Gennadii Yakovitskii and all others sentenced to death in Belarus.

  • Highlighting the defence’s claims that vital evidence was omitted from Gennadii Yakovitskii’s trial in violation of his right to a fair trial and call for him to receive a retrial in accordance with international fair trial standards.

  • Calling on President Lukashenka to establish an immediate moratorium on executions with a view to abolishing the death penalty.

Sachlage

Am 5. Januar wurde Gennadii Yakovitskii wegen des Mordes an seiner Freundin im Juni 2015 zum Tode verurteilt. Es war das erste Todesurteil, das in Belarus 2016 ergangen ist. Ihm wird vorgeworfen, seine Freundin in ihrer gemeinsamen Wohnung getötet zu haben, nachdem sie zwei Tage lang mit Freund_innen gefeiert hatten. Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge streitet Gennadii Yakovitskii die Vorwürfe ab. Seine Verteidiger_innen machen zudem geltend, dass wesentliche Beweismittel im Verfahren nicht berücksichtigt wurden und die Schuld ihres Mandanten nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte. Gennadii Yakovitskii und seine Rechtsbeistände haben wegen Verfahrensfehlern und der Nichteinhaltung der Standards für faire Verfahren erneut beim Obersten Gerichtshof von Belarus Rechtsmittel eingelegt. Sollte der Gerichtshof ihnen Recht geben, würde es möglicherweise eine Neuverhandlung geben, bei der sie die bisher nicht berücksichtigten Beweismittel vorbringen würden. Das Todesurteil gegen Gennadii Yakovitskii bleibt in der Zwischenzeit jedoch bestehen.

Gennadii Yakovitskii hat zudem beim Präsidenten ein Gnadengesuch eingereicht, es ist jedoch sehr unwahrscheinlich, dass dieses erfolgreich sein wird. Seit seinem Amtsantritt im Jahre 1994 hat Präsident Lukaschenko nur einem einzigen Gnadengesuch stattgegeben. Sollte das Gesuch abgewiesen werden, könnte Gennadii Yakovitskii zeitnah danach und ohne Vorankündigung hingerichtet werden. In Belarus werden Hinrichtungen in Form von Schüssen in den Hinterkopf durchgeführt. Die Familie von Gennadii Yakovitskii würde nicht über den Hinrichtungstermin informiert werden oder die Möglichkeit erhalten, ihn ein letztes Mal zu treffen. Zudem ist es in Belarus üblich, dass nicht bekannt gegeben wird, wo die Hingerichteten bestatten werden.

Belarus ist das letzte Land in Europa und Zentralasien, das nach wie vor die Todesstrafe anwendet.

Amnesty International lehnt die Todesstrafe in allen Fällen ohne Ausnahme ab, weil sie eine Verletzung des Rechts auf Leben, wie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegt, darstellt. Amnesty International betrachtet die Todesstrafe als die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die Europäische Union und die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa haben Belarus 2016 aufgefordert, das Recht auf Leben seiner Bürger_innen zu respektieren und ein Hinrichtungsmoratorium zu erlassen, als ersten Schritt hin zu einer vollständigen Abschaffung der Todesstrafe. Dass das Land noch immer Menschen hinrichten lässt, steht in direktem Widerspruch zu den Bestrebungen der parlamentarischen Arbeitsgruppe, die im Februar 2010 eingerichtet wurde und auf eine Abschaffung der Todesstrafe hinwirkt. Die Arbeitsgruppe berichtet internationalen Beobachtungsstellen über die Anwendung der Todesstrafe in Belarus.

In Belarus werden Todesurteile oft infolge von unfairen Gerichtsverfahren verhängt, die sich häufig auf erzwungene Geständnisse stützen. Die Todesurteile werden in strenger Geheimhaltung vollstreckt, ohne die zum Tode Verurteilten selbst, ihre Familien oder Rechtsbeistände angemessen darüber in Kenntnis zu setzen. Den Familien wird der Leichnam der Hingerichteten nicht ausgehändigt oder mitgeteilt, wo sie begraben wurde. Die vollzogenen Hinrichtungen laufen den Forderungen des UN-Menschenrechtsausschusses an die Regierung von Belarus, keine Todesurteile zu vollstrecken, zuwider. Im November 2012 befand der UN-Menschenrechtsausschuss, dass die Anwendung der Todesstrafe in Belarus eine Verletzung der Menschenrechte der zum Tode verurteilten Personen sowie ihrer Familien darstelle.

Die Behörden in Belarus geben an, dass es einen starken Rückhalt in der Öffentlichkeit für die Todesstrafe gebe. Da die Behörden jedoch keine vollständigen Informationen über die Anwendung der Todesstrafe oder umfassende Daten zur Anzahl verhängter Todesurteile und ausgeführter Hinrichtungen veröffentlichen, verhindern sie eine fundierte öffentliche Diskussion zu diesem Thema und folglich den Weg hin zur Abschaffung der Todesstrafe.

Bis heute haben 140 Länder die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft.