Vier Journalisten zum Tode verurteilt

Diese Urgent Action ist beendet.

Am 16. April ließen die De-facto-Behörden der Huthi vier zum Tode verurteilte jemenitische Journalisten frei. Die Freilassung erfolgte im Rahmen eines Gefangenenaustauschs zwischen den De-facto-Behörden der Huthi und der international anerkannten Regierung des Jemen. Akram al-Walidi, Abdelkhaleq Amran, Hareth Hamid und Tawfiq al-Mansouri waren im Juni 2015 in der jemenitischen Hauptstadt Sanaa festgenommen und im April 2020 von einem Sonderstrafgericht in einem grob unfairen Verfahren zum Tode verurteilt worden. Darüber hinaus waren sie einer Fülle von Menschenrechtsverletzungen wie dem Verschwindenlassen, zeitweiser Einzelhaft ohne Kontakt zur Außenwelt, willkürlicher Inhaftierung, der Verweigerung medizinischer Versorgung, Isolationshaft sowie Folter und anderen Misshandlungen ausgesetzt.

Strick auf schwarzem Hintergrund mit gelber Schrift: Todesstrafe abschaffen!

Ein Gericht der Huthi in Sana’a hat vier Journalisten in einem grob unfairen Verfahren zum Tode verurteilt. Die Vier sind seit 2015 mit sechs weiteren Journalisten inhaftiert. In dieser Zeit fielen die Journalisten dem Verschwindenlassen zum Opfer, waren zeitweilig in Einzelhaft und ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert und es wurde ihnen der Zugang zur medizinischen Versorgung verweigert. Mindestens drei von ihnen wurden gefoltert und auf andere Weise misshandelt.

Appell an

SPRECHER DER HUTHI,

ANSARULLAH-VERTRETER BEI DEN FRIEDENSGESPRÄCHEN


Mohamed Abdelsalam

E-Mail: mdabdalsalam@gmail.com


Twitter: @abdusalamsalah

Sende eine Kopie an

Botschaft der Republik Jemen

S. E. Herrn

Yahia Mohammed Abdullah Al-Shaibi

Schmidt-Ott-Str 7, 12165 Berlin

Fax: 030 – 89 73 05 62

E-Mail: info@botschaft-jemen.de

 

Amnesty fordert:

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass die vier Todesurteile umgehend aufgehoben, alle Anklagen fallengelassen und alle zehn Journalisten freigelassen werden.
  • Bis zu ihrer Freilassung müssen die zehn inhaftierten Journalisten umgehend regelmäßigen Zugang zu ihren Familien, Rechtsbeiständen und jeder nötigen medizinischen Versorgung erhalten.
  • Leiten Sie bitte unverzüglich eine wirksame, unabhängige und unparteiische Untersuchung der Folter- und Misshandlungsvorwürfe ein und stellen Sie alle dafür verantwortlichen Personen in fairen Verfahren und ohne Rückgriff auf die Todesstrafe vor Gericht.

Sachlage

Am 11. April verurteilte das in Sana’a ansässige Sonderstrafgericht (Specialized Criminal Court – SCC) vier aus der Gruppe der zehn Journalisten zum Tode. Die Zehn hatten seit ihrer Inhaftierung 2015 auf ein Gerichtsverfahren gewartet. Akram al-Walidi, Abdelkhaleq Amran, Hareth Hamid und Tawfiq al-Mansouri wurden auf der Grundlage von konstruierten Vorwürfen zum Tode verurteilt. Ihre Rechtsbeistände werden das Urteil anfechten. Doch ein Datum für ein mögliches Rechtsmittelverfahren steht noch nicht fest.

Im Dezember 2018 wurden die zehn Journalisten im Beisein ihrer Rechtsbeistände einer Reihe von Straftaten angeklagt, darunter auch wegen Spionage – darauf steht die Todesstrafe. Die Anklagen umfassen: "Spionage für Saudi-Arabien", "Erstellung von mehreren Websites für das Internet und die Sozialen Medien" und "Verbreiten von Gerüchten, Fake News und Erklärungen über Sender, die den Feind Saudi-Arabien und seine Verbündeten gegen die Republik Jemen unterstützen". Die erste Anhörung fand erst am 9. Dezember 2019 statt. An dieser Gerichtsverhandlung konnten die Rechtsbeistände der Journalisten noch teilnehmen. Bei allen weiteren Gerichtsterminen waren sie nicht mehr zugelassen. Sie durften auch nicht der Anhörung beiwohnen, in der die vier Journalisten zum Tode verurteilt wurden.

Alle zehn Journalisten leiden unter einer Reihe gesundheitlicher Probleme, darunter Magen-, Darm- und Hörbeschwerden sowie Hämorrhoiden. Einige von ihnen leiden zudem aufgrund von Sehstörungen unter Kopfschmerzen. Den Männern wurde bisher keine angemessene medizinische Versorgung gewährt.

In den Nachbarzellen Inhaftierte hatten der Familie von Abdelkhaleq Amran erzählt, im November 2016 Schreie aus seiner Zelle gehört zu haben, als er gefoltert wurde. Auch weitere Männer aus der Gruppe der zehn Journalisten wurden gefoltert und in anderer Weise misshandelt und ihnen wurden durchgängig sowohl die dringend erforderliche medizinische Betreuung als auch Besuche der Familie verweigert.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die inhaftierten Journalisten arbeiten jeweils für verschiedene Medien; einige dieser Medien wenden sich offen gegen die bewaffnete Gruppe der Huthi, während andere der sunnitisch-islamistischen Oppositionspartei al-Islah nahestehen.

Neun der Journalisten, Abdelkhaleq Amran, Hisham Tarmoom, Tawfiq al-Mansouri, Hareth Hamid, Hasan Annab, Akram al-Walidi, Haytham al-Shihab, Hisham al-Yousefi und Essam Balgheeth, hatten von einem Hotelzimmer des Qasr-al-Ahlam-Hotels in der al-Sitten-Straße in Sanaa aus gearbeitet, als am 9. Juni 2015 um 4 Uhr morgens mehrere bewaffnete Männer das Zimmer stürmten. Das Hotel war einer der wenigen Orte in der Stadt mit Strom und einer Internetverbindung.

Salah al-Qaedi wurde Augenzeugenberichten zufolge am 28. August 2015 bei sich zuhause in Sanaa von Angehörigen der Huthi-Truppen festgenommen. Fünf Minuten später kamen sie erneut ins Haus und verlangten unter Androhung der Festnahme der ganzen Familie die Aushändigung seines Laptops und anderer Geräte. Als die Familie sagte, dass sie die Geräte nicht hätten, nahmen die Huthi-Truppen alle sieben männlichen Familienmitglieder fest und hielten sie 48 Stunden lang in Haft.

Am 16. März 2016 wurden bis auf Salah al-Qaedi alle Männer aus der Untersuchungshaftanstalt al-Thawra, wo sie seit Mitte September 2015 festgehalten worden waren, in die Hafteinrichtung al-Habra verlegt. Salah al-Qaedi wird seit Mitte Oktober 2015 in der Hafteinrichtung al-Habra festgehalten. Am 23. Mai 2016 wollten die Familienangehörigen der zehn Journalisten sie in der Haftanstalt al-Habra besuchen. Dort angekommen, teilten Gefängnisbeschäftigte ihnen mit, dass die Männer sich nicht mehr in der Haftanstalt befänden, weigerten sich jedoch, über deren Verbleib Auskunft zu geben.

Die zehn Journalisten befanden sich bis Dezember 2018 ohne Anklage und Gerichtsverfahren in Haft. Dann wurden sie nach Verhören im Beisein ihrer Rechtsbeistände angeklagt. Die erste Anhörung fand erst am 9. Dezember 2019 statt. Ohne die Rechtsbeistände und die Familien zu informieren, verurteilte das Gericht bei der Anhörung am 11. April 2020 Akram al-Walidi, Abdelkhaleq Amran, Hareth Hamid und Tawfiq al-Mansouri zum Tode. Die Rechtsbeistände durften ihre Mandanten weder vertreten noch der Anhörung beiwohnen.

Alle Konfliktparteien, die Huthi-Truppen, die jemenitische Regierung, die von Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) geführte Koalition und die von den VAE unterstützten jemenitischen Streitkräfte nehmen willkürliche Inhaftierungen vor.

In den von ihnen kontrollierten Gebieten nehmen die Huthi-Truppen ihre Kritiker_innen, politischen Widersacher_innen ebenso wie Journalist_innen, Menschenrechtsverteidiger_innen und Angehörige der Baha’i willkürlich fest und inhaftieren sie und setzen zahlreiche von ihnen unfairen Verfahren, Haft ohne Kontakt zur Außenwelt und dem Verschwindenlassen aus. In der Mehrheit sind die Betroffenen Mitglieder oder Unterstützer_innen der sunnitisch-islamistischen Partei Al-Islah.

Auch die international anerkannte Regierung des Jemen schikaniert, bedroht und nimmt Menschenrechtsverteidiger_innen und andere Aktivist_innen willkürlich in Haft. In der Zwischenzeit haben die von den VAE unterstützten jemenitischen Streitkräfte im Südjemen eine Art Säuberungsaktion mit willkürlichen Inhaftierungen und dem Verschwindenlassen von Menschen durchgeführt. Im Mai 2018 veröffentlichte Amnesty International die Fälle von 51 Männern, die in einem ganzen Netz von Geheimgefängnissen der VAE und jemenitischen Streitkräfte außerhalb der Befehlsmacht der jemenitischen Regierung festgehalten wurden und dort zum Teil von März 2016 bis Mai 2018 inhaftiert waren.