Amnesty Report 04. Mai 2015

Gambia 2015

 

2014 war Staatspräsident Yahya Jammeh seit 20 Jahren im Amt. Nach wie vor wurden abweichende Meinungen von den Behörden unterdrückt. Die Regierung arbeitete auch weiterhin nicht mit den Menschenrechtsmechanismen der Vereinten Nationen zusammen. Die Arbeit von Journalisten wurde durch mehrere neue Gesetze eingeschränkt, die das Recht auf freie Meinungsäußerung noch stärker beschnitten und Strafmaßnahmen gegen Journalisten verschärften.

Menschenrechtsverteidiger und Journalisten waren nach wie vor von Festnahmen und Repressalien bedroht. Auch die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen waren weiterhin gefährdet. Am 30. Dezember kam es zu einem Putschversuch, in dessen Folge zahlreiche Personen festgenommen wurden und die Medienberichterstattung noch weiter eingeschränkt wurde.

Hintergrund

Im Oktober 2014 befasste sich der UN-Menschenrechtsrat im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung mit der Lage der Menschenrechte in Gambia. Mehrere Mitgliedstaaten des Menschenrechtsrats kritisierten Gambia wegen Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung, der erneuten Anwendung der Todesstrafe sowie der Diskriminierung von und der Angriffe auf Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität.

Während ihres Besuchs in Gambia im November wurde dem UN-Sonderberichterstatter über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen und dem UN-Sonderberichterstatter über Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Strafe der Zugang zu Hafteinrichtungen verweigert, in denen mutmaßlich gefoltert wurde. Die Sonderberichterstatter bezeichneten Folter als "gängige Praxis" in Gambia. Außerdem kritisierten sie die im Jahr 2012 durchgeführten Hinrichtungen und das Klima der Straflosigkeit im Land. Die Behörden hatten im August den Besuch der UN-Sonderberichterstatter einseitig und ohne plausible Erklärung auf November verschoben.

Im Januar 2013 setzte Präsident Jammeh den politischen Dialog mit der EU aus, nachdem das Thema Menschenrechte in den Themenkatalog aufgenommen worden waren. Der Dialog wurde zwar im Juli 2013 wieder aufgenommen, doch machte die Umsetzung der menschenrechtlichen Verpflichtungen kaum Fortschritte. Im Oktober 2013 gab der Präsident den Austritt Gambias aus dem Commonwealth bekannt, welches mit den Behörden beim Kapazitätsaufbau im Justizbereich und bei der Einsetzung einer nationalen Menschenrechtskommission zusammengearbeitet hatte.

Recht auf freie Meinungsäußerung

In den vergangenen Jahren waren immer wieder Rechtsvorschriften erlassen worden, die das Recht auf freie Meinungsäußerung einschränkten.

Im August 2014 nahm die Nationalversammlung eine neuerliche Änderung des Strafgesetzbuchs (Criminal Code [Amendment] Act 2014) an, die den Straftatbestand der "Flucht von Staatsbediensteten" einführte. Dieser Straftatbestand konnte gegen Einzelpersonen eingesetzt werden, die abweichende Meinungen vertraten und sich dafür entschieden hatten, außerhalb des Landes zu verbleiben.

Im Juli 2013 verabschiedete die Nationalversammlung eine Neufassung des Informations- und Kommunikationsgesetzes (Information and Communication [Amendment] Act). Das Gesetz sah Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren und empfindliche Geldstrafen u.a. für folgende Vergehen vor: Kritik an Regierungsvertretern im Internet, Verbreitung von "Falschinformationen" über die Regierung oder öffentliche Amtsträger, herabwürdigende Kommentare über öffentliche Amtsträger, Schüren von Unmut über die Regierung und Aufwiegelung zur Gewalt gegen die Regierung.

