Unmittelbar drohende Hinrichtung

Diese Urgent Action ist beendet.

Am 26. Februar 2019 stimmte das ägyptische Oberste Militärberufungsgericht zu, die gegen Ahmed Amin Ghazali und Abdul Basir Abdul Rauf verhängten Todesurteile in einem Rechtsmittelverfahren zu überprüfen. In diesem Verfahren wurden die Todesurteile der Männer in lebenslange Haftstrafen umgewandelt.

Faltblatt Cover: Der Einsatz für die Menschenrechte ist nicht umsonst

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Sechs Männer haben im Dezember 2016 ihre letzten Rechtsmittel beim Obersten Militärgericht eingelegt. Die Männer waren im Mai 2016 von einem Militärgericht zum Tode verurteilt worden. Ihr Verfahren war von Verschwindenlassen und Folter geprägt. Wenn das Gericht ihre Rechtsmittel ablehnt, könnten die Männer jederzeit hingerichtet werden.

Appell an

VERTEIDIGUNGSMINISTER
Colonel General Sedqi Sobhi
Ministry of Defence, Cairo, ÄGYPTEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 202) 2 414 4248 oder (00 202) 2 414 4247
E-Mail: mc@afmic.gov.eg oder mod@afmic.gov.eg

PRÄSIDENT
President Abdel Fattah al-Sisi
Office of the President, Al Ittihadia Palace, Cairo, ÄGYPTEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 202) 2 391 1441

Sende eine Kopie an

STELLVERTRETENDE AUSSENMINISTERIN
Mahy Hassan Abdel Latif
Ministry of Foreign Affairs, Cairo, ÄGYPTEN
Fax: (00 202) 2574 9713
E-Mail: contact.us@mfa.gov.eg

BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN
S. E. Herrn Badr Ahmed Mohamed Abdelatty
Stauffenbergstraße 6-7
10785 Berlin
Fax: 030-477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 1. März 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte stellen Sie die verurteilten Männer in einer Neuverhandlung vor ein ordentliches Zivilgericht, die internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entspricht und bei der nicht auf die Todesstrafe zurückgegriffen wird. Stellen Sie bitte zudem sicher, dass durch Folter und anderweitige Misshandlungen erzwungene "Geständnisse" und andere Beweismittel bei der strafrechtlichen Verfolgung der Männer nicht vor Gericht zugelassen werden.

  • Bitte ordnen Sie eine wirksame, unabhängige und unparteiische Untersuchung der Vorwürfe über das Verschwindenlassen sowie die Folter und anderweitige Misshandlung der Männer an.

  • Bitte erlassen Sie ein Hinrichtungsmoratorium als ersten Schritt hin zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe.

Sachlage

Im Dezember 2016 haben sechs Männer Rechtsmittel gegen die von einem Militärgericht gegen sie im Mai 2016 verhängten Todesurteile eingelegt. Der Prozess wurde als Verfahren 174 bekannt. Der Oberste Militärgerichtshof wird nun ein Datum für die Anhörung festsetzen, die den Angeklagten und ihren Rechtsbeiständen die letzte Möglichkeit geben wird, ihre Verteidigung darzulegen. Der Oberste Militärgerichtshof hat in der Vergangenheit bei verschiedenen Fällen die Rechtsmittel abgelehnt, ohne eine Anhörung durchzuführen und den Angeklagten damit die Möglichkeit genommen, das Urteil anzufechten.

Nach Artikel 155 der Verfassung und den Paragrafen 470 bis 477 der Strafprozessordnung wird das Todesurteil rechtskräftig, wenn der Oberste Militärgerichtshof die Rechtsmittel zurückweist, und es können dann keine weiteren Rechtsmittel mehr eingelegt werden. Der Fall geht dann an den ägyptischen Präsidenten, der die Angeklagten innerhalb von zwei Wochen begnadigen kann. Wenn der Präsident in diesem Zeitraum keine Begnadigung einräumt, setzt die militärische Staatsanwaltschaft ein Hinrichtungsdatum fest. Dazu gibt es keine zeitlichen Vorgaben. Wenn der Oberste Militärgerichtshof die Rechtsmittel akzeptiert, wird das Urteil aufgehoben und für ein Neuverfahren an ein anderes Militärgericht überwiesen.

