Amnesty Journal 21. September 2011

Langer Prozess

Zum ersten Mal findet in Deutschland ein Prozess nach dem Völkerstrafgesetzbuch statt. Angeklagt sind zwei ­mutmaßliche Kriegsverbrecher aus dem Kongo.

Von Denise Bentele

Demokratische Republik Kongo im Februar 2009: Auf einem Kartoffelacker werden mehrere Frauen von Milizionären der FDLR überfallen. Vier von ihnen werfen eine Frau zu Boden, halten sie fest und vergewaltigen sie, einer nach dem anderen. Anschließend sticht einer der Frau ein Messer in den Oberschenkel. Sie wird an einen Baum gebunden und ein Milizionär rammt ihr eine Machete in den Rücken. Sieben weitere Kämpfer der FDLR schlagen eine andere Frau und vergehen sich nacheinander an ihr. Obwohl sie schwanger ist, vergewaltigen sie die Frau derart brutal, dass sie noch am Tatort an ihren Unterleibsverletzungen verblutet.

Stuttgart, Deutschland, im Mai 2011: Die Generalbundesanwaltschaft verliest die Anklageschrift gegen Dr. Ignace Murwanashyaka, den früheren Präsidenten der FDLR und seinen Stellvertreter, Straton Musoni. Insgesamt 26 Verbrechen gegen die Menschlichkeit und 39 Kriegsverbrechen legt sie den beiden zur Last. Der Prozess ist ein Meilenstein. Obwohl im Kongo täglich schwerste Menschenrechtsverletzungen begangen werden und einige der Täter seit langem in Deutschland leben, hat es seit der Einführung des Völkerstrafgesetzbuches fast ein Jahrzehnt gedauert, bis zwei mutmaßlichen Kriegsverbrechern endlich der Prozess gemacht wird.

Von Tötungen von über 200 Menschen, brutalen Vergewaltigungen, Verstümmelungen und Versklavungen spricht die Anklage. Die Angeklagten sollen diese Taten nicht selbst begangen haben. Sie lebten damals schon seit vielen Jahren in Deutschland, Ignace Murwanashyaka hat hier promoviert, beide haben Familien gegründet. Aber sie sollen die ihnen unterstehenden Kämpfer der FDLR nicht daran gehindert haben, die beschriebenen Gräueltaten zu begehen, obwohl dies in ihrer Macht gestanden hätte.

Mehr noch: Zusammen mit Callixte Mbarushimana, dem früheren Exekutivsekretär der FDLR, der von Frankreich aus operierte und sich derzeit einem Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gegenübersieht, sollen die Angeklagten die Vorgehensweise und Strategie der FDLR gesteuert haben – per Satellitentelefon und Internet von ihrem Zuhause in Europa. Murwanashyaka selbst sagte in einem Interview mit der ARD im November 2008: "Die FDLR ist eine Organisation, die straff organisiert ist. Ich bin der Präsident dieser Organisation. Ich weiß ganz genau, was geschieht."

Ignace Murwanashyaka und Straton Musoni sind Ruander, beide sind Anfang vierzig und kamen in den achtziger Jahren zum Studieren nach Deutschland. Den Völkermord in Ruanda im Jahre 1994 haben sie nur von Deutschland aus verfolgt, aber er prägt ihre Haltung bis heute. Murwanashyaka sieht sich selbst als politisch Verfolgten aufgrund seiner Zugehörigkeit zur Gruppe der Hutu. In der Tat wurden viele ruandische Hutu, als Rache für die von ihrer Volksgruppe begangenen Verbrechen, Ende 1994 aus Ruanda in den Osten Kongos vertrieben. Dort wurden sie ihrerseits Opfer schwerer Menschenrechtsverletzungen. In den Flüchtlingslagern Ostkongos formierten sich die militanten Hutu neu. Die Vorgängerorganisation der FDLR hat hier ihre Wurzeln. Im Jahr 2009 einigten sich die Regierungen von Ruanda und Kongo schließlich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen die FDLR. Diese Offensive führte zu vielerlei Racheakten der FDLR an der ostkongolesischen Zivilbevölkerung, die von Menschenrechtsorganisationen und Journalisten dokumentiert wurden. Diesen Berichten könnte nun eine wichtige Rolle in dem Prozess gegen Murwanashyaka und Musoni zukommen.

Amnesty International kämpft seit vielen Jahren gegen die Straflosigkeit nach schwersten Menschenrechtsverbrechen und hat eine Prozessbeobachterin zu dem Verfahren gegen die beiden FDLR-Funktionäre entsandt. Der Kampf gegen Straflosigkeit ist jedoch nicht mit dem Ruf nach Bestrafung gleichzusetzen. Bis in Saal 6 des Oberlandesgerichts Stuttgart eine Entscheidung fällt, gilt auch für Murwanashyaka und Musoni die Unschuldsvermutung.

Die Autorin ist Rechtsanwältin und Referentin im Bundestag. Für Amnesty International koordiniert sie die Prozessbeobachtung im Verfahren gegen Murwanashyaka und Musoni.

Völkerstrafgesetzbuch
Seit Mai findet vor dem Oberlandesgericht Stuttgart erstmals ein Prozess auf der Grundlage des 2002 eingeführten Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) statt. Danach können mutmaßliche Täter bei schwersten Menschenrechtsverletzungen (Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen) auch dann in Deutschland vor Gericht gestellt und ggf. verurteilt werden, wenn weder sie noch die Opfer deutsche Staatsbürger sind. Dies würde selbst dann gelten, wenn die Tat nicht in Deutschland begangen worden wäre. Aufgrund der sogenannten Vor­gesetztenverantwortlichkeit können militärische Befehls­haber als Täter verurteilt werden, wenn sie die Straftaten ­ihrer Untergebenen bewusst geschehen lassen.
Amnesty International beobachtet den Prozess und ­veröffentlicht Kurzberichte über jeden Prozesstag auf www.amnesty-straflosigkeit.de

FDLR
Die Forces Démocratiques de Libération du Rwanda ­(Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) sind eine bewaffnete ruandische Rebellengruppe, die im Osten der Demokratischen Republik Kongo operiert. Die FDLR ist für schwere Menschenrechtsverletzungen an der Zivil­bevölkerung verantwortlich.

Weitere Artikel