Bereits im April 2013 hatte die Nationalversammlung ein Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs verabschiedet, durch das die Definition verschiedener Straftatbestände breiter gefasst wurde und die Strafen für Verstöße gegen die öffentliche Ordnung verschärft wurden. Solche Verstöße waren z.B. "die Äußerung von Beleidigungen" oder "das Singen beleidigender Lieder" und die Angabe falscher Informationen gegenüber einem Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes. Für Letzteres war die Haftstrafe von sechs Monaten auf fünf Jahre hochgesetzt und die entsprechende Geldstrafe erhöht worden.

Journalisten

Journalisten, die ihrer legitimen Arbeit nachgingen, sahen sich mit Repressalien, Einschüchterungsversuchen, willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen konfrontiert.

Nachdem er in der Zeitung Standard einen Artikel über Menschenhandel in Gambia veröffentlicht hatte, wurde Sanna Camara am 27. Juni 2014 festgenommen und wegen der Veröffentlichung von Falschinformationen angeklagt. Ihm wurden die Betreuung durch einen Rechtsanwalt und der Besuch von Angehörigen verweigert. Am Tag nach seiner Festnahme kam er gegen Kaution frei, musste sich jedoch mehrere Monate lang mehrmals wöchentlich auf dem Polizeipräsidium melden.

Menschenrechtsverteidiger

Menschenrechtsverteidiger waren von Repressalien, Einschüchterungsversuchen, willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen sowie Folterung und Verschwindenlassen bedroht. Gambier, die im Zusammenhang mit der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung und im Vorfeld der Besuche der UN-Sonderberichterstatter aktiv wurden, riskierten Schikanen.

Im Fall des prominenten Menschenrechtsverteidigers und muslimischen Geistlichen Imam Baba Leigh wurden bis Ende 2014 keine Ermittlungen eingeleitet. Angehörige des Nationalen Geheimdienstes (National Intelligence Agency – NIA) hatten ihn im Dezember 2012 ohne Rechtsgrundlage festgenommen und hielten ihn ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft. Imam Baba Leigh wurde mehrfach gefoltert, weil er die Anwendung der Todesstrafe durch die Regierung öffentlich angeprangert hatte. Weil er um seine Sicherheit fürchtete, verließ er Gambia, nachdem er im Mai 2013 vom Präsidenten begnadigt worden war und die Freiheit zurückerhalten hatte.

Folter und andere Misshandlungen

Inhaftierte wurden von Ordnungskräften routinemäßig gefoltert, um sie zu bestrafen oder um "Geständnisse" zu erpressen.

Abdou Jeli Keita, ein Mitarbeiter der nationalen Behörde für die Bekämpfung des Rauschgifthandels (National Drug Enforcement Agency), der früher als Journalist gearbeitet hatte, wurde am 1. August 2014 vor seinem Haus in Wellingara von fünf Männern in Zivilkleidung in ein Fahrzeug gezerrt. Es wird vermutet, dass es sich bei den Männern um Sicherheitskräfte gehandelt hat.

Ihm wurden die Augen verbunden, und man brachte ihn an einen unbekannten Ort, wo er nach eigenen Angaben in Haft gehalten und geschlagen wurde. Abdou Jeli Keita wurde weder formell angeklagt, noch hatte er Zugang zu einem Rechtsanwalt oder Kontakt zu seiner Familie. Die Entführer teilten ihm mit, dass er in Haft gehalten werde, weil man ihn verdächtige, Informationen über schlechte Haftbedingungen veröffentlicht zu haben. Am nächsten Tag ließen sie ihn frei.

Am 18. Dezember 2013 wurden Amadou Sanneh, nationaler Schatzmeister der oppositionellen Vereinigten Demokratischen Partei (United Democratic Party – UDP), sowie die UDP-Mitglieder Alhagie Sambou Fatty und Malang Fatty der Volksverhetzung für schuldig befunden und zu Haftstrafen von bis zu fünf Jahren verurteilt. Bevor der Prozess gegen sie im Oktober 2013 begann, waren die drei Männer fast einen Monat lang in der Zentrale des NIA ohne Kontakt zur Außenwelt in Gewahrsam gehalten worden.

Alle drei erhoben den Vorwurf, sie seien gefoltert worden, um im staatlichen Fernsehen ein "Geständnis" abzulegen. Alhagie Sambou Fatty und Malang Fatty hatten während ihrer Haftzeit und des Prozesses keinerlei Zugang zu einem Rechtsbeistand. Die drei Männer sind gewaltlose politische Gefangene.

Todesstrafe

Im November 2014 wandelte der Oberste Gerichtshof die gegen Lang Tombong Tamba und sechs weitere Männer verhängten Todesurteile in lebenslange Haftstrafen um. Die sieben Männer – Oberbefehlshaber der Armee Generalleutnant Lang Tombong Tamba, Brigadegeneral Omar Bun Mbye, Major Lamin Bo Badjie, Oberstleutnant Kawsu Camara, der ehemalige stellvertretende Polizeichef Modou B. Gaye sowie Gibril Ngorr Secka und Abdoulie Joof – waren 2010 wegen Hochverrats zum Tode verurteilt worden. Die Todesurteile wegen Hochverrats standen im Widerspruch zur Verfassung. Diese sieht die Todesstrafe nur für Verbrechen vor, "die zum Tod eines anderen Menschen führen".

In einem Interview, das er den Medien im August 2013 gab, hatte Präsident Jammeh die Beibehaltung der Todesstrafe mit dem Argument gerechtfertigt, dass sie "göttliches Gesetz" sei, und erklärt, er werde niemanden begnadigen, der zum Tode verurteilt worden sei. Damit wird Betroffenen das Recht auf ein Gnadengesuch verwehrt, das ihnen nach dem Völkerrecht zusteht.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen

Im Zeitraum vom 7. bis zum 13. November 2014 wurden mindestens acht Personen, unter ihnen drei Frauen und ein 17 Jahre alter Jugendlicher, wegen ihrer vermuteten sexuellen Orientierung festgenommen und mit Folter bedroht. Die Männer, von denen sie festgenommen wurden, wiesen sich als Agenten des NIA und Angehörige der Leibgarde des Präsidenten aus.

Den Festgenommenen wurde gesagt, man würde ihnen einen Gegenstand in den Anus bzw. die Vagina schieben, um ihre sexuelle Orientierung zu "überprüfen", wenn sie ihre Homosexualität nicht "gestehen" und nicht die Namen anderer Homosexueller nennen würden. Eine derartige Behandlung wäre ein Verstoß gegen das Völkerrecht, das Folter und andere Misshandlungen verbietet. Am 18. und 19. November sollen aus dem gleichen Grund sechs weitere Frauen festgenommen worden sein.

Im August 2014 nahm die Nationalversammlung eine Änderung des Strafgesetzbuchs an, durch die der Straftatbestand der "schweren Homosexualität" geschaffen wurde, der mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet wird. Der Wortlaut der Gesetzesänderung ist vage und kann daher von den Behörden in vieler Hinsicht missbräuchlich eingesetzt werden. Zu denen, die wegen "schwerer Homosexualität" angeklagt werden konnten, gehörten u.a. "Wiederholungstäter" und HIV-Infizierte, die im Verdacht standen, homosexuell zu sein.

In einer Ansprache, die im Februar 2014 vom staatlichen Fernsehsender übertragen wurde, attackierte Präsident Jammeh die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen. Er sagte: "Wir werden dieses Ungeziefer, genannt Homosexuelle oder Schwule, genauso bekämpfen, wie wir die Mücken bekämpfen, die Malaria verursachen – nur noch aggressiver." Im Mai äußerte Präsident Jammeh Drohungen gegen Gambier, die im Ausland Asyl beantragten, weil sie in Gambia aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert wurden.

Straflosigkeit

Die Regierung machte weiterhin keine Anstalten zur Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (Economic Community of West African States – ECOWAS) in den Fällen des "verschwundenen" Journalisten Ebrima Manneh, der Folterung des Journalisten Musa Saidykhan und der rechtswidrigen Tötung von Deyda Hydara.

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