Weitere Hinrichtung

Simulierte Hinrichtung.

Simulierte Hinrichtung.

Kiryl Kazachok wurde am 28. Dezember 2016 vom Regionalgericht in Homel im Südosten von Belarus zum Tode verurteilt. Sein Todesurteil war das vierte, das 2016 in Belarus ergangen ist.

Appell an

STAATSPRÄSIDENT
Alyaksandr Lukashenka
Vul. Karla Marksa 38
220016 Minsk
BELARUS
(Anrede: Dear President Lukashenka / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 375) 17 226 06 10 oder
(00 375) 17 222 38 72
E-Mail: contact@president.gov.by

GENERALSTAATSANWALT
Alyaksandr Kaniuk
Vul. Internatsianalnaya 22
220050 Minsk, BELARUS
Fax: (00 375) 17 226 42 52 (Sagen Sie bitte "Fax")
E-Mail: info@prokuratura.gov.by

Sende eine Kopie an

MENSCHENRECHTSORGANISATION
Human Rights Centre Vyasna
Vul. Merzhinkovo, 8-26
220012, Minsk
BELARUS
E-Mail: viasna@spring96.org

BOTSCHAFT DER REPUBLIK BELARUS
S.E. Herrn Denis Sidorenko
Am Treptower Park 32
12435 Berlin
Fax: 030-5363 5923
E-Mail: germany@mfa.gov.by

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Belarussisch, Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 24. Februar 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Am 28. Dezember 2016 verurteilte das Regionalgericht in Homel im Südosten von Belarus Kiryl Kazachok zum Tode. Er wurde für schuldig befunden, zwei seiner Kinder am 31. Januar 2016 getötet zu haben. Im Anschluss gestand er seiner Ex-Frau die Tat und versuchte, sich selbst zu töten.

Der Rechtsbeistand von Kiryl Kazachok wird Rechtsmittel gegen das Todesurteil einlegen. Sollte der Oberste Gerichtshof des Landes das Urteil im Rechtsmittelverfahren bestätigen, würde Kiryl Kazachok ein Gnadengesuch beim Präsidenten einlegen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass sein Urteil bestätigt und sein Gnadengesuch abgelehnt werden. In der Folge würde ihm unmittelbar die Hinrichtung drohen.

Zum Tode verurteilte Personen in Belarus werden nicht über den Hinrichtungstermin informiert und erhalten keine Möglichkeit, ihre Angehörigen ein letztes Mal zu treffen. Todesurteile werden in Form von Schüssen in den Hinterkopf vollstreckt. Das belarussische Recht sieht vor, dass die Leiche der Hingerichteten nicht an die Familien ausgehändigt werden und man den Bestattungsort nicht bekanntgibt.
Belarus ist das einzige Land in Europa und Zentralasien, das nach wie vor die Todesstrafe anwendet.

Amnesty International lehnt die Todesstrafe in allen Fällen ohne Ausnahme ab, weil sie eine Verletzung des Rechts auf Leben, wie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegt, darstellt. Amnesty International betrachtet die Todesstrafe als die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen.

[SCHREIBEN SIE BITTE ]

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte wandeln Sie das gegen Kiryl Kazachok verhängte Urteil sowie alle weiteren Todesurteile unverzüglich um.

  • Ich möchte Sie nachdrücklich bitten, ein sofortiges Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe zu verhängen, als ersten Schritt hin zur Abschaffung der Todesstrafe in Belarus.

  • Ich möchte in keiner Weise die Schwere der Tat oder das verursachte Leid verharmlosen. Recherchen zeigen jedoch, dass die Todesstrafe keine abschreckendere Wirkung im Hinblick auf die Verübung einer Straftat hat, als Haftstrafen. Zudem stellt sie die schwerste aller Menschenrechtsverletzungen dar.

