Weiter willkürlich in Haft

Milagro Sala, ehrenamtliche Sprecherin der Organisation Tupac Amaru, befindet sich seit dem 16. Januar 2016 willkürlich in Haft. Die argentinische Regierung muss sie umgehend freilassen, wie es die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen in einer Entscheidung vom 27. Oktober angeordnet hat.

Appell an

AUSSENMINISTERIN

Susana Malcorra
Esmeralda 1212
Buenos Aires
ARGENTINIEN
(Anrede: Dear Chancellor / Sra. Canciller /
Sehr geehrte Frau Ministerin)
Fax: (00 54) 11 4819 7000
E-Mail: cller@cancilleria.gob.ar

GOUVERNEUR DER PROVINZ JUJUY
Gerardo Morales
Gral. San Martín 450
4600 San
Salvador de Jujuy
Jujuy
ARGENTINIEN
(Anrede: Dear Governor / Sr. Gobernador /
Sehr geehrter Herr Gouverneur)
Fax: (00 54) 388 423 94 00
Twitter: @moralesgerardo1
E-Mail: privadadgobjujuy@gmail.com

STAATSSEKRETÄR FÜR MENSCHENRECHTE
Claudio Avruj

Av. del Libertador 8151
C1429BNC CABA
ARGENTINIEN
(Anrede: Dear Secretary / Sr. Secretario /
Sehr geehrter Herr Staatssekretär)
Fax: (00 54) 11 4702 9920
E-Mail: privadadh@derhuman.jus.gov.ar
Twitter: @clauavruj

Sende eine Kopie an

AMNESTY INTERNATIONAL ARGENTINIEN
E-Mail: activismo@amnistia.org.ar
BOTSCHAFT DER REPUBLIK ARGENTINIEN
S. E. Herrn Luis Maria Kreckler
Kleiststraße 23-26
10787 Berlin
Fax: 030-229 14 00
E-Mail: info_ealem@mrecic.gov.ar

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 29. Dezember 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

LUFTPOSTBRIEFE, E-MAILS, TWITTER-NACHRICHTEN ODER FAXE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Kommen Sie der Entscheidung der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen im Fall von Milagro Sala bitte umgehend nach und lassen Sie sie unter Gewährleistung ihrer körperlichen Unversehrtheit sofort frei.

  • Stellen Sie bitte die vom Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte geforderten Informationen zur Umsetzung der Anordnungen der UN-Arbeitsgruppe zur Verfügung.

  • Beenden Sie bitte die Schikane von Milagro Sala und sozialen Organisationen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the authorities to comply with the decision of the UN Working Group on Arbitrary Detention, and to order the immediate release of Milagro Sala, guaranteeing her physical integrity.

  • Calling on them to provide the information requested by the IACHR in order to comply with the Working Group’s decision to release Milagro Sala.

  • Urging them to end the persecution of Milagro Sala and other social organizations.

Sachlage

Am 14. Dezember 2015 erstattete der Gouverneur der Provinz Jujuy, Gerardo Morales, Anzeige gegen Milagro Sala und das Netzwerk Sozialer Organisationen (Red de Organizaciones Sociales) wegen Protestierens vor dem Regierungsgebäude der Provinz Jujuy. Milagro Sala wurde am 16. Januar 2016 in Gewahrsam genommen. Obwohl ihre Freilassung angeordnet wurde, leitete man weitere strafrechtliche Verfahren gegen sie ein und behielt sie in Untersuchungshaft.

Im Februar reichten Amnesty International und andere Organisationen eine Beschwerde bei der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen ein und beantragten darüber hinaus beim Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte Schutzmaßnahmen für Milagro Sala.

Die Arbeitsgruppe kam am 27. Oktober zu dem Schluss, dass die "Inhaftierung von Milagro Sala willkürlich ist" und forderte die argentinische Regierung deshalb auf, "sie unverzüglich freizulassen". Die Arbeitsgruppe stellte fest, dass zum Zeitpunkt ihrer Festnahme und Inhaftierung eine "Kette von Anschuldigungen" vorgebracht wurde, um eine Inhaftierung auf unbestimmte Zeit zu rechtfertigen. Zudem war Milagro Sala nach Ansicht der Arbeitsgruppe von der Regierung daran gehindert worden, ihr Recht auf Verteidigung wahrzunehmen, was eine Verletzung der Unabhängigkeit der Justiz darstellte. Darüber hinaus kam die Arbeitsgruppe nach Analyse der Rechtsgründe für die Inhaftierung von Milagro Sala zu dem Schluss, dass es keine Grundlage für ihre Inhaftierung gebe.

Am 3. November forderte der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte von der argentinischen Regierung Informationen darüber, welche Maßnahmen sie ergriffen hat, um die Entscheidung der UN-Arbeitsgruppe umzusetzen. Daraufhin erklärte der Staatssekretär für Menschenrechte öffentlich, dass "der Bericht dieser Arbeitsgruppe als Meinungsäußerung zu betrachten und in keiner Weise bindend ist". Der Gouverneur der Provinz Jujuy soll gesagt haben: "Ich werde diese Frau nicht freilassen." Milagro Sala ist nach wie vor willkürlich inhaftiert.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Im Januar 2016 startete Amnesty International eine Urgent Action für Milagro Sala, in der die Gewährleistung ihrer körperlichen Unversehrtheit sowie ihre sofortige Freilassung gefordert wurden. Zudem wurde die argentinische Regierung aufgefordert, die Schikane von Milagro Sala und sozialen Organisationen zu unterlassen und nicht das Strafrecht einzusetzen, um soziale Organisationen einzuschüchtern oder zu bedrohen. Die Provinzbehörden wurden aufgefordert, sich zu einem Gespräch mit Milagro Sala und den sozialen Organisationen bereitzuerklären (Siehe UA-013/2016, http://www.amnesty.de/urgent-action/ua-013-2016/im-hungerstreik).

Die Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen ist ein Gremium der Vereinten Nationen, dessen Entscheidungen in Übereinstimmung mit dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gefällt werden. Beide Instrumente haben in Argentinien Verfassungsstatus und somit ist ihre Anwendung keineswegs optional. Die Regierung ist gegenüber der internationalen Gemeinschaft und dem argentinischen Rechtssystem zu ihrer Einhaltung verpflichtet.

Im Fall von Milagro Sala untersuchte die Arbeitsgruppe die eingeleiteten rechtlichen Schritte eingehend, und zwar sowohl auf der Grundlage von Informationen, die von den beschwerdeführenden Organisationen bereitgestellt wurden, als auch auf der Grundlage von Regierungsangaben. Die Arbeitsgruppe kam zu dem Schluss, dass "die Inhaftierung von Milagro Sala willkürlich ist" und sie umgehend freigelassen werden muss. Die Arbeitsgruppe forderte die argentinische Regierung außerdem auf, Informationen zu den daraufhin ergriffenen Maßnahmen bereitzustellen, wie zum Beispiel: a) das Datum der Entlassung von Milagro Sala; b) ob eine Form von Entschädigung geleistet wird; c) ob "eine Untersuchung der Menschenrechtsverstöße gegen Milagro Sala vorgenommen wurde", samt etwaiger Ergebnisse; und d) welche Maßnahmen ergriffen wurden, um eine Wiederholung solcher oder ähnlicher Ereignisse zu verhindern.

Die argentinische Regierung ist verpflichtet, die Einhaltung der von der Arbeitsgruppe angeordneten Maßnahmen zu gewährleisten.