Iran: Jamshid Sharmahd zum Tode verurteilt

Ein Mann in einem kariertem Hemd

Der deutsch-iranische Dissident Jamshid Sharmahd (Archivaufnahme)

+++ Update vom 17. Juli 2023 um 10:35 Uhr: Gazelle Sharmahd, die Tochter von Jamshid Sharmad, durfte am 16. Juli 2023 zum ersten Mal seit mehr als zwei Jahren mit ihrem Vater telefonieren. Der Anruf ist das erste Lebenszeichen von Jamshid Sharmad seit über fünf Monaten. Die Familie ist in großer Sorge, dass es das letzte Telefonat gewesen sein könnte. Denn das iranische Gesetz schreibt vor, dass zum Tode Verurteillte kurz vor ihrer Hinrichtung sich von ihren Familienangehörigen verabschieden dürfen. +++

+++ Update 26. April 2023: Der Oberste Gerichtshof des Iran hat das Todesurteil gegen Jamshid Sharmahd bestätigt. +++

Dem Deutsch-Iraner Jamshid Sharmahd droht unmittelbar die Hinrichtung. Nach Beendigung seines unfairen Schauprozesses am 10. Januar 2023 ist der Dissident wegen "Verdorbenheit auf Erden" (efsad-e fel-arz) zum Tode verurteilt worden. Jamshid Sharmahd war im Juli 2020 von Angehörigen des iranischen Geheimdienstes aus dem Ausland entführt und gegen seinen Willen in den Iran gebracht und inhaftiert worden. Seitdem wird er gefoltert und anderweitig misshandelt, unter anderem durch lange Einzelhaft und Verweigerung einer angemessenen medizinischen Versorgung.

Bitte beachten: Allen Personen mit persönlichen Beziehungen in den Iran raten wir, eine Teilnahme zu prüfen. Dieses Schreiben wird mit deinem Vor- und Nachnamen und Mail-Adresse an den Adressaten im Land gesandt.

Appell an

Head of Judiciary
Gholamhossein Mohseni Ejei
c/o Embassy of Iran to the European Union
Avenue Franklin Roosevelt No. 15
1050 Brüssel
BELGIEN

Sende eine Kopie an

Botschaft der Islamischen Republik Iran
S. E. Herr Mahmoud Farazandeh
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-83 222 91 33
E-Mail: info@iranbotschaft.de

Amnesty fordert:

  • Hiermit fordere ich Sie auf, die ungerechte Verurteilung und das Todesurteil gegen Jamshid Sharmahd sofort aufzuheben, seinen Aufenthaltsort bekannt zu geben und ihn unverzüglich freizulassen, da er willkürlich inhaftiert wurde.
  • Bitte stellen Sie bis zu seiner Freilassung sicher, dass er eine angemessene medizinische Versorgung (einschließlich einer zahnärztlichen Behandlung), einen Rechtsbeistand seiner Wahl und konsularische Unterstützung durch die deutschen Behörden erhält und regelmäßig mit seiner Familie sprechen kann.
  • Bitte gewährleisten Sie außerdem, dass Jamshid Sharmahd bis zu seiner Freilassung vor Folter und anderer Misshandlung geschützt ist. Die Vorwürfe der Folter und Misshandlung müssen in einem unabhängigen und transparenten Prozess untersucht werden. Ziel muss dabei sein, die Verantwortlichen in einem fairen Prozess zur Rechenschaft zu ziehen.

Sachlage

Am 21. Februar 2023 gaben die Justizbehörden die Verurteilung von Jamshid Sharmahd bekannt. Das "Urteil" "Verdorbenheit auf Erden" ist rechtlich nicht definiert und verstößt somit gegen das Legalitätsprinzip. Das Berufungsverfahren vor dem Obersten Gerichtshof ist noch anhängig.

Seit seiner Festnahme verweigern ihm die iranischen Behörden seine Rechte auf Zugang zu einem Rechtsbeistand seiner Wahl, auf eine angemessene Verteidigung, auf Schutz vor Folter und anderen Misshandlungen, auf die Unschuldsvermutung sowie auf ein Verfahren vor einem zuständigen und unparteiischen Gericht. Bereits vor Prozessbeginn strahlten die Behörden seine erzwungenen "Geständnisse" in einem Propagandavideo aus, in dem er des "Terrorismus" beschuldigt wird. Das Video wurde von den staatlichen Medien aufgegriffen und sowohl während des Prozesses als auch nach dem Urteilsspruch weiterverbreitet.

