Jemen: Journalisten zum Tode verurteilt

Diese Urgent Action ist beendet.

Am 16. April ließen die De-facto-Behörden der Huthi vier zum Tode verurteilte jemenitische Journalisten frei. Die Freilassung erfolgte im Rahmen eines Gefangenenaustauschs zwischen den De-facto-Behörden der Huthi und der international anerkannten Regierung des Jemen. Akram al-Walidi, Abdelkhaleq Amran, Hareth Hamid und Tawfiq al-Mansouri waren im Juni 2015 in der jemenitischen Hauptstadt Sanaa festgenommen und im April 2020 von einem Sonderstrafgericht in einem grob unfairen Verfahren zum Tode verurteilt worden. Darüber hinaus waren sie einer Fülle von Menschenrechtsverletzungen wie dem Verschwindenlassen, zeitweiser Einzelhaft ohne Kontakt zur Außenwelt, willkürlicher Inhaftierung, der Verweigerung medizinischer Versorgung, Isolationshaft sowie Folter und anderen Misshandlungen ausgesetzt.

Das Bild zeigt eine Collage mit mehreren Fotos von Männern

Wieder in Freiheit: Die Journalisten Hareth Hamid (links), Abdelkhaleq Amran (Mitte oben), Akram al-Walidi (Mitte unten) und Tawfiq al-Mansouri (rechts) wurden im Jemen am 16. April 2023 aus der Haft entlassen.

Hinweis: Die endgültige Entscheidung zu den Todesurteilen wird am 31. Juli erwartet. Bitte setzt euch weiter ein! Am 29. Mai fand vor einem Berufungsgericht in Sanaa das Rechtsmittelverfahren der vier zum Tode verurteilten Journalisten Akram al-Walidi, Abdelkhaleq Amran, Hareth Hamid und Tawfiq al-Mansouri statt. Die Journalisten werden seit 2015 von den De-facto-Behörden der bewaffneten Gruppe der Huthi festgehalten. Drei Jahre lang waren sie weder angeklagt noch vor Gericht gestellt worden, und in dieser Zeit fielen sie dem Verschwindenlassen zum Opfer, waren zeitweilig in Einzelhaft und ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert, wurden geschlagen und hatten keinen Zugang zu medizinischer Versorgung. Die Todesurteile, die nach unfairen Verfahren verhängt wurden, müssen aufgehoben und die vier Journalisten umgehend freigelassen werden.

Appell an

Sprecher der Huthi,

Ansarullah-Vertreter bei den Friedensgesprächen

Mohamed Abdelsalam


E-Mail: mdabdalsalam@gmail.com


Twitter: @abdusalamsalah

Sende eine Kopie an

Botschaft der Republik Jemen

S. E. Herrn

Yahia Mohammed Abdullah Al-Shaibi

Schmidt-Ott-Str 7

12165 Berlin


Fax: 030 – 89 73 05 62

E-Mail: info@botschaft-jemen.de

Amnesty fordert:

  • Bitte heben Sie Todesurteile gegen Akram al-Walidi, Abdelkhaleq Amran, Hareth Hamid und Tawfiq al-Mansouri auf und lassen Sie die Journalisten umgehend und bedingungslos frei.
  • Bis zu ihrer Freilassung müssen die Journalisten unverzüglich regelmäßigen Zugang zu ihren Familien, Rechtsbeiständen und jeder nötigen medizinischen Versorgung erhalten.

Sachlage

Am 29. Mai findet vor der Berufungsabteilung des Sonderstrafgerichts in Sanaa das Rechtsmittelverfahren der zum Tode verurteilten Journalisten Akram al-Walidi, Abdelkhaleq Amran, Hareth Hamid und Tawfiq al-Mansouri statt. Im April 2020 hatte das Sonderstrafgericht die vier Männer in einem Gerichtsverfahren, das bei Weitem nicht den internationalen Standards für faire Verfahren entsprach, zum Tode verurteilt. Die Journalisten legten Rechtsmittel gegen das Urteil ein.

Die De-facto-Behörden der Huthi nahmen die vier Journalisten am 9. Juni 2015 bei einer Razzia im Qasr-al-Ahlam-Hotel in Sanaa fest. Sie befanden sich bis Dezember 2018 ohne Anklage in Haft. Dann wurden sie einer Reihe von Straftaten angeklagt, darunter auch wegen Spionage – darauf steht die Todesstrafe. Die Anklagen umfassen: "Spionage für Saudi-Arabien", "Erstellung von mehreren Websites für das Internet und die Sozialen Medien" und "Ausstrahlung von Gerüchten, Fake News und Stellungnahmen, die den Feind Saudi-Arabien und seine Verbündeten gegen die Republik Jemen unterstützen". Am 11. April 2020 verurteilte das Sonderstrafgericht in Sanaa Akram al-Walidi, Abdelkhaleq Amran, Hareth Hamid und Tawfiq al-Mansouri in einem unfairen Verfahren zum Tode. Die Rechtsbeistände der Männer durften den meisten Anhörungen nicht beiwohnen und wurden – ebenso wie die Familien der Betroffenen – nicht über das Todesurteil informiert.

