Zum Tode verurteilt

Für eine Welt ohne Todesstrafe

Für eine Welt ohne Todesstrafe

Gennadii Yakovitskii ist am 5. Januar zum Tode verurteilt worden. Dies ist das erste Todesurteil, das 2016 in Belarus verhängt wurde.

Appell an

STAATSPRÄSIDENT
Alyaksandr Lukashenka
Vul. Karla Marksa 38
220016 Minsk
BELARUS
(Anrede: Dear President Lukashenka / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 375) 17 226 06 10 oder
(00 375) 17 222 38 72
E-Mail: contact@president.gov.by

Sende eine Kopie an

GENERALSTAATSANWALT
Alyaksandr Kaniuk
Vul. Internatsianalnaya 22
220050 Minsk, BELARUS
Fax: (00 375) 17 226 42 52
(Sagen Sie bitte "Fax")
E-Mail: info@prokuratura.gov.by

BOTSCHAFT DER REPUBLIK BELARUS
Herr Sergei Malinovsky
Am Treptower Park 32
12435 Berlin
Fax: 030-5363 5923
E-Mail: berlin@belembassy.org

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Belarussisch, Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 7. März 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Am 5. Januar wurde Gennadii Yakovitskii vom Regionalgericht in Minsk für schuldig befunden, am 29. Juni 2015 seine damals 35-jährige Freundin brutal ermordet zu haben. Das Gericht verurteilte ihn zum Tode. Er war bereits 1989 des Mordes für schuldig und zum Tode verurteilt worden, als Belarus noch Teil der ehemaligen Sowjetunion war. Das Todesurteil war später dann in eine Haftstrafe von 15 Jahren umgewandelt worden.

In dem aktuellen Fall wird Gennadii Yakovitskii vorgeworfen, seine Freundin in ihrer gemeinsamen Wohnung getötet zu haben, nachdem sie zwei Tage lang mit Freund_innen gefeiert hatten. Diese Freund_innen machten anschließend widersprüchliche Aussagen. Alle gaben jedoch an, dass Gennadii Yakovitskii bei einem Streit mehrfach mit der Faust auf seine Freundin eingeschlagen habe.

Gennadii Yakovitskii hat am 20. Januar beim Obersten Gerichtshof von Belarus Rechtsmittel gegen den Schuldspruch und das Todesurteil eingelegt. Sollte die Verurteilung bestätigt werden und Gennadii Yakovitskii nicht vom Präsidenten begnadigt werden, so könnte er innerhalb weniger Monate hingerichtet werden.
Belarus ist das letzte Land in Europa und Zentralasien, das nach wie vor die Todesstrafe anwendet.

Amnesty International lehnt die Todesstrafe in allen Fällen ohne Ausnahme ab, weil sie eine Verletzung des Rechts auf Leben, wie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegt, darstellt. Amnesty International betrachtet die Todesstrafe als die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen.

[SCHREIBEN SIE BITTE ]

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte stoppen Sie alle Vorbereitungen für mögliche Hinrichtungen und wandeln Sie das gegen Gennadii Yakovitskii verhängte Urteil sowie alle weiteren Todesurteile unverzüglich um.

  • Ich möchte Sie nachdrücklich bitten, ein sofortiges Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe zu verhängen, als ersten Schritt hin zur Abschaffung der Todesstrafe in Belarus.

  • Ich möchte weder die von Gennadii Yakovitskii begangenen Taten entschuldigen noch das dadurch verursachte Leid verharmlosen. Recherchen zeigen jedoch, dass die Todesstrafe nicht vor der Verübung einer Straftat abschreckt. Zudem stellt sie die schwerste aller Menschenrechtsverletzungen dar.

[APPELLE AN]

STAATSPRÄSIDENT
Alyaksandr Lukashenka
Vul. Karla Marksa 38
220016 Minsk
BELARUS
(Anrede: Dear President Lukashenka / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 375) 17 226 06 10 oder
(00 375) 17 222 38 72
E-Mail: contact@president.gov.by

KOPIEN AN
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Alyaksandr Kaniuk
Vul. Internatsianalnaya 22
220050 Minsk, BELARUS
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(Sagen Sie bitte "Fax")
E-Mail: info@prokuratura.gov.by

BOTSCHAFT DER REPUBLIK BELARUS
Herr Sergei Malinovsky
Am Treptower Park 32
12435 Berlin
Fax: 030-5363 5923
E-Mail: berlin@belembassy.org

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Belarussisch, Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 7. März 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

2014 wurde Pavel Selyun unter Geheimhaltung hingerichtet. Er war 2013 wegen eines Doppelmordes zum Tode verurteilt worden, den er 2012 begangen haben soll. Im Laufe des Jahres 2014 bestätigte das Regionalgericht in Mahiljou, dass auch Rygor Yuzepchuk hingerichtet worden war. Die Behörden hatten seinen Hinrichtungstermin nicht bekannt gegeben.

Am 20. Januar 2015 verurteilte das Regionalgericht in Hrodna im Westen des Landes Ivan Kulesh wegen Mordes zum Tode. Die EU hat Belarus wiederholt aufgefordert, ein Hinrichtungsmoratorium zu erlassen, mit dem Ziel die Todesstrafe ganz abzuschaffen.
In Belarus werden Todesurteile oft infolge von unfairen Gerichtsverfahren verhängt, die sich häufig auf erzwungene Geständnisse stützen. Die Todesurteile werden in strenger Geheimhaltung vollstreckt, ohne die zum Tode Verurteilten selbst, ihre Familien oder Rechtsbeistände angemessen darüber in Kenntnis zu setzen. Den Familien wird der Leichnam des Hingerichteten nicht ausgehändigt oder mitgeteilt, wo sie begraben wurde. Die vollzogenen Hinrichtungen laufen den Forderungen des UN-Menschenrechtsausschusses an die Regierung von Belarus, keine Todesurteile zu vollstrecken, zuwider. Im November 2012 befand der UN-Menschenrechtsausschuss, dass die Anwendung der Todesstrafe in Belarus eine Verletzung der Menschenrechte der zum Tode verurteilten Personen sowie ihrer Familien darstelle.

Darüber hinaus veröffentlichen die Behörden keine vollständigen Informationen über die Anwendung der Todesstrafe oder umfassende Daten zur Anzahl verhängter Todesurteile und ausgeführter Hinrichtungen. Dadurch verhindern die Behörden eine fundierte öffentliche Diskussion zu diesem Thema und folglich den Weg hin zur Abschaffung der Todesstrafe.

Bis heute haben 140 Länder die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft. In drei weiteren Ländern – Fidschi, Madagaskar und Suriname – wurde die Todesstrafe 2015 für alle Straftaten abgeschafft.