Die Behörden der Islamischen Republik Iran werfen Jamshid Sharmahd vor, an einem Bombenanschlag im Jahr 2008 in Shiraz in der Provinz Fars beteiligt gewesen zu sein. Jamshid Sharmahd hat seine Beteiligung an dem Anschlag wiederholt bestritten, auch während seines äußerst unfairen Prozesses vor der Abteilung 15 des Teheraner Revolutionsgerichts.

Angehörige von Jamshid Sharmahd berichteten, dass ihnen der von der Regierung beauftragte Rechtsbeistand einige Tage vor der Urteilsverkündung mitgeteilt habe, dass er von einem Todesurteil und dessen Vollstreckung ausgehe – sofern sie sich nicht auf "diplomatische Aktivitäten" mit Ziel eines Gefangenenaustauschs einließen. Auch iranische Sicherheitsbeamte, die die Telefonate von Jamshid Sharmahd mit seiner Familie überwachen, hätten den Wunsch eines Gefangenenaustauschs geäußert, und zwar gegen den ehemaligen iranischen Diplomaten Asadollah Asadi, der in Belgien eine 20-jährige Haftstrafe verbüßt.

Jamshid Sharmahd ist seit etwa 32 Monaten "verschwunden". Die Behörden weigern sich weiterhin, seiner Familie und dem Rechtsbeistand seiner Wahl seinen Haftort mitzuteilen. Seit Ende September 2021 wurden ihm nur drei kurze Telefonate mit seiner Familie gestattet, bei denen Angehörige der Sicherheitskräfte anwesend waren. In diesen Gesprächen gab Jamshid Sharmahd zu erkennen, dass er gefoltert und anderweitig misshandelt wurde, u. a. indem er über längere Zeit ohne jeglichen Kontakt zu anderen Gefangenen in Einzelhaft gehalten wurde. Er war gezwungen, in einer kleinen Zelle auf dem Boden zu schlafen. Dort konnte er nicht einmal ein paar Schritte gehen oder zwischen Tag und Nacht unterscheiden. Außerdem verweigern ihm die Behörden eine angemessene medizinische Versorgung, einschließlich einer zahnärztlichen Behandlung. Seine Medikamente – u. a. zur Behandlung einer Parkinson-Erkrankung – werden ihm verzögert ausgehändigt, was zu starken Schmerzen und Atembeschwerden führt. In seinem letzten Telefongespräch mit seiner Familie am 14. Februar 2023 sagte er, dass sich sein Gesundheitszustand stark verschlechtert habe und es ihm schwerfalle, beim Aufstehen das Gleichgewicht zu halten.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Der in den USA lebende Jamshid Sharmahd ist Journalist. Er hat die Webseite "Tondar.org" der Gruppe Kingdom Assembly of Iran erstellt, auf der Nutzer*innen anonym Inhalte einstellen konnten, die er bei Radio- und Videosendungen verlesen hat.  Auf der Webseite finden sich auch Erklärungen der Kingdom Assembly of Iran, in denen sie die Verantwortung für Bombenanschläge im Iran übernimmt. Jamshid Sharmahd hat seine Beteiligung an den ihm von den Behörden zugeschriebenen Gewalttaten jedoch stets bestritten, auch während des gesamten Gerichtsverfahrens

Am 1. August 2020 gab das Geheimdienstministerium in einer Erklärung bekannt, dass seine als "unbekannte Soldaten von Imam Zaman" bezeichneten Geheimdienstagenten Jamshid Sharmahd nach einer "komplexen Operation" festgenommen hätten, ohne weitere Details zu nennen. Am selben Tag erklärte der damalige iranische Geheimdienstminister Mahmoud Alavi, dass Jamshid Sharmahd "starke Unterstützung von den Geheimdiensten der USA und Israels" erhalte und er im Rahmen "komplexer Operationen" in den Iran "geführt" worden und in den Gewahrsam des Geheimdienstministeriums genommen worden sei. Dies wurde weithin so verstanden, dass er von Angehörigen des iranischen Geheimdienstes aus dem Ausland entführt – Jamshid Sharmahd hatte sich in den Vereinigten Arabischen Emiraten aufgehalten – und gegen seinen Willen in den Iran gebracht wurde. Nach seiner Entführung teilten Angehörige des Geheimdienstministeriums Jamshid Sharmahd mit, dass er im Evin-Gefängnis in Teheran inhaftiert sei, doch Ende 2020 teilte er seiner Familie mit, dass er sich nicht mehr dort befinde, ohne mehr über seinen Aufenthaltsort sagen zu dürfen. Am 23. März 2021 sagte Jamshid Sharmahd in einem Telefonat, dass er fast 20 kg abgenommen habe und nur noch zwei seiner Zähne intakt seien, ohne dies weiter ausführen zu können. Er fügte hinzu, dass er nur noch mit dem Zahnfleisch kauen könne.