Im Oktober 2020 wurden die vier Journalisten in das Gefängnis Exchange House in Sanaa verlegt, wo sie erwarteten, als Teil eines Gefangenenaustauschs freigelassen zu werden. Obwohl die Generalstaatsanwaltschaft am 30. Oktober 2020 die Freilassung der Männer anordnete, blieben sie weiter in Haft und durften keinen Besuch von ihren Familienangehörigen oder Rechtsbeiständen erhalten. Die Familie von Tawfiq Al-Mansouri darf ihm laut eigenen Angaben keine Medikamente bringen, obwohl er schwer krank ist. Er benötigt seit 2020 eine Krankenhausbehandlung, die ihm jedoch verweigert wird. Das Verweigern von medizinischer Behandlung für schwer kranke Personen ist völkerrechtlich als Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe einzustufen.

Amnesty International lehnt die Todesstrafe grundsätzlich und ohne Ausnahme ab, ungeachtet der Art und Umstände des Verbrechens, der Schuld oder Unschuld oder anderer Eigenschaften der Person oder der Hinrichtungsmethode. Sie verletzt das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebene Recht auf Leben und ist die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Akram al-Walidi, Abdelkhaleq Amran, Hareth Hamid und Tawfiq al-Mansouri waren 2015 gemeinsam mit sechs weiteren Journalisten festgenommen worden. Die De-facto-Behörden der Huthi nahmen die vier Männer am 9. Juni 2015 bei einer Razzia im Qasr-al-Ahlam-Hotel in Sanaa fest, gemeinsam mit Hasan Anab, Haytham al-Shihab, Hisham al-Yousefi, Essam Balgheeth und Hisham Tarmoom. Augenzeugenberichten zufolge wurde der zehnte Journalist, Salah al-Qaedi, am 28. August 2015 bei sich zuhause festgenommen. Die sechs anderen Journalisten sind seither wieder auf freien Fuß gesetzt worden.

Während ihrer Inhaftierung erfuhren die vier Journalisten eine Reihe schwerer Menschenrechtsverstöße, und ihr Recht auf ein faires Gerichtsverfahren wurde nicht gewährleistet. Vier Jahre lang wurden sie weder angeklagt noch vor Gericht gestellt, und in dieser Zeit fielen sie dem Verschwindenlassen zum Opfer, waren zeitweilig in Einzelhaft und ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert, wurden geschlagen und hatten keinen Zugang zu ihren Rechtsbeiständen oder Familien. Trotz schwerer Erkrankungen erhalten die Journalisten nach wie vor keinerlei medizinische Behandlung. Amnesty International wurde zudem darüber informiert, dass die Männer brutal geschlagen und auch anderweitig misshandelt werden.

Alle Konfliktparteien, darunter die Huthi-Truppen, die jemenitische Regierung, die von Saudi-Arabien geführte Koalition und von den VAE unterstützte jemenitische Kräfte begehen im Jemen schwere Menschenrechtsverstöße wie z. B. willkürliche Inhaftierung, Verschwindenlassen, Schikane, Folter und andere Misshandlungen sowie unfaire Gerichtsverfahren.

Laut der NGO Reporter ohne Grenzen befinden sich derzeit 14 Journalist_innen im Jemen allein aufgrund ihrer Arbeit in Haft. Im Jahr 2022 sind bisher zwei Journalist_innen getötet worden.

In den von den Huthi kontrollierten Gebieten werden Journalist_innen, Menschenrechtsverteidiger_innen und Angehörige der Gemeinschaft der Baha’i häufig willkürlich festgenommen und inhaftiert. Zahlreiche Personen wurden so bereits Opfer des Verschwindenlassens und waren ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert. Amnesty International veröffentlichte im Mai 2021 einen Bericht mit dem Titel: Yemen: Released and exiled: Torture, unfair trials and forcible exiles of Yemenis under Huthi rule. Darin werden Menschenrechtsverstöße durch Huthi-Truppen aufgedeckt und die Erfahrungen von Zivilpersonen dokumentiert, die 2020 im Rahmen politischer Einigungen aus der Haft entlassen wurden. Personen, die in Huthi-Gefängnissen inhaftiert sind, sind grausamen und unmenschlichen Haftbedingungen ausgesetzt. Die Zellen sind überbelegt, es gibt nicht genügend Nahrungsmittel und Trinkwasser, und die Sanitäreinrichtungen sind unzureichend.