Sechs Männern droht Hinrichtung

Diese Urgent Action ist beendet.

Am 26. Februar 2019 stimmte das ägyptische Oberste Militärberufungsgericht zu, die gegen Ahmed Amin Ghazali und Abdul Basir Abdul Rauf verhängten Todesurteile in einem Rechtsmittelverfahren zu überprüfen. In diesem Verfahren wurden die Todesurteile der Männer in lebenslange Haftstrafen umgewandelt.

Protestgruppe mit Schildern mit Kreuz

Demonstration gegen die Todesstrafe in Freiburg 2011

Sechs Männer, denen die Mitgliedschaft in der Muslimbruderschaft vorgeworfen wird, hatten Rechtsmittel gegen ihre Todesurteile eingelegt. Am 12. Februar vertagte das Oberste Militärgericht die Entscheidung darüber auf den 26. Februar. Sollten die Rechtsmittel zurückgewiesen werden, könnten sie jederzeit hingerichtet werden.

Appell an

Verteidigungsminister

Colonel General Sedqi Sobhi

Ministry of Defence

Cairo

ÄGYPTEN

Sende eine Kopie an

Beauftragter für Menschenrechte im Außenministerium

Ahmed Ihab Gamal-Eldin


Ministry of Foreign Affairs

Corniche el-Nile, Cairo, ÄGYPTEN.

Fax: (00 202) 2574 9713

E-Mail: contact.us@mfa.gov.eg

Twitter: @MfaEgypt

Botschaft der Arabischen Republik Ägypten

S. E. Herrn Badr Ahmed Mohamed Abdelatty

Stauffenbergstraße 6-7


10785 Berlin

Fax: 030-477 1049

E-Mail:
embassy@egyptian-embassy.de

Amnesty fordert:

  • Bitte gewähren Sie den verurteilten Männern eine Neuverhandlung vor einem ordentlichen Zivilgericht. Die Verhandlung soll internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entsprechen und es darf nicht auf die Todesstrafe zurückgegriffen werden. Stellen Sie bitte zudem sicher, dass durch Folter und anderweitige Misshandlungen erzwungene "Geständnisse" und "Beweismittel" nicht vor Gericht zugelassen werden.
  • Bitte erlassen Sie ein Hinrichtungsmoratorium als ersten Schritt hin zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe.

Sachlage

Am 29. Mai 2016 verurteilte ein ägyptisches Militärgericht Ahmed Amin Ghazali Amin, Abdul Basir Abdul Rauf, Mohamed Fawzi Abd al-Gawad Mahmoud, Reda Motamad Fahmy Abd al-Monem, Ahmed Mustafa Ahmed Mohamed und Mahmoud al-Sharif Mahmoud zum Tode. Ihnen werden die Mitgliedschaft in der verbotenen Organisation der Muslimbruderschaft, der Besitz von Schusswaffen und Sprengstoffen, sowie die illegale Beschaffung geheimer militärischer Informationen vorgeworfen. Wegen denselben Anklagepunkten wurden auch zwei weitere Männer in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Im Dezember 2016 legten die sechs Männer Rechtsmittel gegen ihre Urteile ein – den beiden in Abwesenheit Verurteilten steht eine Neuverhandlung zu, sobald sie sich in Untersuchungshaft befinden. Jetzt wurde die Berufungsverhandlung, bei der das Oberste Militärgericht über die eingelegten Rechtsmittel entscheiden sollte, vom 12. Februar auf den 26. Februar vertagt. Werden die Rechtsmittel zurückgewiesen, können die sechs Verurteilten jederzeit hingerichtet werden.

Laut Artikel 155 der ägyptischen Verfassung und den Paragraphen 470-477 der Strafprozessordnung kann ein Todesurteil nicht mehr angefochten werden, nachdem das Oberste Militärgericht die eingelegten Rechtsmittel zurückgewiesen hat. Der Fall wird daraufhin an den ägyptischen Präsidenten gesandt, der die Verurteilten binnen 14 Tagen begnadigen kann. Wenn der Präsident die Begnadigung in dieser Zeit nicht erteilt, legt die Militärstaatsanwaltschaft einen Hinrichtungstermin fest. Für diesen Termin gibt es keinen festgelegten zeitlichen Rahmen. Wenn die eingelegten Rechtsmittel erfolgreich sind und das Oberste Militärgericht die Todesurteile nicht bestätigt, werden die Fälle zur Neuverhandlung an ein anderes Militärgericht übergeben.

Ägyptische Behörden haben seit 2013 mindestens 127 Menschen hingerichtet. Darunter befanden sich mindestens 31 Fälle in Verbindung mit politischer Gewalt, von denen einige nach erheblich unfairen Militärprozessen zum Tode verurteilt wurden.