Nach der Entführung von Jamshid Sharmahd Ende Juli 2020 und seiner willkürlichen Inhaftierung strahlte das iranische Staatsfernsehen Propagandavideos aus, die zeigen, wie er "gesteht", an einem Bombenanschlag im April 2008 in Shiraz in der Provinz Fars beteiligt gewesen zu sein, bei dem 14 Menschen getötet wurden. Solche erzwungenen "Geständnisse" wurden während seiner Untersuchungshaft mehrfach im iranischen Staatsfernsehen ausgestrahlt. In einem Propagandavideo, das im Januar 2021 veröffentlicht wurde, werden seine "Geständnisse" mit Ausschnitten aus seinen Sendungen für die Kingdom Assembly of Iran vermischt und er als Anführer der Gruppe und als "Terrorist" bezeichnet. Mit diesen Ausstrahlungen wurde gegen die Unschuldsvermutung verstoßen sowie gegen das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen.

Während des gesamten Verfahrens, das am 26. Juli 2022 abgeschlossen wurde, wurde ihm der Zugang zu einem unabhängigen Rechtsbeistand seiner Wahl und das Recht auf Verteidigung verweigert. Sein von der Regierung bestellter Anwalt teilte seiner Familie am 2. Juli 2022 mit, dass es für ihn "keinen Sinn" habe, Einspruch dagegen einzulegen, dass das Revolutionsgericht die erzwungenen "Geständnisse" von Jamshid Sharmahd als Beweismittel zugelassen hat. Zuvor, am 9. Mai 2021, hatte der von der Regierung beauftragte Anwalt erklärt, dass er Jamshid Sharmahd ohne die Zahlung von 250.000 US-Dollar durch die Familie nicht vor Gericht verteidigen und nur "dort [im Gericht] sitzen" würde.

Amnesty International hat seit 2019 weitere Fälle dokumentiert, in denen Dissidenten von iranischen Sicherheits- und Geheimdienstangehörigen im Ausland entführt und in den Iran zurückgebracht wurden. Der regierungskritische Journalist Rohoullah Zam, dem in Frankreich Asyl gewährt worden war, wurde während eines Besuchs im Irak im Oktober 2019 offenbar mit Unterstützung irakischer Geheimdienste von den Revolutionsgarden entführt und gegen seinen Willen in den Iran zurückgebracht. Er wurde nach einem grob unfairen Gerichtsverfahren im Dezember 2020 hingerichtet. Ein weiteres Beispiel ist der politische Dissident Habib Chaab. Er wurde im Oktober 2020 in der Türkei entführt und mittels "spezialisierten und kombinierten Aktionen", wie die iranischen Behörden es nannten, in den Iran gebracht. In einer Antwort der türkischen Behörden vom Januar 2021 auf eine Mitteilung mehrerer UN-Sonderberichterstatter*innen hieß es, er sei "am Tag nach seiner Ankunft in der Türkei illegal in den Iran geschmuggelt worden". Habib Chaab wurde am 6. Dezember 2022 zum Tode verurteilt. Sein Schuldspruch und sein Urteil wurden am 12. März 2023 vom Obersten Gerichtshof bestätigt, was Anlass zur Sorge gibt, dass seine Hinrichtung unmittelbar bevorsteht. +++ Update 8. Mai 2023: Der schwedisch-iranische Habib Chaab ist am 6.5.2023 im Iran hingerichtet worden. +++

Das Verschwindenlassen von Jamshid Sharmahd findet vor dem Hintergrund der ausführlich dokumentierten Praxis der iranischen Behörden statt, Doppelstaatsangehörige und/oder ausländische Staatsangehörige als Druckmittel willkürlich zu inhaftieren. Sowohl der UN-Sonderberichterstatter über die Menschenrechtssituation in der Islamischen Republik Iran als auch die UN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen kritisieren diese Praxis immer wieder, zuletzt in einem Bericht vom Juli 2022. Angesichts dieser Situation hat Amnesty International alle Staaten, deren Staatsangehörige im Iran inhaftiert sind oder waren, wiederholt aufgefordert, unverzüglich zu prüfen, ob der entsprechende Freiheitsentzug einer Geiselnahme gleichkommt. Falls dies der Fall ist, müssen alle geeigneten Maßnahmen ergriffen werden, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.