Belarus: Gefangene benötigt medizinische Versorgung

Eine lächelnde junge Frau mit kinnlangen brauen Haaren ist in einem Park.

Die belarussische Menschenrechtsverteidigerin Marfa Rabkova (Archivbild)

+++ Aktualisierung: Neue haltlose Anklagen. Jetzt drohen 20 Jahre Haft. Bitte schreibt weiter für Marfa Rabkova! +++ Die Menschenrechtsverteidigerin Marfa Rabkova befindet sich seit September 2020 in Untersuchungshaft. Der Koordinatorin des Freiwilligendienstes des Menschenrechtszentrums Viasna droht eine lange Haftstrafe – allein wegen ihrer legitimen Menschenrechtsarbeit. Trotz besorgniserregender Symptome und einer Verschlechterung ihres Gesundheitszustands lehnen die Gefängnisbehörden seit Monaten ihre Anträge auf medizinische Versorgung ab.

Appell an

Andrei Shved

Internatsiyanalnaya str. 22

220030 Minsk

BELARUS

Sende eine Kopie an

Botschaft der Republik Belarus

S. E. Herrn Denis Sidorenko

Am Treptower Park 32

12435 Berlin

Fax: 030-53 63 59 23

E-Mail:
germany@mfa.gov.by


 

 

Amnesty fordert:

  • Ich fordere Sie höflich auf, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass Marfa Rabkova sofort freigelassen wird und alle Anklagen gegen sie fallen gelassen werden.
  • Sorgen Sie bitte dafür, dass sie bis zu ihrer Freilassung umgehend eine angemessene medizinische Versorgung erhält und im Einklang mit internationalen Menschenrechtsstandards, insbesondere den UN-Mindestgrundsätzen für die Behandlung von Gefangenen (Nelson-Mandela-Regeln), behandelt wird.

Sachlage

Der Gesundheitszustand von Marfa Rabkova, Koordinatorin des Freiwilligendienstes von Viasna, verschlechtert sich zusehends. Die Menschenrechtsverteidigerin befindet sich seit dem 17. September 2020 in Untersuchungshaft und obwohl sie zahlreiche gesundheitliche Probleme hat, wird ihr seit Monaten eine medizinische Behandlung verweigert. So hatte sie entzündete Lymphknoten und mehrere Monate lang Schmerzen im Unterbauch, nachdem sie sich mit dem Coronavirus infiziert hatte. Außerdem hat sie, laut ihrer Familie, Zahnschmerzen und ein Teil einer ihrer Schneidezähne ist abgebrochen. Die Behörden verweigern ihr bereits seit mehr als sechs Monaten die erforderliche Zahnbehandlung.

Marfa Rabkova wird allein wegen ihres rechtmäßigen Einsatzes als Menschenrechtsverteidigerin schikaniert. Sie ist als Demonstrationsbeobachterin tätig und dokumentiert Menschenrechtsverletzungen wie Folter oder andere Misshandlungen an friedlichen Protestierenden durch die Sicherheitskräfte. Ihr drohen im Falle einer Verurteilung bis zu zwölf Jahre Haft. Marfa Rabkova hat keine Straftat begangen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die Inhaftierung der Menschenrechtsverteidigerin Marfa Rabkova steht im Kontext einer drastischen Verschlechterung der Menschenrechtssituation in Belarus. Während der Zeit des Wahlkampfs und nach der Präsidentschaftswahl am 9. August 2020 brachen friedliche Massenproteste aus, unter anderem wegen der umstrittenen offiziellen Resultate. In der gesamten Wahlperiode sind die Behörden brutal gegen die Opposition und alle kritischen Stimmen vorgegangen. Die Polizei hat Tausende Menschen willkürlich festgenommen. Die überwiegende Mehrheit der Inhaftierten sind friedliche Protestierende oder Passant_innen. Viele von ihnen wurden wie bei einer Entführung von maskierten Männern in Zivilkleidung mitgenommen.

Marfa Rabkova und ihr Ehemann Vadzim Zharomski wurden am Abend des 17. September 2020 von Angehörigen der Sondereinheit gegen organisiertes Verbrechen und Korruption (GUBAZIK) festgenommen. Bei der Durchsuchung ihrer Wohnung wurden Geld, persönliche Gegenstände und IT-Ausrüstung beschlagnahmt. Vadzim Zharomski kam später frei, aber Marfa Rabkova wurde in Untersuchungshaft überstellt. Sie wird verdächtigt, gegen Paragraf 293(3) des Strafgesetzbuches ("Training oder andere Vorbereitung von Menschen zur Teilnahme an Aufständen, oder Finanzierung solcher Aktivitäten") verstoßen zu haben. Des Weiteren werden ihr Verstöße gegen Paragraf 285(2) des Strafgesetzbuches ("Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in sonstiger Form") und gegen Paragraf 130 ("Aufwiegelung zu Hass") vorgeworfen.

Am 11. Februar 2021 wurden neue Anschuldigungen gegen Marfa Rabkova erhoben. Ihr wird "Anstiftung zur sozialen Feindseligkeit gegen die Regierung durch eine Gruppe nicht identifizierter Personen" (Paragraf 130(3) des Strafgesetzbuches) und "Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung" (Paragraf 285(2)) vorgeworfen. Bei einem Schuldspruch drohen ihr bis zu zwölf Jahre Haft.

Während der Untersuchungshaft hat sich Marfa Rabkovas Gesundheitszustand erheblich verschlechtert und sie erhält keine medizinische Versorgung.

Laut dem Menschenrechtszentrum Viasna erlebten die Mitglieder der Organisation während der Zeit des Präsidentschaftswahlkampfs, sowie am Wahltag am 9. August und danach erhebliche Schikanen durch die Behörden: Administrativhaft, willkürliche Inhaftierungen und Strafverfolgung im Zusammenhang mit ihrem Einsatz für die Menschenrechte.

Neben Marfa Rabkova befinden sich derzeit sechs Viasna-Mitglieder im Gefängnis: der Vorsitzende Ales Bialiatski, der stellvertretende Vorsitzende Valiantsin Stefanovich, der Anwalt Uladzimir Labkovich, der Leiter der Zweigstelle von Viasna in Homel, Leanid Sudalenka, sowie die Freiwilligen Tatsiana Lasitsa und Andrei Chapiuk. Am 3. November 2021 wurden Leanid Sudalenka und Tatsiana Lasitsa zu drei bzw. zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Am 17. September 2021 starteten Dutzende belarussische und internationale Menschenrechtsorganisationen, darunter auch Amnesty International, die Solidaritätskampagne #FreeViasna.