Pressemitteilung Afghanistan 14. April 2011

Afghanistan: NATO-Außenminister müssen sich für den Schutz der Menschenrechte einsetzen

BERLIN, 14.04.2011 - Die NATO darf den Schutz der Menschenrechte und insbesondere der Frauenrechte in Afghanistan nicht ausblenden. Das forderten die Organisationen Amnesty International und medica mondiale anlässlich des NATO-Außenministertreffens am 14. und 15. April in Berlin.

Die NATO-Staaten müssten sicherstellen, dass bei der Rückgabe der sicherheitspolitischen Verantwortung an die afghanische Regierung sowie bei einer Reintegration der Taliban menschenrechtliche und rechtsstaatliche Standards gewahrt werden. Die Verhandlungen mit den Taliban und anderen bewaffneten Oppositionsgruppen müssten transparent geführt werden, Akteure der afghanischen Zivilgesellschaft, vor allem auch deren weibliche Vertreterinnen, müssten in die Verhandlungen eingebunden werden.

"Die Menschenrechte – vor allem auch Frauenrechte – dürfen bei Verhandlungen mit den Taliban nicht preisgegeben werden. Die Taliban müssen zusichern, dass sie die Rechte des afghanischen Volkes respektieren und schützen werden", forderte Maja Liebing, Afghanistan-Expertin von Amnesty International in Deutschland. Jede Gruppierung, die sich so genannten Versöhnungsgesprächen mit der Regierung anschließe, müsse sich zu Afghanistans Verpflichtungen aus menschenrechtlichen Verträgen bekennen.

"Unter der Herrschaft der Taliban litt in erster Linie der weibliche Teil der Bevölkerung, und auch heute noch ist der starke Einfluss extrem konservativer Kräfte – nicht nur der Taliban – dafür verantwortlich, dass die Rechte von Frauen und Mädchen außerordentlich eingeschränkt werden. Die afghanische Regierung und ihre Partner müssen daher sicherstellen, dass afghanische Frauen, entsprechend der Resolution 1325 der Vereinten Nationen, die auf die Beteiligung von Frauen in Friedensprozessen zielt, umfassend an der Vorbereitung und Durchführung der Verhandlungen teilnehmen", ergänzte Monika Hauser, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied von medica mondiale.

Grundsätzlich müssen alle Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan – egal, ob sie durch Aufständische, Truppen der afghanischen Regierung oder NATO-Truppen begangen wurden – strafrechtlich verfolgt werden, so Amnesty International und medica mondiale. Die im Januar 2010 verkündete Amnestieresolution, die Tätern schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen Immunität vor strafrechtlicher Verfolgung zusichert, müsse rückgängig gemacht werden. Wenn Afghanistan keine strafrechtliche Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen leisten könne oder wolle, müsse sich der Internationale Strafgerichtshof einschalten. Darüber hinaus sei es wichtig, dass die Internationale Gemeinschaft darauf dränge, dass die afghanische Zivilbevölkerung in die Aufarbeitung von Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen eingebunden werde.

Pressekontakte:

Amnesty International: Anabel Bermejo, 0151 52702172, anabel.bermejo@amnesty.de

medica mondiale: Britta Amorin, 0221-931898-25, bamorin@medicamondiale.org

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