Mohamed Fawzi Abd al-Gawad Mahmoud, Reda Motamad Fahmy Abd al-Monem, Ahmed Mustafa Ahmed Mohamed und Mahmoud al-Sharif Mahmoud werden derzeit im Wadi-al-Natroun-Gefängnis 90 km nördlich der ägyptischen Hauptstadt Kairo festgehalten. Abdul Basir Abdul Rauf sitzt im Tora Istiqbal-Gefängnis im Großraum Kairo ein und Ahmed Amin Ghazali Amin im Shebeen-el-Koum-Gefängnis in Shebeen el-Koum im Gouvernement Monofeya.

Im Dezember 2016 legten auch die anderen zwölf Zivilpersonen, die zu Gefängnisstrafen verurteilt worden waren, Rechtsmittel gegen ihre Urteile ein. Sie sitzen zurzeit im Wadi-al-Natroun-Gefängnis ein.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Am 29. Mai 2016 verurteilte ein Militärgericht in Ägypten acht Männer zum Tode und 18 weitere zu Haftstrafen. Die Männer wurden der Mitgliedschaft in einer verbotenen Gruppe (der Muslimbruderschaft), des Besitzes von Waffen und Sprengstoff und der unerlaubten Beschaffung geheimer Militärinformationen für schuldig befunden.
19 der Angeklagten waren während des Verfahrens anwesend. Sechs von ihnen wurden zum Tode verurteilt. Zwölf erhielten 15 bzw. 25 Jahre Haft. Einer der Angeklagten wurde freigesprochen. Rechtsbeistände der Männer gaben an, dass das Gericht Vorwürfe über Folter in Haft und Anträge auf Untersuchungen durch Beamt_innen der Gerichtsmedizin ignoriert habe. Sowohl Angehörige als auch Rechtsbeistände der Verurteilten erklärten Amnesty International gegenüber zudem, dass die Männer Verletzungen aufwiesen, zu denen Verbrennungen und Prellungen am ganzen Körper sowie Wunden an den Händen gehörten.

Neun weitere Männer wurden vom Militärgericht in Abwesenheit verurteilt. Zwei von ihnen wurden zum Tode verurteilt, sechs erhielten 25-jährige Haftstrafen und einer, der sich bereits auf freiem Fuß befand, wurde freigesprochen.

Ägyptische Sicherheitskräfte nahmen die Männer fest, die zwischen dem 28. Mai und 7. Juni 2015 vor Gericht standen, und inhaftierten sie ohne Kontakt zur Außenwelt in einer Weise, die dem Verschwindenlassen gleichkam. In manchen Fällen dauerte die Haft ohne Kontakt zur Außenwelt mehr als sechs Wochen an. 18 der Angeklagten wurden in der Zentrale des militärischen Geheimdienstes in Nasr City in Kairo inhaftiert, während ein Angeklagter im al-Azouly Militärgefängnis in einer Militärbasis im Gouvernement Ismailia festgehalten wurde.

Viele Angehörige berichteten Amnesty International, dass sie nach der Festnahme auf der Suche nach den Männern Polizeistationen, Gefängnisse und Staatsanwaltschaften aufgesucht haben. Die Behörden stritten entweder ab, dass sich die Männer in ihrem Gewahrsam befanden, oder ignorierten die Anfragen. Die Familien erfuhren erst am 10. Juli 2015 durch einen Fernsehbeitrag des Verteidigungsministeriums zu der Festnahme "der gefährlichsten Terrorzelle" in Ägypten, dass die Männer im Gewahrsam des Militärs waren.

Laut Angaben der Kampagne "Nein zu Militärverfahren" haben Tausende Zivilpersonen seit 2011 vor Militärgerichten gestanden. Die Verfassung von 2014 ermöglicht Militärverfahren für Zivilpersonen. Verfahren gegen Zivilpersonen vor ägyptischen Militärgerichten verletzen das Recht auf eine faire Anhörung durch ein zuständiges, unabhängiges und unparteiisches Gericht. Dieses Recht wird in Artikel 14 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, zu dessen Vertragsstaaten Ägypten gehört, garantiert.

Amnesty International wendet sich in allen Fällen, weltweit und ausnahmslos gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld oder Unschuld oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode.