Amnesty Report 26. Mai 2016

Äquatorialguinea 2016

 

Nachdem es bei der Fußball-Afrikameisterschaft zu Ausschreitungen gekommen war, wurden mehrere hundert Menschen, unter ihnen auch Kinder, willkürlich festgenommen, inhaftiert und mit Schlägen misshandelt. Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit wurden unterdrückt. Bei der Auflösung friedlicher Demonstrationen ging die Polizei mit exzessiver Gewalt vor. Oppositionspolitiker wurden in ihre Heimatorte verbannt und durften diese nicht verlassen.

Hintergrund

Von Januar bis Februar 2015 fand in Äquatorialguinea die Fußball-Afrikameisterschaft statt. Als die Kritik an dem Turnier zunahm, drohte Präsident Teodoro Obiang, er werde hart gegen alle vorgehen, die die Meisterschaft stören oder zum Boykott der Spiele aufrufen würden.

Im Mai 2015 löste Präsident Obiang die Justizorgane auf. Das Land war fast einen Monat lang ohne ein funktionierendes Justizsystem.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Kritik an der Regierung war untersagt. Mitte Januar 2015 wurden mehrere Personen, unter ihnen der politische Aktivist Celestino Okenve, willkürlich festgenommen und fast zwei Wochen lang inhaftiert, weil sie Kritik an der Ausrichtung der Fußball-Afrikameisterschaft geübt und zum Boykott des Turniers aufgerufen hatten. Alle Festgenommenen wurden später ohne Anklageerhebung auf freien Fuß gesetzt.

Am 19. Februar 2015 wurde Luis Nzo Ondo, Mitglied der Oppositionspartei Republikanische Demokratische Kraft (Fuerza Demócrata Republicana – FDR), willkürlich festgenommen und in seinen Heimatort verbannt, weil er sich gegen die rechtswidrige Festnahme und Verbannung des FDR-Vorsitzenden Guillermo Nguema Ela eingesetzt hatte. Ende 2015 durften beide ihre Heimatorte noch immer nicht verlassen.

Kinderrechte

Am 5. Februar 2015 wurden in der Hauptstadt Malabo bei Ausschrei-tungen während des Halbfinales der Fußball-Afrikameisterschaft 300 Jugendliche willkürlich festgenommen und geschlagen. Unter ihnen befanden sich auch zahlreiche Kinder. Obwohl man in Äquatorialguinea erst ab dem 16. Lebensjahr als strafmündig gilt, waren mindestens zwölf Festgenommene unter 16 Jahre, vier davon erst zwischen neun und elf Jahren alt. Die meisten waren nachts in ihren Wohnungen oder weit entfernt vom Fußballstadion auf offener Straße festgenommen worden. Sie wurden auf das Polizeipräsidium von Malabo gebracht, wo sie eigenen Angaben zufolge je 20 bis 30 Peitschenhiebe erhielten. Man hielt sie unter entsetzlichen Bedingungen in überfüllten, schlecht belüfteten Zellen fest, in denen sich auch erwachsene Straftatverdächtige befanden. Einige kamen aus der Haft frei, nachdem ihre Familien der Polizei Bestechungsgelder gezahlt hatten. Etwa 150 der inhaftierten Jugendlichen wurden am 11. Februar 2015 dem Untersuchungsrichter vorgeführt. Er verfügte zwar die Freilassung der neun bis elf Jahre alten Kinder, bestätigte aber die Haftanordnung gegen alle weiteren und ordnete ihre Überstellung in das Gefängnis "Black Beach" in Malabo an. In dem Gefängnis wurden Minderjährige gemeinsam mit Erwachse-nen festgehalten, unter denen sich auch verurteilte Straftäter befanden. Am 13. Februar 2015 erschienen die inhaftierten Jugendlichen erneut vor Gericht. Alle kamen ohne Anklageerhebung frei.

Versammlungsfreiheit

Am 25. und 26. März 2015 demonstrierten Studierende in Bata und Malabo friedlich gegen das System zur Vergabe von Stipendien. Die Polizei löste die Demonstrationen mit exzessiver Gewalt auf und setzte dabei auch Tränengas ein. In beiden Städten wurden zahlreiche Studierende festgenommen und geschlagen. Die in Bata festgenommenen Studierenden ließ man am nächsten Tag ohne Anklage wieder frei. In Malabo nahm die Polizei Studierende und andere Personen, die sie für Studierende hielt, auf offener Straße und in ihren Wohnungen willkürlich fest und misshandelte sie mit Schlägen. Ein 13 Jahre alter Junge wurde auf der Straße festgenommen, als er mit seinem Handy Polizisten filmte, die Studierende festnahmen, schlugen und ihre Wohnungen stürmten. Mindestens 50 Studierende wurden zwei Wochen lang in Gewahrsam gehalten, bevor man sie ohne Anklageerhebung auf freien Fuß setzte. Der 13-jährige Junge und fünf weitere Jugendliche wurden jedoch erst nach einer weiteren Woche aus dem Polizeigewahrsam entlassen. Auch gegen sie erhob man keine Anklage. Die Polizei führte an, dass es sich bei dieser Gruppe wohl um "Unruhestifter" gehandelt habe, da sie keine Studierenden waren.

Weitere Artikel