Aktuell Vereinigte Staaten von Amerika 22. Dezember 2011

Abu Zubaydah

Abu Zubaydah (Foto in US-Gefangenschaft aufgenommen)

Abu Zubaydah (Foto in US-Gefangenschaft aufgenommen)

Opfer von Verschwindenlassen, Folter und anderer Misshandlung, in unbegrenzter Militärhaft ohne Anklage oder Gerichtsverfahren.

Zayn al-Abidin Muhammad Husayn, besser bekannt als Abu Zubaydah, wurde Ende März 2002 in einem Haus in Faisalbad (Pakistan) festgenommen. Er wurde an US-Sicherheitskräfte übergeben und daraufhin von der CIA an mehreren unbekannten Orten in geheimer Haft festgehalten, bis man ihn am 4. September 2006 nach Guantánamo Bay überstellte.

Im Jahr 2008 gab die CIA zu, Abu Zubaydah dem "Waterboarding" ausgesetzt zu haben, einer Foltermethode, die beim Gefangenen das Gefühl des Ertrinkens erzeugt. Seitdem wurde bekannt, dass Abu Zubaydah im August 2002 mindestens 83 Mal dem "Waterboarding" ausgesetzt wurde. Zusätzlich zu dieser Folter soll Abu Zubaydah einer Reihe weiterer Verhörmethoden und Haftbedingungen ausgesetzt gewesen sein, die für sich genommen oder in Kombination miteinander gegen das internationale Verbot von Folter und anderen Misshandlungen verstießen. Dazu zählen Jahre der Isolationshaft beziehungsweise Haft ohne Kontakt zur Außenwelt, Stresspositionen, Schläge, lange Zwangsentblößung, Schlafentzug, Beschallung mit lauter Musik, Kälte, andauernder Gebrauch von Fesseln, Drohungen, erzwungenes Rasieren, grausame Behandlung bei der Verlegung an andere Haftorte sowie eingeschränkter oder kein Zugang zu Nahrung.

Unbegrenzt inhaftiert

Heute gehört Abu Zubaydah offenbar zu den 48 Guantánamo-Häftlingen, die laut Aussage der US-Regierung unter Präsident Obama ohne Anklage und Gerichtsverfahren unbegrenzt inhaftiert bleiben sollen. Bestätigt wurde dies jedoch noch nicht. Dreieinhalb Jahre, nachdem der Oberste Gerichtshof der USA im Fall Boumediene gegen Bush entschieden hat, dass die Guantánamo-Häftlinge das Recht auf eine "sofortige" Anhörung zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung hätten, wurde Abu Zubaydah noch keine solche Anhörung ermöglicht.

Es ist unwahrscheinlich, dass Abu Zubaydahs Haftprüfungsverfahren, das er vor über drei Jahren angestrengt hat, letztendlich erfolgreich sein wird. Schließlich haben Gerichte in anderen Fällen die Befugnis der US-Regierung für solche Inhaftierungen bestätigt. Aber selbst wenn seine Verfahren erfolgreich sein sollte ist unklar, wohin er nach seiner Freilassung gehen könnte, da er staatenloser Palästinenser ist. Die US-Regierung unter Präsident Obama hat erklärt, Guantánamo-Häftlinge unbegrenzt festhalten zu wollen, wenn ihre Inhaftierung von Gerichten als unrechtmäßig beurteilt wurde, für ihre Freilassung aber keine "diplomatische" Lösung gefunden werden kann.

USA tun nicht, worum sie andere Länder bitten

Das Berufungsgericht des Bezirks District of Columbia hat entschieden, dass das Bezirksgericht die Regierung nicht zur Freilassung eines Guantánamo-Häftlings zwingen kann, selbst wenn seine Inhaftierung vom Gericht als unrechtmäßig beurteilt wird, wenn die Regierung "diplomatische Anstrengungen unternimmt, ein angemessenes Land" für seine Aufnahme zu finden. Dieses Land wird niemals die USA selbst sein, denn die USA werden ihre nun durch Gerichte bestätigte Politik fortführen und nicht das tun, worum sie andere Länder bitten – nämlich freigelassene Gefangene aufzunehmen.

Niemand wurde bisher für die Menschenrechtsverletzungen an Abu Zubaydah zur Rechenschaft gezogen, darunter Verletzungen des Völkerrechts. In seinen im November 2010 veröffentlichten Memoiren schreibt der ehemalige Präsident George W. Bush, dass er die Anwendung "erweiterter Verhörmethoden" gegen Abu Zubaydah, darunter "Waterboarding", autorisiert hatte. Das geheime Haftprogramm der CIA wurde mit Autorisierung des Präsidenten durchgeführt.

Thailand, Polen und Guantánamo Bay

Die US-Behörden haben noch nicht veröffentlicht, wo Abu Zubaydah von der CIA gefangen gehalten wurde, und die Details der Verhöre, Haftbedingungen und Orte, an denen er festgehalten wurde, werden weiterhin von höchster Ebene geheim gehalten. Berichten zufolge wurde er in Thailand, Polen und Guantánamo Bay von der CIA in geheimer Haft gehalten.

Im Laufe der Jahre wurde Abu Zubaydah von den USA unter anderem beschuldigt, ein führendes Al-Qaida Mitglied zu sein. Im Rahmen des Haftprüfungsverfahrens haben die USA allerdings weder gesagt, dass Abu Zubaydah ein tatsächliches Al-Qaida-Mitglied war, noch dass er eine direkte Rolle bei den Anschlägen vom 11. September 2001 hatte oder im Vorfeld von ihnen wusste. Es ist unklar, was die USA ihm aktuell vorwerfen, vieles bleibt geheim. Wenn die USA echte Beweise gegen ihn haben, die einem formellen strafrechtlichen Verfahren vor einem ordentlichen Gericht standhalten, kann er in einem fairen Verfahren angeklagt und weiterhin festgehalten werden. Anderenfalls muss er gemäß rechtsstaatlichen Standards freigelassen werden. Dies gilt auch für andere Gefangene.

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