[APPELLE AN]

STAATSPRÄSIDENT
Alyaksandr Lukashenka
Vul. Karla Marksa 38
220016 Minsk
BELARUS
(Anrede: Dear President Lukashenka / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 375) 17 226 06 10 oder
(00 375) 17 222 38 72
E-Mail: contact@president.gov.by

GENERALSTAATSANWALT
Alyaksandr Kaniuk
Vul. Internatsianalnaya 22
220050 Minsk, BELARUS
Fax: (00 375) 17 226 42 52 (Sagen Sie bitte "Fax")
E-Mail: info@prokuratura.gov.by

KOPIEN AN
MENSCHENRECHTSORGANISATION
Human Rights Centre Vyasna
Vul. Merzhinkovo, 8-26
220012, Minsk
BELARUS
E-Mail: viasna@spring96.org

BOTSCHAFT DER REPUBLIK BELARUS
S.E. Herrn Denis Sidorenko
Am Treptower Park 32
12435 Berlin
Fax: 030-5363 5923
E-Mail: germany@mfa.gov.by

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Belarussisch, Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 24. Februar 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Kiryl Kazachok lebte getrennt von seiner Frau, als er am 31. Januar 2016 seine neunjährige Tochter und seinen 17-jährigen Sohn bei sich zu Hause erwürgt haben soll. Anschließend begab er sich zur Wohnung seiner Frau, die mit ihrem ältesten Sohn zusammenlebte, und gestand ihr die Tat, bevor er sich vom Balkon der im vierten Stock gelegenen Wohnung stürzte. Er überlebte den Sturz und wurde ins Krankenhaus eingeliefert, wo man einen hohen Blutalkoholspiegel feststellte. Nachdem seine Verletzungen behandelt worden waren, wurde er im März 2016 in eine Hafteinrichtung gebracht.

Nachdem 2015 in Belarus zwar Todesurteile ergangen, jedoch keine Hinrichtungen vollstreckt worden waren, wurden 2016 insgesamt vier Todesurteile verhängt und mindestens vier Männer hingerichtet. Das gegen Kiryl Kazachok ergangene Todesurteil, war das letzte, das 2016 verhängt wurde. Dass 2015 keine Hinrichtungen durchgeführt wurden, hatte sowohl national als auch international Hoffnungen geweckt, dass Belarus ein Hinrichtungsmoratorium erlassen haben könnte.

Trotz zweier Konferenzen zum Thema Todesstrafe, die im März und Dezember 2016 in Minsk stattfanden, legt Belarus weiterhin eine offenkundige Missachtung des globalen Trends hin zu einer Abschaffung der Todesstrafe an den Tag. Siarhei Ivanou, der im März 2015 zum Tode verurteilt worden war, war die erste Person, die 2016 hingerichtet wurde. Sein Todesurteil wurde im Mai 2016 vollstreckt. Ende November 2016 sorgte die Nachricht über die Hinrichtung von drei weiteren Männern für Entsetzen. Siarhei Khmialeusk, Ivan Kulesh und Hyanadz Yakavitski sollen am 5. November durch Schüsse hingerichtet worden sein. Ihre Angehörigen erfuhren erst einige Wochen später von den Hinrichtungen. Amnesty International befürchtet, dass sich Siarhei Vostrykau, der im Mai 2016 zum Tode verurteilt wurde, weiterhin in unmittelbarer Gefahr befindet, hingerichtet zu werden. Vor dem Todesurteil gegen Kiryl Kazachok war Siarhei Vostrykau die letzte Person, von der bekannt war, dass sie sich in Belarus im Todestrakt befand.

In Belarus werden Todesurteile oft infolge von unfairen Gerichtsverfahren verhängt, die sich häufig auf erzwungene Geständnisse stützen. Die Todesurteile werden in strenger Geheimhaltung vollstreckt, ohne die zum Tode Verurteilten selbst, ihre Familien oder Rechtsbeistände angemessen darüber in Kenntnis zu setzen. Den Familien wird der Leichnam der Hingerichteten nicht ausgehändigt oder mitgeteilt, wo sie begraben wurde. Hinrichtungen werden zum Teil auch dann vollzogen, wenn der UN-Menschenrechtsausschuss die Regierung aufgefordert hat, diese für die Dauer der Überprüfung der Fälle auszusetzen. Im November 2012 befand der UN-Menschenrechtsausschuss, dass die Anwendung der Todesstrafe in Belarus eine Verletzung der Menschenrechte der zum Tode verurteilten Personen sowie ihrer Familien darstelle.

Da die Behörden keine vollständigen Informationen über die Anwendung der Todesstrafe oder umfassende Daten zur Anzahl verhängter Todesurteile und ausgeführter Hinrichtungen veröffentlichen, verhindern sie eine fundierte öffentliche Diskussion zu diesem Thema und folglich den Weg hin zur Abschaffung der Todesstrafe.

Bis heute haben 141 Länder die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft.