Aktuell 11. Juli 2014

Öffentliche Beschlüsse der Jahresversammlung 2014 in Münster

S-6: Targeted Killings

Die Jahresversammlung beschließt:

• Im Einklang mit den "Recommendations" des Amnesty-Berichts "Will I be next? US drone strikes in Pakistan" vom Oktober 2013, der in einigen in Waziristan (Nordpakistan) vor Ort detailliert untersuchten Fällen schwere Menschenrechtsverletzungen, in einigen Fällen mögli- cherweise Kriegsverbrechen festgestellt hat und

• eingedenk unseres satzungsgemäßen Auftrags, "(...) die Öffentlichkeit auf(zufordern), Druck auf Regierungen und andere Verantwortliche auszuüben, um die Verstöße zu stoppen" und "an alle Regierungen (zu appellieren), rechtsstaatliche Prinzipien einzuhalten, Menschenrechtsin- strumente (...) einzuhalten" (§ 2, Abschnitt 3 unserer Satzung)

drückt die Jahresversammlung der deutschen Sektion von Amnesty International ihre Besorgnis über den Einsatz bewaffneter Drohnen durch die USA zum Zweck gezielter Tötungen ("targeted killings") aus. Es handelt sich in den durch unsere Organisation in Pakistan vor Ort untersuchten Fällen eindeutig um staatliche Tötungen ohne Anklage oder Prozess, unter Missachtung der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Leben; in einigen Fällen lagen offenbar außergerichtliche Hinrichtungen vor und stellenweise dort, wo das Kriegsrecht anwendbar ist, möglicherweise Kriegsverbrechen.

Die Jahresversammlung fordert die Regierung der USA auf,

• Informationen über die Tötung von Zivilisten durch Drohnenangriffe in den von Amnesty Inter- national im Oktober 2013 dokumentierten Fällen öffentlich zugänglich zu machen, und zwar sowohl Informationen zur Sachlage als auch zur Rechtsgrundlage dieser Angriffe; • die Öffentlichkeit zu informieren, ob es zu diesen Fällen Untersuchungen gegeben hat, ggf. über die Art der Untersuchungen zu informieren und die Ergebnisse zusammenfassend mitzu- teilen, • gründliche, unabhängige und unparteiische Untersuchungen einzuleiten in allen Fällen, in denen der begründete Verdacht besteht, dass Drohnenangriffe zu unrechtmäßigen Tötungen geführt haben, • bei Vorliegen hinreichender und zulässiger Beweise die Verantwortlichen in öffentlichen, fairen Verfahren vor Gericht zu stellen, • dafür zu sorgen, dass Opfer ungesetzlicher Drohnenangriffe, auch die Familienmitglieder von unrechtmäßig getöteten Personen, eine Wiedergutmachung erhalten und • auch dann den Familien getöteter oder verletzter Zivilisten Wiedergutmachung anzubieten, wenn aus Untersuchungen hervorgeht, dass in einem bestimmten Fall nicht gegen geltendes Völkerrecht verstoßen wurde.

Die Jahresversammlung von Amnesty International fordert die deutsche Bundesregierung auf, die Empfehlungen des Berichts an die Regierung der USA zur Kenntnis zu nehmen und ihrerseits die US- Regierung aufzufordern, ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, die von Amnesty International dokumentierten Fälle zu untersuchen, Wiedergutmachung zu leisten, die Öffentlichkeit zu informieren und die für schwere Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen gerichtlich zur Verant- wortung zu ziehen.

P-1: Unrechtmäßige Polizeimaßnahmen in Deutschland

Die Jahresversammlung beschließt:

Abschnitt 1:

a.

Die Jahresversammlung betont die Relevanz des Menschenrechtes auf Versammlungsfreiheit und des damit verbundenen Menschenrechtes auf freie Meinungsäußerung. Der Vorstand wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass schwerwiegende Verletzungen dieser Rechte in Deutschland gründlich untersucht werden, insbesondere durch Polizeikessel, Aufenthaltsverbote, Ingewahrsamnahme, elektronische Über- wachung, Video- oder Telefonüberwachung, Vorratsspeicherung von Anmelderdaten sowie die Errichtung von Gefahrengebieten. Mit der internationalen Ebene sollen Positionen und Kriterien erarbeitet werden mit dem Ziel, schwere Menschenrechtsverletzungen unverzüglich kritisieren zu können. Das Monitoring in der Frage von Menschenrechtsverletzungen bei Demonstrationen in Deutschland soll ausgeweitet wer- den.

Abschnitt 2:

a.

Die Jahresversammlung fordert die GesetzgeberIn auf, die aktuelle Gesetzgebung zu prüfen und sicher- zustellen, dass diskriminierende Praktiken wie "Racial Profiling" bei Personenkontrollen und anderen polizeilichen Maßnahmen nicht stattfinden. §22 Abs. 1a Bundespolizeigesetz muss von der Gesetzge- berIn gestrichen werden. Die deutsche Sektion wird das Monitoring zu der Anwendung dieser Praktiken in Deutschland ausweiten. Die Aufklärung über "Racial Profiling" durch Schulungen, Sensibilisierung für Vielfalt, Präventivmaßnahmen gegen Ausgrenzungen und Benachteiligungen und Konfliktbeseitigung soll in die Menschenrechtsbildung der Polizei integriert werden.

Abschnitt 3:

Die Jahresversammlung beauftragt den Vorstand dafür Sorge zu tragen, dass Amnesty International eine Position dazu erarbeitet, inwiefern die Errichtung von sogenannten Gefahrengebieten durch die deut- sche Polizei als menschenrechtswidrige Maßnahme bezeichnet werden kann. Dazu ist ggf. ein externes Rechtsgutachten einzuholen. Im Falle der Feststellung eines Verstoßes gegen die Menschenrechte wird die GesetzgeberIn aufgefordert, die entsprechende Gesetzgebung zu überprüfen und falls notwendig einer Revision zu unterziehen.

P-3: Menschenrechte in der digitalen Welt

Die Jahresversammlung beschließt:

  1. Die Jahresversammlung stellt fest, dass die immer weiter zunehmende globale Nutzung und der Missbrauch neuer Informations- und Telekommunikationstechnologien einen erheblichen Ein- fluss auf die Menschenrechtslage weltweit haben, insbesondere auf das Recht auf Privatleben (Art. 12 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Art. 17 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte), das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Art. 19 des Internationalen Pakts über bürger- liche und politische Rechte) und die Rechte auf Schutz der Interessen des Urhebers und auf Teilnahme am kulturellen Leben (Art. 27 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Art. 15 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte).

  2. Die Jahresversammlung betont, dass Amnesty International in den aktuellen und in den zukünf- tig zu erwartenden Debatten über diesen Themenkomplex eine stärkere Rolle einnehmen sollte. Vor allem der zur Zeit massiv voranschreitenden Aushöhlung des Menschenrechts auf Privat- leben muss Einhalt geboten werden. Das Privatleben zu schützen bedeutet gleichsam, die Möglichkeiten zur Wahrnehmung anderer Menschenrechte zu stärken. Vor diesem Hintergrund begrüßt die Jahresversammlung die vom Ehren- und Hauptamt der deutschen Sektion bereits eingeleiteten Initiativen und fordert den Vorstand auf, sich für eine langfristige Bearbeitung des Themenfelds auf ehren- und hauptamtlicher Ebene einzusetzen.

  3. Die Jahresversammlung beauftragt den Vorstand, auf die hohe Bedeutung des Themenkomple- xes "Menschenrechte in der digitalen Welt" auf der Internationalen Ratstagung 2015 in Form eines ICM-Antrags und eines Workshops/Diskussionsforums mit dem Schwerpunkt Privatsphäre und Datenschutz aufmerksam zu machen, soweit die Befassung der Internationalen Ratstagung in diesen Formen nicht bereits durch andere Initiativen sichergestellt ist. Die Jahresversamm- lung beauftragt die ICM-Delegation, mit hoher Priorität darauf hinzuwirken, dass die Arbeit zu diesem Themenkomplex zu einem "Strategic Goal" wird.

P-4: Schutz des Menschenrechts auf Privatleben in Deutschland

Die Jahresversammlung beschließt:

  1. Die deutsche Sektion von Amnesty International ist nach den Enthüllungen über die Mas- senüberwachungsprogramme und andere menschenrechtlich problematische Aktivitäten der US-amerikanischen National Security Agency (NSA) und des britischen Government Com- munications Headquarters (GCHQ) tief besorgt über die weltweite Erosion des Rechts auf Privatleben. Insbesondere die unter den Namen PRISM, MUSCULAR, Tempora, Upstream, CO- TRAVELER, PREFER und Optic Nerve bekanntgewordenen Massenüberwachungsprogramme heben die Geltungskraft dieses Menschenrechts im Bereich der elektronischen Kommunikation auf globaler Ebene faktisch auf. Andere Instrumente, wie etwa BULLRUN, EDGEHILL oder QUANTUMTHEORY, schwächen technische Maßnahmen in Endgeräten zum Schutz vor staatli- chen Eingriffen in das Menschenrecht auf Privatleben oder ermöglichen die aktive Umgehung dieses Schutzes, ohne dass dies nach den Gesetzen des Staates, dessen Hoheitsgewalt die das Endgerät nutzende Person untersteht, zulässig wäre.

  2. Die deutsche Sektion fordert die Bundesregierung deshalb eindringlich auf, ihrer Schutzpflicht aus dem Recht auf Achtung des Privatlebens nachzukommen (Die Schutzpflicht des Staates ergibt sich aus Artikel 17 Absatz 2 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und aus der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Men- schenrechte zu Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention). Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass Verletzungen dieses Menschenrechts durch ausländische Stellen nach deutschem Recht ausreichend mit Strafe bedroht sind und die Verantwortlichen effektiv strafrechtlich verfolgt werden. Die Bundesregierung muss ferner geeignete rechtliche und poli- tische Maßnahmen ergreifen, um fortgesetzte Verletzungen dieses Menschenrechts zukünftig zu verhindern. Die Bundesregierung muss außerdem unverzüglich die Rolle der deutschen Geheimdienste im Rahmen dieser massiven Menschenrechtsverletzung klären.

  3. Insbesondere fordert die deutsche Sektion a. den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz auf, als Dienstherr des Generalbundesanwalts dafür zu sorgen, dass bei der Entscheidung über die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen wegen Spionagetätigkeiten ausländischer Mächte in Deutschland alle vorhandenen Dokumente und Zeugen berücksichtigt werden. Die Ermittlungen müssen umfassend bezüglich aller Menschenrechtsverletzungen geführt werden und dürfen sich nicht auf Teilsachverhalte beschränken; b. die Bundesregierung auf, die Arbeit des parlamentarischen Untersuchungsausschus- ses zur NSA-Affäre nicht zu blockieren. Die Bundesregierung muss die Bedingungen dafür schaffen, den wichtigsten Zeugen, Edward Snowden, in Deutschland anzuhören, da auf Grund seiner aktuellen Aufenthaltsbedingungen in Russland nicht zu erwarten ist, dass Snowden dort frei sprechen und vollumfänglich zu den Ermittlungen beitra- gen kann; c. Bundestag und Bundesregierung auf, die völkerrechtlichen Verträge, die in Deutsch- land hinsichtlich der Überwachungsaktivitäten ausländischer Mächte auf deutschem Hoheitsgebiet und hinsichtlich des Austauschs personenbezogener Daten zwischen deutschen und ausländischen Nachrichtendiensten in Kraft sind, auf ihre Verein- barkeit mit den Menschenrechten, insbesondere mit dem Recht auf Privatleben, zu überprüfen. Die deutsche Sektion fordert Bundestag und Bundesregierung auf, völkerrechtliche Verpflichtungen Deutschlands, die diese Rechte nicht angemessen schützen, unverzüglich zu beenden.

  4. Die deutsche Sektion beauftragt den Vorstand, diese Forderungen der Bundesregierung, ins- besondere dem Bundesinnenminister und dem Bundesjustizminister, sowie dem Bundestag zu übermitteln.

P-5: Menschenrechte an Europas Grenzen schützen

Die Jahresversammlung beschließt:

  1. Die Jahresversammlung gedenkt der Menschen, die beim Versuch, Europas Außengrenzen zu überwinden, ums Leben gekommen oder "verschwunden" sind. Ihren Angehörigen, Freundin- nen und Freunden drückt sie ihre Anteilnahme aus.

  2. In diesem Jahr besteht auf Grund der Neuwahlen des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission sowie der Beratungen an einem neuen Arbeitsprogramm für die Europäische Union eine Chance für eine Neuausrichtung der Migrations- und Flüchtlingpolitik in Europa. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten, auch die Bundesrepublik Deutsch- land, stehen dabei in der Verantwortung, wirksame Regelungen und Mechanismen zu schaffen, die den Schutz der Menschenrechte von Migrantinnen und Migranten – einschließlich des Rechts auf Leben - und den Anspruch auf Flüchtlingsschutz an den gemeinsamen Außengren- zen und auf dem Territorium der EU sicherstellen.

  3. Die Jahresversammlung fordert die deutsche Bundesregierung als wichtigen Akteur auf der Ebene der Europäischen Union sowie die EU-Institutionen dazu auf: • auch bei der Entwicklung neuer migrationspolitischer Instrumente ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und so einen Grundstein dafür zu legen, dass das Europäische Asylsystem wirklich einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts schafft; • hierfür das Sicherstellen des Rechts auf Asyl als eine gemeinsame Aufgabe der EU anzusehen und die damit verbundenen Herausforderungen besser untereinander zu verteilen; • die Seenotrettung im Mittelmeer durch die Verstärkung der Such- und Rettungskapazitäten zu verbessern und dafür zu sorgen, dass diejenigen, die gerettet werden, entsprechend internatio- naler Standards und unter Beachtung der Menschenwürde behandelt werden sowie Zugang zu Asylverfahren oder vergleichbaren Schutzmechanismen erhalten; • dafür Sorge zu tragen, dass die illegalen Zurückweisungen ("push-backs") von Flüchtlingen und Migranten an den gemeinsamen Außengrenzen gemäß der Rechtsprechung vor allem des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sofort beendet, die Vorfälle kollektiver Aus- weisungen und Misshandlungen untersucht sowie die Verantwortlichen strafrechtlich verfolgt werden; • sich dafür einzusetzen, dass die willkürliche und übermäßig lange Inhaftierung von Schutzsu- chenden beendet und Alternativen zur Haft entwickelt und umgesetzt werden.

  4. Die Jahresversammlung beauftragt den Vorstand, in Absprache mit dem Internationalen Sekre- tariat Vorschläge für sichere und legale Einreisemöglichkeiten für Asylsuchende nach Europa zu entwickeln. Dabei soll es dem Arbeitsauftrag von Amnesty International entsprechend nicht um allgemeine migrationspolitische Überlegungen gehen, sondern um konkrete Modelle, wie Opfer von Menschenrechtsverletzungen außerhalb des Verfolgerstaates Schutz finden können.

  5. Die Jahresversammlung begrüßt, dass die Bundesregierung und die Bundesländer die Kontin- gente für die humanitäre Aufnahme und das Resettlement vor allem von Flüchtlingen, die vor dem Bürgerkrieg in Syrien geflohen sind, erhöht haben. Sie fordert jedoch den Gesetzgeber auf, klar zu regeln, dass die aufgenommenen Menschen dieselben Rechte wie anerkannte Flücht- linge genießen.

P-6: Abschiebungsbeobachtung fortsetzen und verbessern

Die Jahresversammlung beschließt:

  1. Die Jahresversammlung befürwortet das bekannte Modell der Abschiebungsbeobachtung in der Bundesrepublik Deutschland mit den entsprechenden Gesprächsforen.

  2. Die Jahresversammlung begrüßt, dass sich Amnesty International in der Lobbyarbeit auch wei- terhin für die Einrichtung bzw. den Fortbestand dieser unabhängigen Gremien einsetzt.

  3. Die Jahresversammlung befürwortet die finanzielle Unterstützung der regierungsunabhängigen Stellen von Abschiebungsbeobachtern und -beobachterinnen durch den Bund.

  4. Die Jahresversammlung fordert die zuständigen Stellen in Bund und Ländern dazu auf, das derzeitige System der Abschiebungsbeobachtung in der Praxis zu verbessern, um erkannte Missstände abzustellen.

P-7: Ablehnung des Gesetzesentwurfs zur Einstufung von Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien als sichere Herkunftsstaaten

Die Jahresversammlung beschließt:

  1. Anlässlich der Ersten Lesung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zur Änderung des Asyl- verfahrensgesetzes, der die Einstufung von Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien vorsieht, bekräftigt Amnesty International ihre Ablehnung des Konzepts sicherer Herkunfts- staaten generell und der Einstufung von Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien im vorliegenden Gesetzentwurf.

  2. Nach Auffassung von Amnesty International muss jeder einzelne Asylantrag in einem fairen und effektiven Verfahren geprüft werden. Dieser völkerrechtlichen Anforderung steht das Konzept der sicheren Herkunftsländer entgegen, da es eine sorgfältige und unvoreingenommene Einzel- fallprüfung gerade nicht beabsichtigt.

M-6: Städtepartnerschaften für Menschenrechtsarbeit wirksam nutzen

Die Jahresversammlung beschließt:

  1. Die Jahresversammlung stellt fest, dass Menschenrechtsthemen und -anliegen in vielen inter- nationalen Partnerschaften deutscher Städte vermieden und ausgeklammert werden. Dies betrifft insbesondere Partnerschaften mit Städten in Ländern, in denen die Menschenrechtssi- tuation problematisch ist. Viele Bürgerinnen und Bürger sehen dies kritisch und engagieren sich für eine stärkere Berücksichtigung der Menschenrechte in den internationalen Partnerschaften ihrer Kommunen.

  2. Die Jahresversammlung erklärt, dass aus der Sicht von Amnesty International Menschenrechte und Menschenrechtsarbeit ein integraler Bestandteil des städtepartnerschaftlichen Dialogs sein sollten, insbesondere auch mit Städten in Ländern, in denen die Menschenrechtssituation pro- blematisch ist.

  3. Die Jahresversammlung fordert deshalb deutsche Kommunen auf, in all ihren internationalen Städtepartnerschaften das Thema Menschenrechte zu verankern und zum Gegenstand des Dia- logs zu machen.

EUR-1: Menschenrechte schützen - in der Ukraine und in Russland

  1. Die Jahresversammlung verurteilt die Kette andauernder Gewaltakte in der Ukraine, die im Tod von mehr als hundert Menschen während der sogenannten Euromaidan-Proteste und von über 40 Personen beim Brand des Gewerkschaftsgebäudes in Odessa am 2. Mai 2014 traurige Höhepunkte erreichte. Wir sind entsetzt über das Ausmaß ungehemmter Gewalt und trauern mit Angehörigen und Freunden um die Opfer.

  2. Die Jahresversammlung fordert die ukrainische Regierung auf, diese Gräueltaten sowie sämt- liche Übergriffe und Menschenrechtsverletzungen unverzüglich, umfassend und unparteiisch aufzuklären und alle Verantwortlichen in rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren zur Rechenschaft zu ziehen. Dies ist unabdingbar für eine friedliche Entwicklung der Ukraine hin zu einem demo- kratischen Rechtsstaat, in dem Menschenrechte gewährleistet sind.

  3. Die Jahresversammlung begrüßt die gemeinsame Initiative ukrainischer und russischer Men- schenrechtler_innen, die die Menschenrechtsbeauftragten der Ukraine und der Russischen Föderation aufgefordert haben, ein umfassendes Monitoring der Menschenrechtslage in der Ost- ukraine und auf der Krim zu organisieren.

  4. Die Jahresversammlung erklärt sich mit denen solidarisch, die sich im letzten Winter unter schwierigsten Bedingungen auf dem Maidan friedlich für die Verwirklichung der Werte der Euro- päischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in ihrem Land eingesetzt haben. Sie steht auch weiterhin an der Seite unserer Freundinnen und Freunde in der russischen Bürger- und Men- schenrechtsbewegung in der Russischen Föderation. Sie sind mit uns Teil der internationalen Menschenrechtsbewegung und wir werden in unseren Bemühungen nicht nachlassen, sie zu unterstützen! Ihre seit Jahren bedrängte Lage hat sich vor dem Hintergrund der Ereignisse in der Ukraine nochmals drastisch verschlechtert. In russischen Medien, die sich mehr und mehr von den Werten der EMRK distanzieren, werden sie als "fünfte Kolonne" diffamiert, die das rus- sische Volk von innen bedrohe. Wir treten dem entgegen und fordern die russische Regierung auf: Beendet endlich das Vorgehen gegen Menschenrechtsverteidiger_innen und unabhängige NGOs!

  5. Die Jahresversammlung appelliert an die Bundesregierung und an die deutsche Öffentlichkeit insgesamt, sich dieser Unterstützung anzuschließen und verstärkt diejenigen in den Blick zunehmen, die sich in der Russischen Föderation und in der Ukraine unter Inkaufnahme hoher persönlicher Risiken für die Werte der EMRK einsetzen. Sie registriert mit großer Besorgnis, wie schnell in der deutschen Debatte um die Ukraine Menschenrechte aus dem Blick geraten sind.

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