Amnesty International fand heraus, dass viele der in Verbindung mit politischer Gewalt Hingerichteten nicht die Verbrechen begehen konnten, derer sie angeklagt waren, da sie zu den Tatzeitpunkten in Polizeigewahrsam waren.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Am 29. Mai 2016 verurteilte ein Militärgericht in Ägypten 26 Männer im Rahmen des Verfahrens 174/2015 wegen der Mitgliedschaft in der verbotenen Organisation der Muslimbruderschaft, dem Besitz von Schusswaffen und Sprengstoffen, sowie der illegale Beschaffung geheimer militärischer Informationen. Zwei weitere Männer wurden freigesprochen. Acht Männer wurden zum Tode verurteilt und die anderen 18 erhielten Haftstrafen zwischen 15 und 25 Jahren. Die Männer hatten sich darüber beschwert, dem Verschwindenlassen zum Opfer gefallen zu sein, außerdem erhoben sie Foltervorwürfe und forderten deren offizielle Untersuchung. Nach Angaben ihrer Rechtsbeistände wurden viele dieser Beschwerden und Forderungen vom Gericht ignoriert. Sowohl Angehörige als auch Rechtsbeistände der Verurteilten erklärten Amnesty International gegenüber zudem, dass die Männer Verletzungen aufwiesen, zu denen Verbrennungen und Prellungen am ganzen Körper sowie Wunden an den Händen gehörten.

Zwischen dem 28. Mai und 7. Juni 2015 nahmen ägyptische Sicherheitskräfte die Männer fest und gaben ihren Haftort nicht bekannt, was dem Verschwindenlassen gleichkam. Einige von ihnen verschwanden für bis zu sechs Wochen. 18 der Angeklagten waren in der Zentrale des militärischen Geheimdienstes in Nasr City in Kairo inhaftiert, während ein Angeklagter im al-Azouly-Militärgefängnis auf einem Militärstützpunkt im Gouvernement Ismailia festgehalten wurde. Gegen acht Verdächtige, die nicht festgenommen wurden, fand das Gerichtsverfahren in Abwesenheit statt.

Die Angehörigen der Festgenommenen berichteten Amnesty International, dass sie nach deren Verschwindenlassen auf Polizeistationen, in Gefängnissen und bei Staatsanwaltschaften nach ihnen gesucht hätten. Die Behörden stritten entweder ab, dass sich die Männer in ihrem Gewahrsam befanden, oder ignorierten die Anfragen. Die Familien erfuhren erst am 10. Juli 2015 durch einen Fernsehbeitrag des Verteidigungsministeriums über die Festnahme "der gefährlichsten Terrorzelle" in Ägypten, dass die Männer im Gewahrsam des Militärs waren. Das Video enthielt Aufnahmen, in denen die Gefangenen "zugeben", dass sie verbotenen Gruppen angehörten und militärische Einrichtungen angegriffen hätten.

Am 21. August 2016 unterzeichnete Ägyptens Verteidigungsminister die Todesurteile gegen sechs der Männer, die im Mai 2016 im Verfahren 174/2015 durch ein Militärgericht gegen sie ergangen waren.

Nach dem Gesetzbuch der Militärjustiz müssen der Präsident oder seine Vertreter_innen alle von Militärgerichten verhängten Urteile ratifizieren. Die Rechtsbeistände der Männer sagten gegenüber Amnesty International, dass alle Verurteilten Dokumente unterzeichnet hätten, in denen sie bestätigen, dass ihnen die Entscheidung des Ministers mitgeteilt worden war.

Seit der Absetzung Mohammed Mursis im Juli 2013 haben Zivil- und Militärgerichte in Ägypten mehr als 1400 Todesurteile erlassen. Die meisten von ihnen in Verbindung mit politischer Gewalt und nach Gerichtsverfahren, die bei Weitem nicht den internationalen Standards für faire Verfahren entsprachen. Die Gerichte stützten sich auf "Geständnisse", die Sicherheitskräfte mit Folter und anderen Misshandlungen von den Angeklagte erhielten, während diese ohne Kontakt zur Außenwelt und unter Umständen, die dem Verschwindenlassen gleichkommen, inhaftiert waren. Sie stützten sich auch auf Polizeiermittlungen, die schwere Mängel aufwiesen.

Im Jahre 2017 wurden die Fälle von mindestens 384 weiteren Zivilpersonen in Militärprozessen verhandelt. Militärprozesse gegen Zivilpersonen sind in Ägypten höchst unfair, da das gesamte Personal in Militärgerichten –  vom Richter bis zum Staatsanwalt – aktive Mitglieder des Militärs sind, die dem Verteidigungsminister unterstehen und nicht im Bereich Rechtsstaatlichkeit oder internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren geschult sind.

Momentan befinden sich mindestens 24 Männer im Todestrakt, nachdem das Kassationsgericht und das Hohe Militärgericht ihre Todesurteile bestätigt hatten(weitere englischsprachige Informationen hierzu finden Sie unter https://www.amnesty.org/en/press-releases/2017/06/egypt-seven-men-facin… und https://www.amnesty.org/en/documents/mde12/6590/2017/en/). Die meisten unter ihnen wurden für bis zu drei Monate unter Umständen inhaftiert, die dem Verschwindenlassen gleichkommen, und wurden in dieser Zeit gefoltert, um "Geständnisse" abzulegen. Diese "Geständnisse" wurden später von Gerichten genutzt, um die Männer zu verurteilen.