Bevorstehende Hinrichtung

Simulierte Hinrichtung.

Simulierte Hinrichtung.

Kiryl Kazachok hat sich entschlossen, kein Rechtsmittel gegen das am 28. Dezember 2016 gegen ihn verhängte Todesurteil einzulegen. Jetzt droht ihm die Hinrichtung.

Appell an

STAATSPRÄSIDENT Alyaksandr Lukashenka Vul. Karla Marksa 38 220016 Minsk BELARUS (Anrede: Dear President Lukashenka / Sehr geehrter Herr Präsident) Fax: (00 375) 17 226 06 10 oder (00 375) 17 222 38 72 E-Mail: contact@president.gov.by

Sende eine Kopie an

MENSCHENRECHTSORGANISATION Human Rights Centre Vyasna Vul. Merzhinkovo, 8-26 220012, Minsk BELARUS E-Mail: viasna@spring96.org

 

BOTSCHAFT DER REPUBLIK BELARUS S.E. Herrn Denis Sidorenko Am Treptower Park 32 12435 Berlin Fax: 030-5363 5923 E-Mail: germany@mfa.gov.by

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Belarussisch, Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 14. April 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte wandeln Sie das gegen Kiryl Kazachok verhängte Urteil sowie alle weiteren Todesurteile unverzüglich um.

  • Ich möchte Sie nachdrücklich bitten, ein sofortiges Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe zu verhängen, als ersten Schritt hin zur Abschaffung der Todesstrafe in Belarus.

  • Ich möchte in keiner Weise die Schwere der Tat oder das verursachte Leid verharmlosen. Recherchen zeigen jedoch, dass die Todesstrafe keine abschreckendere Wirkung im Hinblick auf die Verübung einer Straftat hat, als Haftstrafen. Zudem stellt sie die schwerste aller Menschenrechtsverletzungen dar.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging President Alyaksandr Lukashenka to commute the death sentence of Kiryl Kazachok and all those on death row in Belarus.

  • Calling on the President to establish an immediate moratorium on executions with a view to abolishing the death penalty.

  • Stress that whilst we are not seeking to downplay the seriousness of the crime, research shows that the death penalty does not deter crime more than other forms of imprisonment and is the ultimate denial of human rights.

Sachlage

Kiryl Kazachoks Berufungsverhandlung am Obersten Gerichtshof war für den 21. März anberaumt. Er hat sich jedoch entschieden weder das Urteil anzufechten noch ein Gnadengesuch einzureichen. Er wurde in das Untersuchungshaftzentrum (SIZO) Nr. 1 in Minsk gebracht, in dem Todesurteile vollstreckt werden. Kiryl Kazachok droht nun unmittelbar die Hinrichtung.

Am 28. Dezember 2016 verurteilte das Regionalgericht in Homel im Südosten von Belarus Kiryl Kazachok zum Tode. Er wurde für schuldig befunden, am 31. Januar 2016 zwei seiner Kinder getötet zu haben. Im Anschluss rief er die Polizei an, bevor er versuchte, sich selbst zu töten.

Zum Tode verurteilte Personen in Belarus werden nicht über den Hinrichtungstermin informiert und erhalten keine Möglichkeit, ihre Angehörigen ein letztes Mal zu treffen. Todesurteile werden in Form von Schüssen in den Hinterkopf vollstreckt. Das belarussische Recht sieht vor, dass die Leichname der Hingerichteten nicht an die Familien ausgehändigt werden und man den Bestattungsort nicht bekanntgibt.

Belarus ist das einzige Land in Europa und Zentralasien, das nach wie vor die Todesstrafe anwendet. Amnesty International lehnt die Todesstrafe in allen Fällen ohne Ausnahme ab, weil sie eine Verletzung des Rechts auf Leben, wie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegt, darstellt. Amnesty International betrachtet die Todesstrafe als die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Kiryl Kazachok lebte getrennt von seiner Frau, als er am 31. Januar 2016 seine neunjährige Tochter und seinen 17-jährigen Sohn bei sich zu Hause erwürgt haben soll. Anschließend begab er sich zur Wohnung seiner Frau, die mit ihrem ältesten Sohn zusammenlebte, und gestand ihr die Tat, bevor er sich vom Balkon der im vierten Stock gelegenen Wohnung stürzte. Er überlebte den Sturz und wurde ins Krankenhaus eingeliefert, wo man einen hohen Blutalkoholspiegel feststellte. Nachdem seine Verletzungen behandelt worden waren, wurde er im März 2016 in eine Hafteinrichtung gebracht.

In Belarus werden Todesurteile oft infolge von unfairen Gerichtsverfahren verhängt, die sich häufig auf erzwungene Geständnisse stützen. Die Todesurteile werden in strenger Geheimhaltung vollstreckt, ohne die zum Tode Verurteilten selbst, ihre Familien oder Rechtsbeistände angemessen darüber in Kenntnis zu setzen. Den Familien wird die Leiche der Hingerichteten nicht ausgehändigt oder mitgeteilt, wo sie begraben wurde. Hinrichtungen werden zum Teil auch dann vollzogen, wenn der UN-Menschenrechtsausschuss die Regierung aufgefordert hat, diese für die Dauer der Überprüfung der Fälle auszusetzen. Im November 2012 befand der UN-Menschenrechtsausschuss, dass die Anwendung der Todesstrafe in Belarus eine Verletzung der Menschenrechte der zum Tode verurteilten Personen sowie ihrer Familien darstelle.

Da die Behörden keine vollständigen Informationen über die Anwendung der Todesstrafe oder umfassende Daten zur Anzahl verhängter Todesurteile und ausgeführter Hinrichtungen veröffentlichen, verhindern sie eine fundierte öffentliche Diskussion zu diesem Thema und folglich den Weg hin zur Abschaffung der Todesstrafe.

Bis heute haben 140 Länder die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft.